Essen unerwünscht in der Wiener U-Bahn und Öffis - Eure Meinung dazu

(dass sich das mit der zeit zur landplage entwickeln wird war natürlich überhaupt ned abzusehen)

Das man etwas leise telefoniert, sollte nicht nur in der U- Bahn praktiziert werden, wobei persönlich finde ich es bei weitem nicht so lästig, wie die Live- Kapellen mit gewöhnungsbedürftigen Repertoire am Vormittag in der U4 :confused:
 
vielleicht hätte man dezent drauf hinweisen sollen, dass man z.b. mit 1.9.2013 neue beförderungsbedingungen herausgegeben hat:

http://www.wienerlinien.at/media/download/2013/Beförderungsbedingungen_010913_103007.pdf

und zu dem hin und her wegen essen, küssen etc.:

Insbesondere sind folgende Tätigkeiten in den Anlagen und Fahrzeugen verboten:
...
g) alle Handlungen und Tätigkeiten, die andere Personen belästigen oder in ihrer Sicherheit
gefährden könnten (insbesondere das Handarbeiten mit Strick- oder Häkelnadeln
in Fahrzeugen der WL, der WLB und im Kraftfahrlinienverkehr);
...
m) Essen in den gekennzeichneten Fahrzeugen der WL;

4. Das Verkehrsunternehmen ist berechtigt, bei Missachtung des Rauch- (Punkt L.1.e), des
Lärm- und Musizierverbotes (Punkt L.1.f) bzw. des Essverbotes (Punkt L.1.m) sowie des
Verkaufs- bzw. Verteilungsverbotes (Punkt L.1.k bzw. Punkt L.3.), vom Fahrgast die unter
Punkt R. festgesetzten Gebühren einzuheben.


3. Gebühr gemäß Punkt L 3. und 4. _________________________ 50,00
 
vielleicht hätte man dezent drauf hinweisen sollen, dass man z.b. mit 1.9.2013 neue beförderungsbedingungen herausgegeben hat:

http://www.wienerlinien.at/media/download/2013/Beförderungsbedingungen_010913_103007.pdf

und zu dem hin und her wegen essen, küssen etc.:

Insbesondere sind folgende Tätigkeiten in den Anlagen und Fahrzeugen verboten:
...
g) alle Handlungen und Tätigkeiten, die andere Personen belästigen oder in ihrer Sicherheit
gefährden könnten (insbesondere das Handarbeiten mit Strick- oder Häkelnadeln
in Fahrzeugen der WL, der WLB und im Kraftfahrlinienverkehr);
...
m) Essen in den gekennzeichneten Fahrzeugen der WL;

4. Das Verkehrsunternehmen ist berechtigt, bei Missachtung des Rauch- (Punkt L.1.e), des
Lärm- und Musizierverbotes (Punkt L.1.f) bzw. des Essverbotes (Punkt L.1.m) sowie des
Verkaufs- bzw. Verteilungsverbotes (Punkt L.1.k bzw. Punkt L.3.), vom Fahrgast die unter
Punkt R. festgesetzten Gebühren einzuheben.


3. Gebühr gemäß Punkt L 3. und 4. _________________________ 50,00


hmmmm? wie siehts jetzt eigentlich mit dem schnackseln in den wiener Linien aus? grins... steht da auch was in den beförderungsbestimmungen? :hmm: :haha:
 
Sicher. Vollbremsung und einer steckt in deiner Stricknadel drin (ohne Scherz jetzt).
 
Hmm... Ich selbst häkle ja nur, da wär noch nie auch nur ansatzweise die Gefahr gewesen, dass ich jemanden damit verletze - selbst bei ner Vollbremsung würd ich mir die Häkelnadel maximal selbst reinrammen...
 
Hmm... Ich selbst häkle ja nur, da wär noch nie auch nur ansatzweise die Gefahr gewesen, dass ich jemanden damit verletze - selbst bei ner Vollbremsung würd ich mir die Häkelnadel maximal selbst reinrammen...

na da haben wir sie gefunden die massenvernichtungswaffen!
 
Das lebensnotwendige essen als unerwünscht zu betiteln ist eine frechheit. Es macht mir persönlich nichts aus wenn einer neben mir sitzt solange er mich nicht ankleckert

Sollten einige lieber duschen gehen,
als früherer Öffibenutzer war der Essensgeruch direkt angenehm ;)
 
der artikel ist 12 jahre alt. heute kommt man drauf, dass das alles äusserst lästig sein kann.

Vor 12 Jahren gab es auch diese unsäglichen Tarife mit bis zu 2000 Freiminuten noch nicht. Irgendwo muss man die ja verbrauchen, da bieten sich die Öffis natürlich an. Und der sozial wertvolle Nebeneffekt: Man muss gar nicht auf Facebook sein und erfährt trotzdem die intimsten Details aus dem Tagesablauf der Sitznachbarin. :mrgreen:
 
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