Hypo-Alpe-Adria

Gegen ein bundeseinheitliches Raumordnungsgesetz spricht nix und der Bebauungsplan ist ohnehin eine Materie der Gemeinden. Eine Landeskompetenz ist hier also völlig überflüssig.
Vor allem würde ja selbst bei einer vollständigen Abschaffung der Landes-Gesetzgebungskompetenzen nichts dagegen sprechen, die Verwaltung nach wie vor dezentral - ob jetzt bundesländerweise oder anders aufgeteilt, darüber kann man diskutieren - handzuhaben. Auch die aktuellen Bundesgesetze werden ja meist durch die BHs bzw. Magistrate oder durch andere Landesbehörden verwaltet. Nur in Ausnahmefällen gibt es eigene Bundesbehörden, z.B. die Finanzämter.

Gesetzgebung und Vollziehung sind verschiedene Paar Schuhe. In einem kleinen Land wir Österreich wäre es jedenfalls sinnvoll und effizient, die Gesetzgebung zentral zu machen und die Landtage komplett abzuschaffen - gerade in EU-Zeiten, wo ohnehin oben eine wichtige Rechtssetzungsebene draufsitzt. Die Vollziehung könnte nach wie vor dezentral bei den BHs und Magistraten bzw. den Gemeinden bleiben, wobei man natürlich immer hinterfragen muss, wieviele davon man effizienterweise benötigt. Und da ist MMN kein Platz für Sentimentalitäten, weil es geht um unser Steuergeld.
 
Richtig. Die Gesetzgebung auf Bundesebene, die Vollziehung wie bisher aufgeteilt je nach Materie auf Bund/Länder/Gemeinden.
 
Momentane Staatsverschuldung 285 MILLIARDEN EUROS :lehrer: :grantig:
 
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Und natürlich ganz wichtig, insbesondere hier im Forum: Prostitutionsgesetze! ;)

Könnte natürlich bundeseinheitlich geregelt sein. Das ermöglicht den Bundesländern trotzdem, Verbotszonen einzurichten bzw. Zonen festzulegen, wo Straßenstrich geduldet wird. Aber was täten dann die Landeskaiser?

Genauso braucht in Wien keiner eine Naturschutzbestimmung für einen Gletscher...
Die wäre in der Stadt Salzburg ebenso gültig wie im Habachtal - wo liegt das Problem? Sollen für den Flachgau und den Pinzgau verschiedene Bestimmungen erlassen werden? Natürlich kann diese Bestimmung nur dort Anwendung finden, wo auch ein Gletscher ist.
 
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Gegen ein bundeseinheitliches Raumordnungsgesetz spricht nix und der Bebauungsplan ist ohnehin eine Materie der Gemeinden. Eine Landeskompetenz ist hier also völlig überflüssig.

nö, da liegst du wieder mal falsch....

Bebauungspläne werden auch regional, also gemeindeübergreifend geplant.... insbesondere bei der gewerblichen Bedarfsplanung.
der Bebauungsplan wird dabei zwar von der jeweiligen Gemeinde eingereicht, wird aber auf der Landesstelle entsprechend koordiniert.
das geht von der Verkehrstechnischen Bedürfnissen, bis hin zu den Rechten/Pflichten von Anrainern...

zudem werden flächenwidmungspläne laufend vom Land überarbeitet, und dabei auch regionale/überregionale Bedarfsplanungen bis 20 jahre im voraus gemacht...
insbesondere dabei auch angelegenheiten wie die verkehrwegeplanung mit dem steigenden Verkehrsaufkommen (z.B. Linz-umfahrungen)...

Richtig. Die Gesetzgebung auf Bundesebene, die Vollziehung wie bisher aufgeteilt je nach Materie auf Bund/Länder/Gemeinden.

hab ja auf post 1339 geschrieben, in einigen Bereichen bin ich ganz deiner Meinung....

aber genau bei der bauordnung wirds dass net spielen, weil da einfach zu viele unterschiede in Österreich sind...

das traditionelle Bregenzerwald Bauernhaus bedarf grundsätzlich ein anderes Baurecht/Bauordnung als ein Hochhaus in Wien..

zudem, wenn es eine einheitliche Bauordnung in Ö geben sollte, dann gibts es auch den Einheitsbrei der Gebäude...
dabei bleiben die regionalen, traditionellen Bauwerke auf der strecke...
 
