bundesrat abschaffen - oder doch reformieren und wenn ja wie?

ja ich weiss was du meinst! baer unsere wahlergebnisse sehen halt leider deshalb so gleichbleibend aus, weil die alten arbeiter denken, sie müssen rot wählen, weil ja die spö für die arbeiter da sind (na ganz genau ;-) und die bauern eben schwarz wählen müssen weil das eben so war früher...

nun is es leider nimma so. heutzutage scheissen die schwarzen dem bauern was und die roten erst recht den arbeitern was.
die zeiten haben sich geändert und das wird man auch in den zukünftigen wahlergebnissen sehen.


für mich ist das problem halt eben auch eines was aus den strukturen der parteien herrührt: querdenker oder schon nur solche die ein bisschen gegen die offizielle parteilinie anzudenken gewillt sind, werden herausgeworfen oder auf ein abstellgleis gestellt, brave parteisoldaten aber bis ganz nach oben gespült (für mich sind rauch-kallat und darabos musterbeispiele dafür)

dass das aber ein österreichisches prinzip ist und sich mitnichten auf die politik beschränkt sieht man in vielen anderen bereichen auch (gutes beispiel für mich zb die sportverbände)
 
so jetzt hab mer alle gelacht und wenn noch wer was zum thema zu sagen hat, wäre dies zu bevorzugen
 
ich würde eher in die genau umgekehrte richtung gehen, nämlich die landtage stärken, indem die abgeordneten persönlich gewählt werden

50 oder 100 Bürgermeister, nur weil diese als bekannte Personen die meisten Stimmen bekommen, ist noch lange kein Landtag.

Auch muß ich bei Direktwahl immer an den Herrn Gönültas denken, der 8-10 x soviele Vorzugsstimmen als (außer Faymann) andrere sehr bekannte Kandidaten bekommen hat. (http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_wahlen/Bund_VZ_Broschre_adv.pdf).

Im Übrigen ging es Prammer um eine Effizienzsteigerung des politischen prozesses. Sie hat einen Vorschlag gemacht, die Landtage zu stärken und dann gefolgert, daß bei Umsetzung keine Notwendigkeit für das weitere Bestehen des Bundesrates gegeben wäre. Es ging ihr also nicht primär um das Abschaffen und sie war sich sicher bewußt, daß eine derartige Reform die Länder stärken würde.
 
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Das gehört als ganzes schnellstens in einer Verwaltungsreform neu gemacht. Ich find nämlich auch die Auslagerung an die Landtage wie von Frau Dr. Prammer vorgeschlagen nicht so gut.
Reduktion des NR auf 100, ein BR, der von den Ländern bewusst entsendet wird, mit ca. 50 Leuten, und das tät passen.

Verwaltungsreform ist keine Reform der Gesetzgeber.

Den Prammer-Vorschlag finde ich hochinteressant, dazu die Abschaffung der Landesgesetzgebungskompetenz, nicht aber der Verordnungskompetenz der Landtage! (Damit kann auch Lederhosenarchitektur in Wien und städtische Architektur am Land verhindert werden......).

Ein anderer Wäre einen Teil des Nationalrats nach Listen (z.b. 100), den anderen nach Direktmandaten (Persönlichkeitswahlen) auf Länderebene (weitere 50-100) zu wählen. Das kann durchaus unter Parteiennennung geschehen, müßte aber bestimmen, daß es kein Weiterreichen von Stimmen an andere Kandidaten geben dürfte.

Das hieße das de´Hontsche-Verfahren beenden und das Weiterreichen von Reststimmen an die nächsthöhere Ebene.
 
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ehm ist nicht die bauordnung auf gemeindeebene und nicht auf länderebene - also würde sich dies durch eine abschaffung der ländergesetzgebung nicht verändern.

Bauordnung ist Landesgesetz, das vom Bürgermeister als Behörde 1.Instanz vollzogen wird. 2.Instanz war bis Ende letztes Jahres der Gemeinderat (in Wien Bauoberbehörde) seit Anfang 2014 sind dies die Landesverwaltungsgerichte.
Gemeindegesetzgebung gibt es zum Glück nicht.
 
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50 oder 100 Bürgermeister, nur weil diese als bekannte Personen die meisten Stimmen bekommen, ist noch lange kein Landtag.

Auch muß ich bei Direktwahl immer an den Herrn Gönültas denken, der 8-10 x soviele Vorzugsstimmen als (außer Faymann) andrere sehr bekannte Kandidaten bekommen hat. (http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_wahlen/Bund_VZ_Broschre_adv.pdf).

Im Übrigen ging es Prammer um eine Effizienzsteigerung des politischen prozesses. Sie hat einen Vorschlag gemacht, die Landtage zu stärken und dann gefolgert, daß bei Umsetzung keine Notwendigkeit für das weitere Bestehen des Bundesrates gegeben wäre. Es ging ihr also nicht primär um das Abschaffen und sie war sich sicher bewußt, daß eine derartige Reform die Länder stärken würde.

also - wegen der direktwahl: es ist ja wohl eine vorzugsstimmenwahl kaum damit zu vergleichen, dass ALLE mitglieder eines gremiums durch ein persönlichkeitswahlrecht gewählt werden und wenn der herr gönültas bei einer persönlichkeitswahl in den bundesrat gewählt werden würde, dann wäre das halt so und wäre zu akzeptieren. ich wüsste auch nicht, wo das problem wäre. (oder hast du einfach ein problem mit einem politiker mit einem türkisch klingenden namen?)

ich weiß schon, dass prammer einen ganz anderen fokus hat als ich, aber ich halte ihren vorschlag für einigermassen wenig brauchbar. erstens ist ja das führen einer debatte über einen bundesbeschluss in neun landtagen ganz was anderes als in einer eigenen kammer, zweitens ist die frage, wie denn damit umzugehen wäre, wenn vier länder gegen die einführung eines gesetzes wären (oder gar fünf, aber die kleineren fünf...)

und deine bemerkung der bürgermeister ist sowieso verhältnismässig unbrauchbar in dieser diskussion - ein persönlichkeitswahlrecht bedeutet noch lange nicht, dass sich die bekanntere persönlichkeit durchsetzt - schau dir mal in der schweiz an, wie das genau funktioniert, da könnte österreich was das wahlrecht anbelangt sehr viel lernen.
 
