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Notwehr war es nicht, Nothilfe nicht gerechtfertigt.Im schlimmsten Fall gibt's für sowas eine Diversion, wegen der Körperverletzung (sofern die notwehr nicht eh argumentiert werden kann). Wobei der Fall (juristisch) viele spannende Facetten hat. Ich glaube das schau ich mir morgen in der Arbeit anPS: Diversion gibt's auch nur wenn du nicht schon vorbestraft bist
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Kannst du mir bitte sagen was eine "Diversion" ist?
Vorstrafen habe ich keine.
Mein Mann hat mir immer gesagt, das "Go Kommando" darf ich nur geben wenn ich in Lebensgefahr bin.
Einfach sehr dumm gelaufen. Es wird mir aber schwer fallen bei Gericht Reue zu zeigen. Ich war echt sehr wütend auf die zwei Männer.
Da kommen dann in Sekunden die Gefühle der Wehrlosigkeit, der Onmacht und des Ausgeliefertseins hoch.
Morgen habe ich einen Termin mit den Firmenanwälten meines Mannes. Aber ob die im Strafrecht fit sind?