Frau inflagranti erwischt

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Vorerst einmal die Aktion eine zeitlang filmen und dann beide ersuche irgendwo anders weiterzumachen und verlasse vorerst die Wohnung. Danach folgt Trennung von Tisch und Bett, bis sie eine eigene Wohnung gefunden hat. Scheidung ist klar.

Wir hatten von haus aus vereinbart, dass ein ONS in Alkohol- oder Feierlaune, nicht das Ende der Ehe bedeutet. Die geschilderte Situation würde da vermutlich nicht zutreffen.
Es ist der Wort- und Vertrauensbruch, der ein weiteres Zusammenleben nicht mehr erstrebenswert macht. Sollte aus wirtschaftlichen Gründen, auch der Kinder wegen, eine Scheidung nicht möglich sein, ist die Fortführung einer Vernunftehe mit getrennten Schlafzimmern denkbar.
 
Vorerst einmal die Aktion eine zeitlang filmen und dann beide ersuche irgendwo anders weiterzumachen und verlasse vorerst die Wohnung. Danach folgt Trennung von Tisch und Bett, bis sie eine eigene Wohnung gefunden hat. Scheidung ist klar.

Wir hatten von haus aus vereinbart, dass ein ONS in Alkohol- oder Feierlaune, nicht das Ende der Ehe bedeutet. Die geschilderte Situation würde da vermutlich nicht zutreffen.
Es ist der Wort- und Vertrauensbruch, der ein weiteres Zusammenleben nicht mehr erstrebenswert macht. Sollte aus wirtschaftlichen Gründen, auch der Kinder wegen, eine Scheidung nicht möglich sein, ist die Fortführung einer Vernunftehe mit getrennten Schlafzimmern denkbar.
Und wozu das Filmen ? Um eine Wichsvorlage zu haben ? Vor Gericht wirst du das ja wohl kaum verwenden wollen:schulterzuck: Abgesehen davon müsstest du ja erst mal einen Alktest machen, vllt ist sie ja betrunken und in Feierlaune :lalala:
 
Alle Szenarios sind Denkbar ,es ist auch bei einem solchen Ertappen so das da kein Scheidungsgrund Vorliegt sondern eher nur eine Sachbeschädigung wo der Gatte ein "Schmerzensgeld Einklagen könnte ,
 
Als Beweis, zumindest für den Anwalt, reicht es allemal.


:lalala: Fürn Anwalt vielleicht, aber der zählt net vüh. Fürn Richter reicht es definitiv nicht. Bestehst dennoch auf eine Scheidung und deine Frau will diese nicht, bist du alleinig an der Zerrüttung der Ehe schuld.
Fremdgehen alleine ist kein Scheidungsgrund in Österreich.
 
Wenn ich drüber nachdenke - ruhig bleiben und irgendwann gesprächsbereit sein und eine Lösung für die Zukunft finden.

Ohne nachdenken (und das ist die wahrscheinlichere Variante, wenn ich ehrlich bin) - schreien, ungerechte Sachen sagen, alles beenden und die gesamte Süßigkeitenlade einpacken und Zuflucht bei Freunden suchen. Mich dort in Selbstmitleid suhlen und mich in diese Kränkung reinsteigern bis mir schlecht ist. Und da ich ein nachtragender Mensch bin, der sowas auf ewig mitschleppen und immer wieder bei Konflikten auspacken würde, würde ich irgendwann das Gespräch suchen und einen Abschluss finden.
 
Ich würde Fotos machen , absichtlich mit Blitz, dann würde ich ins Auto steigen, in meine Firma fahren, dort einige Tage bleiben.
Mal sehen , was sie dann zusagen hätte.
Mit mir will sie schon lange nicht mehr
So lange Du ihr die Wohnung überlässt hat sie doch gar keine Veranlassung, mit Dir Kontakt aufzunehmen. Wie dem auch sei, was willst Du für die Zukunft?
 
