na dann fahrn halt, i als kolonne in der erstn, die 2-3 trödler (im abstand von mehreren hundert metern) als kolonne in der dritten spur, nebeneinander......nur daß i schneller bin
tja....wenn auf deinem Fahrstreifen kein Kolonnenverkehr herrscht, dann ist es ein rechts Überholen....mit Überschreitung der höchst zulässigen Geschwindigkeit.......korrekterweise müsstes du also einen Fahrstreifenwechsel auf die dritte Spur vollziehen und den Trödler von der 2. Spur mit dem erforderlichen Geschwindigkeitsunterschied von mindestens 20 km/h, natürlich ohne dabei die höchst zulässige Geschwindigkeit zu überschreiten, überholen. Herrscht auf dem zweiten und dritten Fahrstreifen Kolonnenverkehr brauchst du die erforderliche Geschwindigkeitsdifferenz natürlich nicht einhalten, da es dann kein Überholen mehr ist sondern.......Nebeneinanderfahren.
Den praxisbezogenen Vorgang beschreibe ich weiter unten
Anblinken wird aber oftmals als Nötigung ausgelegt!!!
Das Anblinken nicht!
Aber das Drängeln! Also wenn der Sicherheitsabstand weniger als 0,2 Sekunden beträgt.
Das Anblinken kann dir maximal als missbräuchliche Verwendung von der Abgabe mit Lichtsignalen ausgelegt werden. Wenn das Anblinken aber der Verkehrssicherheit, eben beim Überholen, dient ist es sogar erforderlich.
Generell sollte man die Trödler nicht bedrängen.
Wenn man auf dem rechten Fahrstreifen eine konstante höhere Geschwindigkeit fährt, als der "Tödler von der 2. Spur" sollte man sich auch rechts vorbeibewegen, egal ob es nun ein Überholen oder ein Nebeneinanderfahren ist, da es der Verkehrssicherheit und der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs dienlicher ist, als die von mir weiter oben beschriebene-juristisch-korrekte Vorgangsweise.
Fährt man selbst auf dem zweiten Fahrsteifen, dann ist der Trödler natürlich links zu überholen. Mit einer vorrausschauenden Fahrweise ist dies rechtzeitig möglich und auch dementsprechend einfacher.
Sollte das Überholen nicht möglich sein, ist auf den entsprechenden Sicherheitsabstand (2 Sekunden, bei optimalen Verkehrsbedingungen) zu achten. Wenn der rechte Fahrstreifen frei ist, kann man mit zwei - etwas längeren - Lichtsignalen, den Trödler an das Rechtsfahrgebot erinnern. Ein "Dauerblinzeln" kann als Drängeln und Aggresivtät verstanden werden, was zu einer Trotzreaktion führen könnte.
Zeigt die Abgabe von Lichtsignalen keine Wirkung und ist der rechte Fahrstreifen weiterhin frei, so ist auf diesen zu wechseln..........und wenn man sich dann am Trödler.......vorbeibewegt :lala:....hat, sollte man einen unmitttelbaren Fahrstreifenwechsel nach links vermeiden....weils dann eindeutig ein rechts Überholen ist!
Wenn es nicht möglich ist, auf den rechten Fahrstreifen zu wechseln, dann ist weiterhin mit dem entsprechenden Sicherheitsabstand hinterherzufahren....und sich nicht zu ärgern. Stellt euch einfach vor, in dem Auto vor euch sitzt ein lieber, netter Mensch, den man nicht erschrecken oder gar verletzen möchte.
Der Strassenverkehr ist mit Sicherheit der falsche und gefährlichste Ort für Rechthaberei und Selbstbestätigung.