Bundespräsidentenwahl 2010

Wem würdes du bei der nächsten Bundespräsidentanwahl 2010 wählen?


  • Umfrageteilnehmer
    61
natürlich sind beide absolut unwählbar
für mich kommt nur eine unabhängige honorige person in frage
seit klestil wissen wir ja was unabhängig bedeutet
ich denke auch das ein berufspolitiker eher ungeeignet ist
das amt hat doch eher einen repräsentativen charakter
der kandidat sollte aus dem bereich wissenschaft,kultur,bildung kommen
 
das amt hat doch eher einen repräsentativen charakter
der kandidat sollte aus dem bereich wissenschaft,kultur,bildung kommen
Wozu soll das denn gut sein? :roll:

Auch glaube ich, dass das Amt des Bundespräsidenten ein hochpolitisches Amt ist, und würde ein Bundespräsident jene Mittel, welche ihm zur Verfügung stehen, auch nutzen, dann wäre in der österreichischen Politik des öfteren Sturm angesagt. ;)
 
das amt hat doch eher einen repräsentativen charakter
der kandidat sollte aus dem bereich wissenschaft,kultur,bildung kommen

Du irrst, das Amt hat einen durch und durch politischen Charakter und seine Funktion ist in der Bundesverfassung festgeschrieben.
Was soll ein Wissenschafter oder Kulturtreibender in der Position des Staatsoberhaupts?
 
darüber zerbreche ich mir jetzt nicht den kopf , solange nicht ofiziell ist wer dann tatsächlich kandidiert könnte die frage auch lauten "wird toni polster oder hans krankl neuer bundespräsident"
 
In diesem Fall wäre ich für Hans Krankl! ;)

darüber zerbreche ich mir jetzt nicht den kopf , solange nicht ofiziell ist wer dann tatsächlich kandidiert könnte die frage auch lauten "wird toni polster oder hans krankl neuer bundespräsident"
 
Du irrst, das Amt hat einen durch und durch politischen Charakter und seine Funktion ist in der Bundesverfassung festgeschrieben.
Was soll ein Wissenschafter oder Kulturtreibender in der Position des Staatsoberhaupts?
na repräsentieren,empfänge geben,bissi schultern klopfen,bissi lächeln
was anders tut der hbp nicht
ich finde das amt sowieso entbehrlich, aber wenn schon dann eine person die glaubwürdigkeit ausstrahlt, einen art von "übervater",
eine moralische instanz und glauben sie mir kein politiker kann diesem schemata entsprechen
und die politisch gewichtung des amts möche ich mal dahingestellt lassen, da kann in der verfassung stehen was will, mehr als ein kasperl wird der hbp nie sein
 
na repräsentieren,empfänge geben,bissi schultern klopfen,bissi lächeln
was anders tut der hbp nicht
Die Macht des Amtes liegt nicht in dem, was er tut, sondern in den Möglichkeiten, welche die Verfassung festschreibt.

die politisch gewichtung des amts möche ich mal dahingestellt lassen, da kann in der verfassung stehen was will,
So einfach würde ich das nicht vom Tisch wischen, immerhin gilt das, was in der Verfassung steht. Auch wenn die wenigsten Präsidenten bisher in gravierender Form davon Gebrauch gemacht haben. Das ist aber kein Präjustiz für die Zukunft.

mehr als ein kasperl wird der hbp nie sein
Dann wär' er ein Kollege von Dir ..... quasi ..... :shock:
 
Wann wird endlich die Wahlberechtigungsprüfung in A eingeführt? :mauer
kennen wir doch, bist du nicht meiner meinung,bist du entbehrlich
bitte nicht in diesem stil
ich akzeptiere auch die wähler unseres HBP und stelle nicht ihre berechtigung in frage
@steirerbua
die wirksamkeit der verfassung sieht man ja in der voreinhaltung
einer volksabstimmung bezüglich des lissabonvertrags

und solange nicht die absolute überparteilichkeit gewährleistet ist,
ist das amt des HBP nichts weiter als ein altersruhestand für verdienstvolle parteisoldaten
 
Also ich wähl jeden, der gegen den HeiFi antritt, weil den mag ich absolut nicht.

Und wenns der Heller wird... nun, dann wander ich aus.
 
PS: mich wunderts, dass du als paradeschwarzer den roten ideologen liest.....:lol:

Den Norbert Leser als roten Ideologen zu bezeichnen, das hat schon was für sich. :lol:
Wennst wenigstens roter Pragmatiker gesagt hättest.
 
Die Macht des Amtes liegt nicht in dem, was er tut, sondern in den Möglichkeiten, welche die Verfassung festschreibt.

Schon, aber stell Dir vor, in Österreich würde ein BP wirklich den Verfassungsrahmen ausschöpfen --> da gäbs einen Aufstand der Parteien, weil sich viele Usancen bei uns aus Tradition eingebürgert haben - die stehen nicht in der Verfassung ( Beispiel: Wahl der Nationalratspräsidenten nach Stimmenanteilen )

Als Klestil sich geweigert hat, den FP-Kasperl anzugeloben - da gabs schon einen Aufschrei.

Also: von der Verfassung her, ja, sicher ist er Oberbefehlshaber des Österreichischen Bundesheeres und kann das Parlament auflösen und Neuwahlen veranlassen und eine Regierung nicht angeloben usw., aber in der Praxis ist das Amt auf die 2 Ansprachen im Jahr und diverse Festakte und Staatsbesuche zusammengschrumpft.