... Da fällt mir schon wieder was Extremes ein: das "Wiener Baumschutzgesetz" (das eigenmächtige Umschneiden von Bäumen wird in Wien mit hohen Geldstrafen verfolgt :shock:) würde im Waldviertel wohl nur zu lautem Gelächter führen (wenn es bundesweit gelten müsste)

Irrtum.
Auch das wäre mit Verordnungskompetenz der Länder zu lösen, die ein bundesweites Gesetz spezifizieren würden. Die Verordnung müßte ich nur im Rahmen des Bundesgesetzes sein.
 
dazu die Abschaffung der Landesgesetzgebungskompetenz, nicht aber der Verordnungskompetenz der Landtage!

und jetzt erklärst mir mal, was genau das für einen unterschied macht, ob der landtag gesetze oder verordnungen verabschiedet - in einem österreichischen system, wo gesetze in den verfassungsrang gehoben werden, wenn sie gefahr laufen vor dem verfassungsgerichtshof nicht durchzukommen. die unterscheidung zwischen einem gesetz und einer verordnung ist in der realität und der auswirkung für die menschen ziemlich vernachlässigbar.

ganz davon abgesehen, dass es ja eigentlich genau den unterschied zwischen gesetz und verordnung ausmacht, dass ein gesetz von einem parlament verabschiedet wird und eine verordnung von einer regierung...
 
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... es macht halt schon einen unterschied, wenn die vorarlberger ihre bauordnung beschließen oder wenn eben ganz österreich vorarlbergs bauordnung festlegt. ...

Du scheinst nicht zu wissen, daß die technischen Baubestimmungen in den österreichweit einheitlichen OIB-Richtlinien festgelegten sind, die in allen 9 Bauordnungen mittels der zugehörigen Bautechnikverordnungen faktisch verbindlich gemacht wurden.
 
Du scheinst nicht zu wissen, daß die technischen Baubestimmungen in den österreichweit einheitlichen OIB-Richtlinien festgelegten sind, die in allen 9 Bauordnungen mittels der zugehörigen Bautechnikverordnungen faktisch verbindlich gemacht wurden.

stimmt, das hab ich nicht gewusst, ändert aber nichts daran, dass jedes bundesland seine eigene bauordnung selbst erlässt. es ist ja auch so, dass gesetze die im landtag beschlossen werden nicht der österreichischen verfassung widersprechen dürfen - in wie weit dann andere bundesgesetze der landtagsgesetzgebung einen rahmen ist für diese unsere diskussion vollkommen wurscht.
 
Wo ist der Unterschied in Österreich? (nicht formell, sondern tatsächlich)

es ist auch in österreich so, dass verordnungen von regierungen erlassen werden und nur dann erlassen werden können, wenn sie in einem gesetz oder einem verfassungsartikel dazu berechtigt werden - gesetze hingegen werden von parlamenten erlassen.

damit ist jupiters idee, dass man den landtagen die gesetzgebungskompetenz wegnehmen soll und ihnen dafür eine verordnungskompetenz geben ziemlich abstrus.
 
Bei meinem Einwand ging es darum, dass in Österreich die Gesetze von der Regierung gemacht werden. Das Parlament diskutiert zum Schein, die Abstimmung ist sowieso VORHER klar. In der Regierung sitzen ja schließlich die Oberen der Partei, im Parlament die Unteren, also wird jedem Initiativantrag (wie es offiziell heißt) der Regierung zugestimmt, nonaned.
 
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Bei meinem Einwand ging es darum, dass in Österreich die Gesetze von der Regierung gemacht werden. Das Parlament diskutiert zum Schein, die Abstimmung ist sowieso VORHER klar. In der Regierung sitzen ja schließlich die Oberen der Partei, im Parlament die Unteren, also wird jeder Gesetzesinitiative (wie es offiziell heißt) der Regierung zugestimmt, nonaned.

najo - also wenn du so willst, werden die gesetze in den parteizentralen gemacht, aber trotzdem ist es auch in österreich so, dass sie eben vom parlament verabschiedet werden müssen. dass der einzelne nationalratsabgeordnete von seiner partei derart abhängig ist, dass er alles durchnickt was ihm die partei vorschreibt, was er durchzunicken hat, liegt für mich vor allem im missglückten wahlrecht begründet.
 
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Eben. Deswegen kann man auf einige Posten wirklich komplett verzichten.
 
Eben. Deswegen kann man auf einige Posten wirklich komplett verzichten.

könnte man, wenn man wollte, dass es dabei bleibt, dass die gesetze in den parteizentralen beschlossen werden. mir wäre es lieber, wenn auch in österreich sich der gedanke mal durchsetzt, dass demokratie eine errungenschaft ist, die dem gemeinwohl nützt und nicht bloß ein lästiges übel ist, dass man zugunsten der bankkonten der parteigranden halt so weit einschränkt, dass man nicht mehr wirklich von demokratie sprechen kann.
 
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