:lalala: Fürn Anwalt vielleicht, aber der zählt net vüh. Fürn Richter reicht es definitiv nicht. Bestehst dennoch auf eine Scheidung und deine Frau will diese nicht, bist du alleinig an der Zerrüttung der Ehe schuld.
Fremdgehen alleine ist kein Scheidungsgrund in Österreich.
Fremdgehen ist noch immer eine schwere Eheverfehlung führt im Regelfall auch vermutlich zur Zerrüttung der Ehe und spielt erst wieder eine Rolle.

Habe darauf hingewiesen, sollte eine Scheidung finanziell nicht möglich sein, eine Vernunftehe fortzusetzen.
Aber jetzt sind wir nicht mehr beim Hauptthema.
 
Folgendes Szenario: Ihr kommt schon am Vormittag wieder nach Hause, weil eure Firma bestreikt wird. Aus dem Schlafzimmer dringen eindeutige Geräusche. Was würdet ihr machen?
- Hineingehen, wo eure Frau mit dem Nachbarn oder einem euch Fremden am poppen ist, und beide zur Rede stellen?
- Möglichst unauffällig hineinspitzen und schauen, wer dort zugange ist. Und auch wenn es eure Frau mit dem Nachbarn oder einem Fremden ist euch leise zurückziehen und abwarten, bis der Mann gegangen ist und dann die Frau zur Rede stellen mit der Absicht, eure Ehe nicht prinzipiell für gescheitert zu erklären?
- Leise die Wohnung wieder verlassen und das Ganze ignorieren? Abwarten ob die Frau "beichtet"? Und wenn nicht, sich "blind" zu stellen?
- Tonlos ein paar Sachen packen und gehen?
- Hineingehen und "mitmischen"?

Müsste die Frau mit einem "harten" Eingreifen von Euch rechnen (zwangsweiser Sex; Verprügelt werden; gewaltsamer Rauswurf aus der Wohnung)?

Falls Kinder vorhanden sind, wären sie für euer Verhalten maßgeblich?
Wie so oft im Leben: Es kommt darauf an. Kinder, die zugegen sind (wobei das bei einem Seitensprung besonders heftig wäre) sollten so wenig wie möglich belastet werden. Wäre es jemand, von dem meine Frau weiß, dass ich ihn nicht abkann, wäre es sicher besonders schwer. Dazu zählt zumindest ein Nachbar.

Ansonsten hätte ich womöglich einen Fotoapparat in der Hand. Und je nachdem, wie die Situation wäre, könnte sich auch ein Mitmachen entwickeln. Zumindest haben wir zu lange Dick und Dünn gemeinsam bewältigt, als dass ich ohne Weiteres das Feld für jemanden räumen würde, der mal ein schönes Gesicht macht und ausnutzt, mit dem Alltag nichts zu tun zu haben. Aber da meine Frau weiß, dass sie (bevorzugt mit mir zusammen) besondere Erlebnisse haben könnte, wenn sie es denn möchte, setze ich darauf, dass sie es nicht hinter meinem Rücken tut.
 
Hi,

:lalala: Fürn Anwalt vielleicht, aber der zählt net vüh. Fürn Richter reicht es definitiv nicht.

Unfug.

Bestehst dennoch auf eine Scheidung und deine Frau will diese nicht, bist du alleinig an der Zerrüttung der Ehe schuld.

Nein.


Fremdgehen alleine ist kein Scheidungsgrund in Österreich.

Korrekt, es kommt immer drauf an, wer daran schuld ist, dass die Ehe zerrüttet ist.

Also wenn der Mann ein Arsch ist und die Frau ist deshalb fremdgegangen, wird er immer noch das überwiegende Verschulden haben.

Wenn der Mann aber ein lieber Kerl ist, der niemanden was tut, ist ihr grundloses Fremdgehen natürlich ihr alleiniges Verschulden an der Zerrüttung der Ehe.

Und das Video, wenn sie das Video kennt, wird sie ohnehin zugeben, dass sie fremdgegangen ist. Sollte sie so dumm sein, es abzustreiten, dann wird es natürlich vor Gericht als Beweis gewertet.

