Hypo-Alpe-Adria

Was hat eine Bundesstrasse mit der Landesgesetzgebung zu tun?

weil a Straße (samt den Drumherum) unter die jeweilige Landesbauordnung fällt... zudem wird a Straße meist von der Landesverwaltung entsprechend der jeweiligen Landes-Gesetzgebung projektiert, und meist auch realisiert...

z.b. die Naturschutzauflagen für den Bau einer Straße im tiefsten Zillertal hat andere Voraussetzungen wie der Bau einer Straße in Simmering...
 
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(Bundes)Strassen fallen nicht unter die Bauordnung. ;)

sicher fallens darunter....wie oben bereits beschrieben das Drumherum.... und das is heut meist das größere Problem...
Naturschutz, Wasserrechte, Besitzrechte, Zufahren, Kommunialbeiträge, Imisionen, Begleitmaßnahmen wie Gehsteige, Über- oder Unterführungen, usw....
da gibt's tausende Berührungspunkte..:winke:

hier mal was zum lesen...

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeF...Gesetzesnummer=10000313&ShowPrintPreview=True
 
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Die Landesgesetzgebung dient einzig und allein zur Rechtfertigung der Landtage, der Sicherung von Pfründen und Versorgungsposten. Und sonst nix.
:daumen:

Es gibt in der Tiroler Bauordnung eine Höhenbegrenzung von 20m, die aber nur im Falle des Fehlens eines Bebauungsplans greift und auch von der Baubehörde erster Instanz im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung aufgehoben werden kann.
Genauso ist es. Die Bauordnungen geben in allen Bundesländern nur einen groben inhaltlichen Rahmen vor, sowie einige Regelungen rund um das Verfahrensrecht im weiteren Sinne. Details werden in Verordnungen geregelt, und gerade was konkrete Bebauungsvorschriften für einzelne Grundstücke betrifft, sind diese in den Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen festgelegt.

Es gibt keine inhaltliche Begründung für 9 verschiedene Bau- oder Naturschutzgesetze. Das Forstgesetz ist auch bundeseinheitlich, es umfasst Windschutzgürtel im Marchfeld und im Nordburgenland genauso wie Donauauen und Hochgebirgswälder. Und trotzdem funktioniert's. Oder das Wasserrecht, das vom Brunnenbau bis zum Kraftwerk Bundessache ist. Oder das Bergwesen, vom Schotterabbau bis zum Salzbergwerk alles Bundessache. Es gäbe noch viele weitere Beispiele.
 
wieso...steht eh ganz genau

(1) Dieses Landesgesetz regelt die Verwaltung von öffentlichen Straßen mit Ausnahme der Bundesstraßen in Oberösterreich.

:hahaha:
 
für den fall, dass du die übersehen hast....
deutlicher geht's doch nimmer, oder...

Artikel 10 B-VG legt Bundesstrassen als Bundeskompetenz in Gesetzgebung und Vollziehung fest!

Und dein Landesgesetz gilt ausdrücklich nicht für Bundesstrassen. Geht ja a ned anders .....
 
:
Es gibt keine inhaltliche Begründung für 9 verschiedene Bau- oder Naturschutzgesetze. .

sofernst es net mitbekommen hast... in Wien darf man über 100 Meter bauen...und in Tirol nicht, weil dort brauchts auch keiner...:shock:
Genauso braucht in Wien keiner eine Naturschutzbestimmung für einen Gletscher...

und genau desswegen is gut, wenn 9 verschiedene Landesgesetze haben... :lehrer: auch wenns mancher net versteht...
 
Artikel 10 B-VG legt Bundesstrassen als Bundeskompetenz in Gesetzgebung und Vollziehung fest!

Und dein Landesgesetz gilt ausdrücklich nicht für Bundesstrassen. Geht ja a ned anders .....

ich hab dir vergeblich 2 x den Link reingestellt, wennst net lesen kannst, dann stell ich dir auch noch den Langtitel dazu rein....

"Langtitel
Landesgesetz vom 24. Mai 1991 über die öffentlichen Straßen mit Ausnahme der Bundesstraßen (Oö. Straßengesetz 1991)"....


aber sorry, ich hab generell Straßen gemeint....du hast ja die Bundesstrasen in Klammer gesetzt .....

(Bundes)Strassen fallen nicht unter die Bauordnung. ;)
 
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Wenn das keine Fotomontage ist, :respekt: vor dem Fotographen. So traurig der Anlass für diesen Schnappschuss auch ist ...


das ist LEIDER keine Fotomontage !! aber traurig war es damals schon - und im Vergleich zu heute hat sich die Sachlage nur insofern verändert das UNS die SCHULDEN bis zum Hals stehen :grantig:
 
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und in Tirol nicht, weil dort brauchts auch keiner...

Man darf in Tirol über 100m bauen.

Und natürlich reicht eine Bauordnung für ganz Ö, denn die Bauhöhen werden im Bebauungsplan bzw. im Raumordungskonzept festgelegt

aber sorry, ich hab generell Straßen gemeint....du hast ja die Bundesstrasen in Klammer gesetzt .....

Du hast mir den Bundesstrassen angefangen, ned ich. ;)
 
Du hast mir den Bundesstrassen angefangen, ned ich. ;)
Jedenfalls hat Deine ursprüngliche Aussage gestimmt, weil weder der Bau von Bundes- noch von Landesstraßen ist in Bauordnungen geregelt. Österreich bräuchte aber natürlich auch keine 9 verschiedenen Landesstraßengesetze.
 
:. Das Forstgesetz ist auch bundeseinheitlich, .

ja logo... weil alle Pflanzen einheitlich Richtung Himmel wachsen....:haha:

..., denn die Bauhöhen werden im Bebauungsplan bzw. im Raumordungskonzept festgelegt
;)

stimmt, aber die werden von Kommunen und Landesbehörden festgelegt, desshalb auch ein dafür notwendigens Landesgesetz.

oder findest du es sinnvoll, wenn in Bludenz eine Flächenwidmung für 3 Häuser in Wien ausgestellt wird,
wenn der in wien net mal weis, wies in Bludenz aussieht, und welche Gefahren ode rsonstwas dort fortzufinden ist....
 
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stimmt, aber die werden von Kommunen und Landesbehörden festgelegt, desshalb auch ein dafür notwendigens Landesgesetz.

oder findest du es sinnvoll, wenn in Bludenz eine Flächenwidmung für 3 Häuser in Wien ausgestellt wird,
wenn der in wien net mal weis, wies in Bludenz aussieht, und welche Gefahren ode rsonstwas dort fortzufinden ist....

Gegen ein bundeseinheitliches Raumordnungsgesetz spricht nix und der Bebauungsplan ist ohnehin eine Materie der Gemeinden. Eine Landeskompetenz ist hier also völlig überflüssig.
 
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