Nun. Wollen wir doch die etwas verbissene Debatte mal versuchen, ein wenig aufzulockern. Duden.de, bekanntlich das Werk deutscher Rechtschreibung, das sich auf den früheren Gymnasialdirektor aus Schleiz (Thüringen) bezieht, hat ja durchaus mehr Definitionen für die Begrifflichkeit. Eine davon lautet bspw. "ausschließlich einem bestimmten Personenkreis oder bestimmten Zwecken, Dingen vorbehalten, anderen [Dingen] nicht zukommend". Das könnte also auch ein Freundeskreis sein, der entsprechend nur unter sich sexuell aktiv ist, das könnten Swinger sein, die nur in einen gehobenen Club wie Schloss Milkersdorf bei Cottbus gehen, und Exklusivität könnte ebenso auch etwas sein, was sich ein Paar generell oder über einen abgegrenzten Zeitraum nur in gemeinsamen Erlebnissen gönnt.....
Duden.de führt für exkusiv auch die Bedeutung "sich [gesellschaftlich] abschließend, abgrenzend, abhebend [und daher in der allgemeinen Wert-, Rangeinschätzung hochstehend]" an, was durchaus nicht auf zwei Personen allein bezogen sein muss, oder auch "höchsten Ansprüchen genügend, [vornehm und] vorzüglich, anspruchsvoll"
Ergo, was folgt daraus? Was er als Exklusivität bewertet, muss jeder für sich selbst definieren, muss jedes Paar für sich selbst entscheiden, und man ist gut beraten, nicht die eigene Schablone mit schnittfestem Schaum vorm Mund anderen Menschen anzulegen. Egal, wie man für sich selbst Exklusivität definiert und wie man das Verhalten anderer Menschen bewertet.