Ich könnte mir auch gut einen Nicht-Politiker als BP vorstellen, hab ja weiter oben schon Weizsäcker und Havel genannt. Künstler/Intellektuelle müssen ja nicht unpolitisch sein, aber parteiunabhängig wäre was...ein Karl-Heinz Böhm z.B., das wäre eine Persönlichkeit, die mir zusagen würde.
 
Also: von der Verfassung her, ja, sicher ist er Oberbefehlshaber des Österreichischen Bundesheeres und kann das Parlament auflösen und Neuwahlen veranlassen und eine Regierung nicht angeloben usw., aber in der Praxis ist das Amt auf die 2 Ansprachen im Jahr und diverse Festakte und Staatsbesuche zusammengschrumpft.
Das stimmt natürlich zum Teil, dennoch gibt es praktisch kein Mittel, wenn einmal ein Bundespräsident seine verfassungsmäßigen Rechte ausschöpft. Dort liegt der Hund begraben. ;)

Dazu müssen wir uns daran erinnern, dass die in Gebrauch stehende Verfassung im Jahr 1920 entstanden ist, also zu einem Zeitpunkt, wo die Demokratie noch in den Kinderschuhen gesteckt ist, und die dem Bundespräsidenten zugesprochenen Rechte sind unter anderem ja auch Ausdruck des Misstrauens, welches der jungen Demokratie entgegengebracht wurde. Hier hat man ein Regulativ geschaffen und mit der entsprechenden Macht ausgestattet, unter Umständen auch auf legalem Weg gegen demokratische Entscheidungen handeln zu können.

Geholfen hat es freilich wenig, denn die beiden Male, als ein Eingreifen des Bundespräsidenten nicht nur wünschenswert sondern sogar im Staatsinteresse notwendig gewesen wäre, haben die damaligen Amtsträger weder das politische Interesse noch offenbar den Mut zum Handeln gefunden. Wäre interessant zu wissen, wie die Wege der Geschichte verlaufen wären, hätte zum Beispiel der damalige Bundespräsident die Ausschaltung des Parlaments durch Auflösung desselben unterlaufen und auf Neuwahlen gedrängt. Oder 1938, wenn der damalige Präsident die Ankündigung "Wir weichen der Gewalt" des damaligen Kanzlers Schuschnigg nicht akzeptiert und ebenfalls mit der Auflösung des Parlaments und Neuwahlen reagiert hätte.

Gewiss - ein Gedankenexperiment. Wahrscheinlich wäre die Auswirkung auf das Geschehen in beiden Fällen minimal gewesen. Aber es wäre jedenfalls ein Zeichen gewesen, dass auch von höchster politischer Ebene nicht alles gut geheißen wurde, was damals geschah.

In der zweiten Republik wurden die Rechte des Bundespräsidenten wohl konsensual freiwillig eingeschränkt, blieben aber auf dem Papier der Verfassung stehen und gelten somit uneingeschränkt.

Bundespräsident Klestil hat bei der Angelobung der Regierung Schüssel ja durch sein aufgesetztes Gesicht zu verstehen gegeben, dass er der Regierung, die er da angelobt, ned wirklich vertraut. Und hat die Angelobung aber trotzdem vorgenommen, obwohl er damit im Grunde genommen gegen die Verfassung verstoßen hat. Denn die Verfassung verpflichtet den Bundespräsidenten nicht zur Angelobung einer Regierung, wenn sie nicht sein Vertrauen genießt, eher das Gegenteil.

Wenn man also der Meinung ist, dass das derzeitige Amtsprofil des Bundespräsidenten nicht mehr zeitgemäß ist, dann wäre es eine dankbare Aufgabe für unsere Verfassungsjuristen, die Rechte und Pflichten des Bundespräsidenten neu zu definieren. Und dies wäre allemal sinnvoller, als über den blumigen Neujahrsansprachen zu vergessen, welche Macht unsere Präsidenten wirklich haben.
 
Bundespräsident Klestil hat bei der Angelobung der Regierung Schüssel ja durch sein aufgesetztes Gesicht zu verstehen gegeben, dass er der Regierung, die er da angelobt, ned wirklich vertraut. Und hat die Angelobung aber trotzdem vorgenommen, obwohl er damit im Grunde genommen gegen die Verfassung verstoßen hat. Denn die Verfassung verpflichtet den Bundespräsidenten nicht zur Angelobung einer Regierung, wenn sie nicht sein Vertrauen genießt, eher das Gegenteil..
das war ja das problem er hat sein subjetives empfinden vor der des amtes gestellt, ein ungeheuerliches no-go
klestils verhaltensweise hat damals massiv dem ansehen österreichs geschadet
solcherart vorgehen,wäre in anderen ländern mit rechtsbeteiligungen undenkbar gewesen(italien.israel etc)
das höchste repräsantiv eines volkes widerspricht mit seiner gestik
dem mehrheitlichen willen des volkes
Wenn man also der Meinung ist, dass das derzeitige Amtsprofil des Bundespräsidenten nicht mehr zeitgemäß ist, dann wäre es eine dankbare Aufgabe für unsere Verfassungsjuristen, die Rechte und Pflichten des Bundespräsidenten neu zu definieren. Und dies wäre allemal sinnvoller, als über den blumigen Neujahrsansprachen zu vergessen, welche Macht unsere Präsidenten wirklich haben.
das amt selber, ist nicht mehr zeitgemäß, andere länder handhaben dies auch anders
 
Den Norbert Leser als roten Ideologen zu bezeichnen, das hat schon was für sich. :lol:
Wennst wenigstens roter Pragmatiker gesagt hättest.

ja...passt auch....ich seh ihn als ideologen....wenn auch mit sehr grosser kritik an der spö.....die er eigentlich immer näher an die christlich-soziale bringen wollte...:roll:
 

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