I
Gast
(Gelöschter Account)
Interessantes Thema, vor allem wenn man sich mal überlegt was "Recht" bedeutet.
Wann wendet man Recht an?
Exakt dann wenn das was will nicht bekam, und den anderen "per Recht" dazu zwingen will das zu tun, von dem man glaubt dass man "das Recht hat" es "mit aller Gewalt durchzusetzen", den anderen also in die Erfüllung zu zwingen.
Wenn man also die Frage nach "Recht auf Sex" stellt, frage ich mich schon, ob man sich dann nicht nur die Wunsch-Vergewaltigung seines Objekts der Begierde schönreden will, denn wer aus welchen Gründen auch was auch immer nicht WILL, sollte auch nicht gezwungen werden.
Gilt imho nicht nur für Sex.
Es gibt kein Recht auf irgendwas. Auch kein moralisches oder sonstig eingebildetes aufgrund gekränkter Ehre oder Religionswahn.
Die "Eheliche Pflicht" ist ja auch nur eine nette Umschreibung für Missbrauchsphantasien armer kranker Männer, die heilige Bücher erfinden oder umdichten durften.
Das Grundprinzip des Lebens ist die Achtung des Freien Willens nicht die Durchsetzung von Rechten.
Wann wendet man Recht an?
Exakt dann wenn das was will nicht bekam, und den anderen "per Recht" dazu zwingen will das zu tun, von dem man glaubt dass man "das Recht hat" es "mit aller Gewalt durchzusetzen", den anderen also in die Erfüllung zu zwingen.
Wenn man also die Frage nach "Recht auf Sex" stellt, frage ich mich schon, ob man sich dann nicht nur die Wunsch-Vergewaltigung seines Objekts der Begierde schönreden will, denn wer aus welchen Gründen auch was auch immer nicht WILL, sollte auch nicht gezwungen werden.
Gilt imho nicht nur für Sex.
Es gibt kein Recht auf irgendwas. Auch kein moralisches oder sonstig eingebildetes aufgrund gekränkter Ehre oder Religionswahn.
Die "Eheliche Pflicht" ist ja auch nur eine nette Umschreibung für Missbrauchsphantasien armer kranker Männer, die heilige Bücher erfinden oder umdichten durften.
Das Grundprinzip des Lebens ist die Achtung des Freien Willens nicht die Durchsetzung von Rechten.