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Hi,
so wie ich das kenne, sind genau diese beiden Sätze in den diversen Diskussionen auch gesagt worden.
Und witziger Weise ist nicht so selten, dass der sexunwillige Partner immer noch die Scheidung verweigert, selbst wenn mehr oder minder offensichtlich ist, dass der andere fremdgeht.
Spätestens dann, wenn ihm klar wird, dass er - rein rechtlich - durch die grundlose Sexverweigerung einen Scheidungsgrund gesetzt hat. Dass - rein rechtlich - er damit das Zusammenleben mit ihm stark erschwert hat.
LG Tom
Was ein Partner allerdings entscheiden darf ist "Wenn du Sex mit jemand anderem aufsuchst, will ich nicht mehr in einer Beziehung bleiben."
Genauso wie ein Partner sagen kann "Wenn ich keinen Sex bekomme, dann will ich nicht in einer Beziehung bleiben."
so wie ich das kenne, sind genau diese beiden Sätze in den diversen Diskussionen auch gesagt worden.
Und witziger Weise ist nicht so selten, dass der sexunwillige Partner immer noch die Scheidung verweigert, selbst wenn mehr oder minder offensichtlich ist, dass der andere fremdgeht.
Spätestens dann, wenn ihm klar wird, dass er - rein rechtlich - durch die grundlose Sexverweigerung einen Scheidungsgrund gesetzt hat. Dass - rein rechtlich - er damit das Zusammenleben mit ihm stark erschwert hat.
LG Tom