Kann ich mir nicht vorstellen. Wenn es einen Prozess gibt, muss es ja auch einen Ankläger geben, und eine Anklage fußt in der Regel auf polizeilichen und gerichtlichen Ermittlungen, welche je eben der Wahrheitsfindung dienen.
Dass die Kosten für die Verteidiger und die Nebenkläger vom Steuerzahler getragen werden, kann ich mir auch nicht wirklich vorstellen. Bei den Nebenklägern sowieso ned, und bei den Verteidigern kann ich mir auch nicht vorstellen, dass da Pflichtverteidiger zum Einsatz kommen.
Und von dem allen abgesehen .... wer Anwaltskosten bei deutschen Gerichten trägt, kann uns als Österreicher eigentlich wurscht sein.