Dinge die niemanden interessieren.

Nur zur Klarstellung.
Beide Hunde wurden von der Polizei ausgebildet und haben mehrere Jahre als "Staatsbeamte" gedient.
Offiziell dürfen solche Hunde mit Ausbildung nie in privaten Besitz (außer dem Hundeführer) gelangen.
Wie mein Mann das gedreht hat, weiß ich nicht.
Ich liebe sie, und ich glaube sie haben mich auch gern, obwohl es eine Zeit gedauert hat, bis sie mich nach dem Tod meines Mannes als "Frauerl" akzeptiert haben.
Ich hab einen Kunden, der wurde von einem Polizeihund (also der Halter ist in Pension mit seinem Hund und damit sein Hund auch) "angefallen" und schwerstens verletzt.
Er hat vor Gericht verloren (über mehrere Instanzen), da es ja ein Polizeihund war (ausgebildet, Diensthund und was für andere komische Argumente).
D.h. für mich mit Polizeihunden hast du bessere Karten!
 
Das ist die Frage :)
Da ich der geschilderten Anfangssituation (Bedrängen des Mädchens, und ich unterstelle mir mal, dass ich das glaube) nichts, aber überhaupt gar nichts angewinnen kann, fühle ich mich bemüßigt meine Ansichten und ev. Tipps oder Argumente abzugeben um hier ev ein klein wenig helfen zu können. :schulterzuck:
 
Der Geschirrspüler wartet, dass ich ihn ausräume.
Ich werde auf der Couch ein Zauber ritual starten und hoffe dass es wirkt und sich das Zeug von selbst in die Küchenkasteln beemt.
 
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