bin ich Freier wenn ich Taschengeld für Sex gebe ?

Warum bekehren wollen ?
Das ist halt meine Meinung, entschuldige das ich hier meine Ansicht kund tue.
Freies Land zum Glück darf man seine Meinung äußern.
Die DDR gibt's nicht mehr, da war das nicht der Fall. Willkommen im Westen.

Du bist ja wohl ein ewig gestriger :haha:
Ich schrieb, dass ich deine Meinung teilte :kopfklatsch:
 
Das ist doch bloß Augenauswischerei. Egal ob man es nun als Taschen- oder Entgelt bezeichnet, wenn Menschen miteinander ins Bett gehen, die das ohne den finanziellen Anreiz nicht täten, dann ist Prostitution und derjenige, der die finanzielle Leistung erbringt, ein Freier.

Entweder man ist sexy oder Geld macht einen dazu
 
:nono: Nehme, wenn, nur männliche Maurer........:kopfklatsch: sonst muss ich erst wieder die Ziegel selber schleppen! :haha:

Dafür kannst ina de Bierkistn nachtragn. Des fallat bei die MaurerInnen weg.
- Dafür tatertens den ganzen Tag besprechen, ob die Ziegeln eh harmonisch im Einklang mit den Prinzipien des Feng-Shui vermörtelt san. Und auft Nacht standertst no immer mitn Fundament allanich da, oba die Ziagln waratn nach Farbnuancen sortiert rundumadum aufglegt.
 
Dafür kannst ina de Bierkistn nachtragn. Des fallat bei die MaurerInnen weg.
- Dafür tatertens den ganzen Tag besprechen, ob die Ziegeln eh harmonisch im Einklang mit den Prinzipien des Feng-Shui vermörtelt san. Und auft Nacht standertst no immer mitn Fundament allanich da, oba die Ziagln waratn nach Farbnuancen sortiert rundumadum aufglegt.


:woot: Na, eine Kiste darfst ihnen nicht hinstellen! :joyful: Ich stelle eine Flasche fünf Meter vor ihnen auf die Mauer, dann sind's wesentlich schneller mit der Arbeit! ;) Prinzip Muli/Karotte verstehst? :lol::rofl:
 
Taschengeld ist eine freiwillige Leistung.
....
Nein. Taschengeld steht dem Nachwuchs aus dem wirtschaftlichen Leistungsvermögen der Eltern zu. Sie haben einen Rechtsanspruch darauf.

....
Entgelt oder Lohn ist eine geschuldete Leistung.
....
Nun - auch für einen Nicht-Juristen wie mich - erscheint es nachvollziehbar, dass bei einer Willensübereinkunft "Blowjob gegen finanzielle Gegenleistung" ein Vertrag zustande gekommen ist.
Ja - nenne es Entgelt, Honorar (Lohn ist das Entgelt für Arbeitserfüllung in einem Arbeiterdienstverhältnis)...

...Für die Dame klingt, wen sie es nur ab und zu macht so einen BJ halt Taschengeld nehmen besser.
Wie immer es für die Dame und ihren Kunden klingen mag.... es ist exakt nebbich von Bedeutung...
"Trinkgeld" wäre, wie schon in einem anderen post geschrieben, der passendere Begriff.

Oralverkehr ist eine sexuelle Tätigkeit - und wird sie gegen finanzielle Gegenleistung ausgeübt, wohl auch klar Prostitution. Womit die Frage des TE beantwortet wäre: Ja, er wäre Kunde - und sie Anbieterin.
"Ausnützen" ist kein Thema, wenn der Vorschlag von ihr gekommen ist.
 
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