LG Tom
 
Folgendes Szenario: Ihr kommt schon am Vormittag wieder nach Hause, weil eure Firma bestreikt wird. Aus dem Schlafzimmer dringen eindeutige Geräusche. Was würdet ihr machen?
- Hineingehen, wo eure Frau mit dem Nachbarn oder einem euch Fremden am poppen ist, und beide zur Rede stellen?
- Möglichst unauffällig hineinspitzen und schauen, wer dort zugange ist. Und auch wenn es eure Frau mit dem Nachbarn oder einem Fremden ist euch leise zurückziehen und abwarten, bis der Mann gegangen ist und dann die Frau zur Rede stellen mit der Absicht, eure Ehe nicht prinzipiell für gescheitert zu erklären?
- Leise die Wohnung wieder verlassen und das Ganze ignorieren? Abwarten ob die Frau "beichtet"? Und wenn nicht, sich "blind" zu stellen?
- Tonlos ein paar Sachen packen und gehen?
- Hineingehen und "mitmischen"?

Müsste die Frau mit einem "harten" Eingreifen von Euch rechnen (zwangsweiser Sex; Verprügelt werden; gewaltsamer Rauswurf aus der Wohnung)?

Falls Kinder vorhanden sind, wären sie für euer Verhalten maßgeblich?
Unbeobachtet midn händy filmen und ihr am Abend die schlechte Performance zeigen.
Ein paar Tipps geben 😎
 
Unbeobachtet midn händy filmen und ihr am Abend die schlechte Performance zeigen.
Ein paar Tipps geben 😎
Du hältst dich wohl für den Überficker? Mit wem zusammen zeigt deine Frau denn üblicherweise diese schlechte Performance? Denn am Mann allein wird es ja nicht liegen! Genau: Mit Dir!
Also: Statt Tipps zu geben einfach In den Spiegel schauen!
 


:schulterzuck:Bei meiner Scheidung war es so.

Wenn der Mann aber ein lieber Kerl ist, der niemanden was tut, ist ihr grundloses Fremdgehen natürlich ihr alleiniges Verschulden an der Zerrüttung der Ehe.

Wenn er wegen einmal ficken, gleich zum Richter rennt, zerrüttet er eindeutig und nicht sie, sie wollte ja nur mal ficken und nicht scheiden. ;)

Und das Video, wenn sie das Video kennt, wird sie ohnehin zugeben, dass sie fremdgegangen ist. Sollte sie so dumm sein, es abzustreiten, dann wird es natürlich vor Gericht als Beweis gewertet.

:rolleyes: Abgesehen davon, dass Bild und Video nicht zählen vor Ö's Gerichte, weil sehr leicht zu manipulieren?
Noch dazu wenn Aufnahmen illegal, also ohne Erlaubnis hergestellt wurden?

Also den Richter zeigst ma, der das zulässt! :joyful:

Aber ok, teits hier weiter eure Theorien hier wälzen. :winke:
 
Hi,

:schulterzuck:Bei meiner Scheidung war es so.

naja, da hast Du nicht recht verstanden, was passiert ist.


:rolleyes: Abgesehen davon, dass Bild und Video nicht zählen vor Ö's Gerichte, weil sehr leicht zu manipulieren?
Noch dazu wenn Aufnahmen illegal, also ohne Erlaubnis hergestellt wurden?

Blödsinn.


Also den Richter zeigst ma, der das zulässt! :joyful:

Jeder. Zeig mir den § der ZPO, wo steht, dass das nicht zulässig sein soll?


Du hast eventuell ein Problem, wenn Du illegal eine Überwachungskamera installierst. Da wäre die Aufnahme an sich illegal.

Aber Fotografieren und Filmen darfst Du alles. Veröffentlichen darfst Du es nicht. Vor Gericht als Beweis ist es zulässig.


LG Tom
 
Ich versteh die (EF-)Welt nicht mehr 😱
Als EF Mitglied gibt’s doch nur eine zulässige Vorgangsweise:
Fotos der Frau machen und die folgenden Threads eröffnen:
1. Mimimi - ich kann meine Frau nicht befriedigen
2. Zeigt Eure Frauen beim Sex mit anderen, das ist meine (Fotos posten). Findet ihr das auch so geil?
3. Eigentlich Hetero Mann sucht Schwanz zum Lutschen!

So g‘hört sich des und net mit der Beziehung herumeiern …
 
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