bundesrat abschaffen - oder doch reformieren und wenn ja wie?

Auch mein Gedanke.
Deswegen verstehe ich es nicht, warum die Leute immer und immer wieder dieselben Parteien wählen. Es gibt ab und zu Reformer. Man muss denen eine Chance geben.
 
Auch mein Gedanke.
Deswegen verstehe ich es nicht, warum die Leute immer und immer wieder dieselben Parteien wählen. Es gibt ab und zu Reformer. Man muss denen eine Chance geben.

was heißt immer wieder die selben parteien wählen? also erstens: welche alternativen gibts denn? TS?? wo dann abgeordnete in den NR einziehen, die sich gar nicht zur wahl gestellt hat, oder der spitzenkandidat nach einem jahr sich wieder aus dem NR zurückzieht? oder NEOS, wo man nicht so richtig abschätzen kann, wofür die denn wirklich stehen. einfach nur anders wählen nutzt ja auch dann nichts, wenn es keine alternative gibt, die das vertritt wofür man selbst steht.
zweitens: ganz offensichtlich wählen ja sehr viele leute eben gerade nicht immer dieselben parteien, sonst hätte es schwarzblau nie gegeben...
 
SPÖ ist für dahinwürschteln, alles in Ruhe lassen wie es ist.
Die ÖVP schaut, dass die Reichen und Lobbyisten unangetastet bleiben.
Den Grünen sind die Meinungen der Bürger wichtig, aber nur, wenn sie derselben Meinung sind.
Die FPÖ ist gegen Privilegien, solange sie sie nicht selbst haben.

TS war zum Scheitern verurteilt, weil ja zwischen der Nummer 1 und 2 Welten dazwischen waren und in derselben Sekunde dann Dutzende Leute was werden wollten.
Bleiben ja nur noch die NEOS übrig, von denen ich derzeit auch nichts Konkretes über viele Dinge gehört habe, aber zumindest bei Parteifinanzierung & Co gibt es Stimmen, die sich gut anhören.
 
SPÖ ist für dahinwürschteln, alles in Ruhe lassen wie es ist.
Die ÖVP schaut, dass die Reichen und Lobbyisten unangetastet bleiben.
Den Grünen sind die Meinungen der Bürger wichtig, aber nur, wenn sie derselben Meinung sind.
Die FPÖ ist gegen Privilegien, solange sie sie nicht selbst haben.

TS war zum Scheitern verurteilt, weil ja zwischen der Nummer 1 und 2 Welten dazwischen waren und in derselben Sekunde dann Dutzende Leute was werden wollten.
Bleiben ja nur noch die NEOS übrig, von denen ich derzeit auch nichts Konkretes über viele Dinge gehört habe, aber zumindest bei Parteifinanzierung & Co gibt es Stimmen, die sich gut anhören.

eben und da wären wir schon mitten im dillemma: was soll da noch tatsächlich wählbar sein? kpö auf der einen seite ginge vielleicht grad noch, auf bürgerlicher seite siehts dann aber auch schon bald ziemlich mau aus.

aber genau deswegen sage ich schon seit jahren: mit einem persönlichkeitswahlrecht wären sehr viele probleme auf einmal gelöst.
 
... (oder hast du einfach ein problem mit einem politiker mit einem türkisch klingenden namen?) ...

Laß die Unterstellungen und mach Dich kundig, bevor Du Blödsinn schreibst.



...ich weiß schon, dass prammer einen ganz anderen fokus hat als ich, aber ich halte ihren vorschlag für einigermassen wenig brauchbar. erstens ist ja das führen einer debatte über einen bundesbeschluss in neun landtagen ganz was anderes als in einer eigenen kammer, zweitens ist die frage, wie denn damit umzugehen wäre, wenn vier länder gegen die einführung eines gesetzes wären (oder gar fünf, aber die kleineren fünf...) ...

Die Landtage hätten nicht zuzustimmen, sondern nur die Möglichkeit begründete Einwände zu machen, wenn Landesinteressen nachhaltig und mit finanziellen Nachteilen verbunden entstünden. Dann gäbe es ein aufschiebendes Veto und kein absolutes. Übrigens so wie heute die Kompetenzen des Bundesrats es auch sind.
 
Laß die Unterstellungen und mach Dich kundig, bevor Du Blödsinn schreibst.

es war keine unterstellung sondern eine frage


Die Landtage hätten nicht zuzustimmen, sondern nur die Möglichkeit begründete Einwände zu machen, wenn Landesinteressen nachhaltig und mit finanziellen Nachteilen verbunden entstünden. Dann gäbe es ein aufschiebendes Veto und kein absolutes. Übrigens so wie heute die Kompetenzen des Bundesrats es auch sind.

also der bundesrat stimmt den gesetzen nicht zu? das ist aber eine behauptung, die du zuerst noch mit fakten untermauern solltest, bevor ich sie dir glaube.
 
siddharta, warum kandidierst nicht selbst? (ich meine das garantiert nicht hämisch)
 
siddharta, warum kandidierst nicht selbst? (ich meine das garantiert nicht hämisch)

ehm - erstens mal wegen der fehlenden staatsbürgerschaft, zweitens weil ich ein massives problem damit hätte mich einer der parteien zugehörig zu erklären.
 
also der bundesrat stimmt den gesetzen nicht zu?
Wenn er will stimmt er zu. Wenn er gegen das Gesetz ist, hat er acht Wochen Zeit um sein Nein zu geben oder zu schweigen, dann geht das Gesetz in den NR zurück, durch Beharrungsbeschluss des NR wird das Gesetz beschlossen.
Es gibt nur sehr, sehr wenige Sachen, wo man die Zustimmung des BR unbedingt braucht.
 
