Hi,
dann sollte man das gesetz mal einer genaueren überprüfung unterziehen.m sippenhaft macht noch nie ein gutes bild!
was hat das mit Sippenhaftung zu tun? Die Eltern haben ja nichts gemacht, wofür die Kinder bestraft werden.
Es handelt sich um das selbe Solidaritätsprinzip, auf dem unser Pensionssystem basiert, wenn dieses auch recht bescheuert umgesetzt wurde.
Es ist das generelle Prinzip, auf dem unsere Staat basiert, auch wenn - ich wiederhole mich - die Umsetzung oft bescheuert ist. Du zahlst Steuern, und bekommst dafür Straßen, Infrastruktur, etc.etc.
Natürlich mag es dem einzelnen oftmals gegen den Strich gehen, ich finde es nicht so toll, dass ich die Straßen bezahlen soll, auf denen andere zur Arbeit fahren, oder gar auf denen sie Geld verdienen.
Im Endeffekt kannst Du es drehen wie Du willst, die Kinder zahlen dafür! Ob direkt oder über Steuern, aber sie zahlen!
und nein, ich geh an keiner realität vorbei.
Doch, doch, Du willst es nur nicht wahr haben!
beim auszug des kindleins aus dem elternlichen heim aber weißt eh, wenn's mal an der zeit ist meine windeln zu wechseln bist wieder da einzufordern ist absurd!
Eh nicht, das soll wer machen, der es gelernt hat! Es geht nicht darum - und das hat auch keiner geschrieben - dass das Kind die Pflicht habe, die Windeln zu wechseln. Es hat die Pflicht dafür zu sorgen, das die Windeln gewechselt werden! Wenn das Kind langzeitarbeitslos ist, wird es das wohl selber machen, wenn es werktätig ist, wird es wen bezahlen.
Aber die Pflicht ist so oder so da.
Das - in der modernen Erziehung seitens der Eltern oft angenommene - System
"Mama und Papa zahlen mir alles bis ich 35 bin, aber wenn sie was brauchen bin ich nicht für sie da" ist eine - wie man so schön sagt - puto mentalidad.
Und es ist dabei vollkommen irrelevant, ob diese Anschauung von den Eltern, den Kindern oder beiden vertreten wird.
Es wird mir stets ein Rätsel sein, wieso man gleichzeitig auf einem Erb
recht besteht, aber eine Fürsorge
pflicht kategorisch ablehnen will.
Und der Gesetzgeber hat - nicht zuletzt nach Abschaffung von Pflegeregress und Erbschaftssteuer - vollkommen korrekt umgesetzt, dass wer seiner Fürsorgepflicht nicht nachkommt, auch im Erbrecht eingeschränkt werden kann.
In den USA - auch wenn das kein gutes Beispiel ist - müssen Menschen auch für Schul- und Universitätsausbildung Kredite aufnehmen, die zurückzuzahlen sind, wenn man mit dem Studium fertig ist.
Ich sehe also in dem Konzept, dass die Eltern für die Kinder zahlen, und die Kinder das dann mal zurückzahlen, kein Problem.
Es sollte halt ordentlich umgesetzt werden, wie immer, Nachkommen, die sich nicht selbst verpflichtet fühlen, sind halt menschlich ohnehin auf einem Fritzl Niveau, genauso wie Eltern, die ihre Kinder vernachlässigen, unabhängig vom Wohlstand der Eltern.
LG Tom