ehm - erstens mal wegen der fehlenden staatsbürgerschaft, zweitens weil ich ein massives problem damit hätte mich einer der parteien zugehörig zu erklären.
Wusste nicht, dass du kein Österreicher bist.
Eigene Bewegung/Partei.
 
und jetzt erklärst mir mal, was genau das für einen unterschied macht, ob der landtag gesetze oder verordnungen verabschiedet - in einem österreichischen system, wo gesetze in den verfassungsrang gehoben werden, wenn sie gefahr laufen vor dem verfassungsgerichtshof nicht durchzukommen. die unterscheidung zwischen einem gesetz und einer verordnung ist in der realität und der auswirkung für die menschen ziemlich vernachlässigbar.

ganz davon abgesehen, dass es ja eigentlich genau den unterschied zwischen gesetz und verordnung ausmacht, dass ein gesetz von einem parlament verabschiedet wird und eine verordnung von einer regierung...


Den Unterschied zwischen Gesetz und Verordnung sollte man als Voraussetzung für diese Diskussion kennen. Unter ein gewisses Niveau gehe ich nicht.
Der Unterschied ist keineswegs vernachlässigbar und könnte die Rechtsbestimmungsflut in Österreich tatsächlich wirksam begrenzen. Beispielsweise könnten damit auch exzessive Verschuldungen der Länder verhindert werden, da es dann tatsächlich nur eine Bundeshaftung gäbe, wie heute gegenüber der EU schon besteht.

Gegen die geschilderte Verfassungsrangerhebungspraxis in Österreich bin ich übrigens auch strikt.

Es gibt auch Verordnungen der Kammern und Verordnungen der Landtage und und und ............... Jedes vollziehende Organ kann Verordnungen erlassen.

Es wären bei dem Vorschlag, den ich wiedergegeben habe, die Landtage keine Gesetzgeber sondern vollziehende Organe, die aber gewählt wären und damit eine besondere demokartische Legitimation hätten.
Man muß sich eben frei machen, von der Vorstellung, daß die Bürokratie (=Herrschaft der Verwaltung) nicht gewählt werden kann und unabänderlich ist.
 
Wenn er will stimmt er zu. Wenn er gegen das Gesetz ist, hat er acht Wochen Zeit um sein Nein zu geben oder zu schweigen, dann geht das Gesetz in den NR zurück, durch Beharrungsbeschluss des NR wird das Gesetz beschlossen.
Es gibt nur sehr, sehr wenige Sachen, wo man die Zustimmung des BR unbedingt braucht.

jo eh, aber eben jupiter hat ja gesagt, dass die landtage nicht zustimmen müssten und dass das so wäre wie beim bundesrat jetzt. ok natürlich kann der nationalrat jetzt auch mit einem beharrungsbeschluss den bundesrat überstimmen (was aus meiner sicht eben den bundesrat überflüssig macht) ganz davon abgesehen, dass in den meisten fällen die regierung auch im bundesrat die mehrheit hat und es doch eher selten vorkommt, dass der bundesrat überhaupt nein sagt (dafür sorgen schon die papas landesfürsten...)
 
Den Unterschied zwischen Gesetz und Verordnung sollte man als Voraussetzung für diese Diskussion kennen.

und wieso kennst du ihn dann ganz offensichtlich nicht?
Verordnungen der Landtage

na so eine verordnung die von einem landtag beschlossen wurde, würde ich gern mal sehen.


Es wären bei dem Vorschlag, den ich wiedergegeben habe, die Landtage keine Gesetzgeber sondern vollziehende Organe,

dann sind es keine landtage mehr, sondern landesregierungen - ein landtag ist ein parlament und ein parlament ist KEIN vollziehendes organ.
Unter ein gewisses Niveau gehe ich nicht.

fragt sich nur wo dieses niveau anzusiedeln wäre ;)
 
Den Unterschied zwischen Gesetz und Verordnung sollte man als Voraussetzung für diese Diskussion kennen.

noch was dazu: ich habe ja beschrieben, worin der unterschied liegt - so wie du aber über verordnungen und gesetze redest scheinst du offenbar anderer meinung darüber zu sein, was genau der unterschied zwischen gesetzen und verordnungen ist. ist die weigerung, das zu definieren bloß ein rhetorischer trick um nicht zugeben zu müssen, dass man es selbst eigentlich nicht wirklich so genau weiß oder einfach ein ausflucht um nicht mehr darüber reden zu müssen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Tut zwar eigentlich nichts zur Sache aber bitte.
Der Unterschied zwischen Gesetz und Verordnung liegt darin, dass Gesetze von den verfassungsrechtlich vorgesehenen Gesetzgebungsorganen in dem verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Gesetzgebungsverfahren erlassen worden sind" ( also durch die Parlamente ), während Verordnungen Rechtsnormen sind, die von Exekutivorganen ( Regierung, Minister ) erlassen werden.

Oder noch einfacher eine Verordnung regelt wie ein Gesetz gehandhabt wird .
 
Zuletzt bearbeitet:

für dich vielleicht nicht, aber für jemanden, der sich politisch eher links zu hause fühlt, ist die kpö sicher eine option. ich finde auch, dass die kpö dort wo sie in verantwortung gekommen ist (graz) ganz gute politik gemacht hat. auf der bürgerlichen seite sehe ich da eher größere schwierigkeiten und bei denen ganz rechts gibts eh a nur eine option, die aber für einige auf der rechten seite auch keine ist... also auf gut deutsch gesagt: es schaut ganz schön hoffnungslos aus, wenn man sich für eine partei entscheiden soll...
 
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