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..und die Landtage komplett abzuschaffen -.

das ist ja das lustigeste überhaupt, was ich in den letzten Tagen gehört habe...

die Aufgabe des Landtags ist nur im kleinsten Teil dazu da um Gesetze zu machen...
der wesentliche Teil dort passiert um die Angelegenheiten rund um die Kommunen (Kontrollorgan)
und der volkswirtschaftlichen Angelegenheiten, sowie um die ganze Palette der sozialen Belange jedes einzelnen Bürgers bis hin zum Betreiben der Krankenanstalten.....

wennst schon eine Behördenebene rausstreichen willst (was ich ja durchaus auch in einzelfällen richtig sehe) dann sind das die BH´s ... aber nicht die Landesbehörden..
 
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nö, da liegst du wieder mal falsch....

Bis jetzt bin jedesmal ich richtig gelegen und du falsch. Sag wird das ned fad mit der Zeit?

das traditionelle Bregenzerwald Bauernhaus bedarf grundsätzlich ein anderes Baurecht/Bauordnung als ein Hochhaus in Wien..

Nö, denn es sind allgemeine Standards, die in den Bauordnungen festgelegt werden. Und die sind auf alle Gebäude anwendbar bzw. gibts natürlich auch in Vlbg. mehrgeschossigen Bau und nicht nur Holzhütten.

zudem, wenn es eine einheitliche Bauordnung in Ö geben sollte, dann gibts es auch den Einheitsbrei der Gebäude...
dabei bleiben die regionalen, traditionellen Bauwerke auf der strecke...

Mitnichten. Die Bauordnungen der einzelnen Länder unterscheiden sich nicht wesentlich. Die Unterschiede bringen nix und behindern nur ein länderübergreifendes anbieten von Bauleistungen und verteuern den (Wohn)bau.

wennst schon eine Behördenebene rausstreichen willst (was ich ja durchaus auch in einzelfällen richtig sehe) dann sind das die BH´s ... aber nicht die Landesbehörden..

Du verwechselst Landtag und Landesbehörden. Die Grundzüge der österreichischen Rechtsordnung sind dir unbekannt.
 
....Du verwechselst Landtag und Landesbehörden. .

nö...
denn der Landtag ist die einzige Einscheidungsinstanz der Landesbehörde...was der Landtag beschließ, hat die Landesbehörde umzusetzen... das is fakt..
ob das die Erweiterung eines Krankenhauses, der Ausbau des Schulsystems, oder der Schaffung von Betriebbaugebiet ist, is dabei komplett nebensächlich
is quasi ein und der selbe Haufen von Beamten...

die BH´s sind dagegen komplett unwichtig, die sind nur die "Handlanger" der Landesbehörden..... und genau DIE braucht niemand.....

ehrlich gesagt ist dir der unterschied zwischen Theorie und Praxis komplett fremd...:hahaha:....macht aber nix...:kopfklatsch:

.....
Nö, denn es sind allgemeine Standards, die in den Bauordnungen festgelegt werden. Und die sind auf alle Gebäude anwendbar bzw. gibts natürlich auch in Vlbg. mehrgeschossigen Bau und nicht nur Holzhütten.
.

Genau das sind es eben nicht....
die Wohn-Nutzfläche pro m2 Grundfläche is in Wien mehr als 10mal mal so hoch wie in vorarlberg......
Während in Wien pro m2 Wohnfläche kaum eine "Freifläche" (Garten, usw..) möglich ist, it z.B. in VRB oder anderen ländlichen Gebieten problemlos das zehnfache möglich....

und es interessiert in Tirol genau niemanden, die Baustandards der Wiener zu übernehmen...
da die Tiroler, beginnend von der baubehördlich verpflichtend zu berücksichtigenden Schneelast, bis hin zu den eventuellen auftretenden Umweltgefahren (Sturm, Lawinen, Hangrutschungen...usw) ohnehin grundsätzlich andere Voraussetzungen für die Bauordnung haben, is eine österreichweite einheitliche Bauordnung einfach nur nonsens...

allgemeine Standards kann es technisch gesehen in Ö nicht geben, und wird es auch nicht geben...NEVER.....
nicht mal in den verwendeten Baumaterialien, denn auch diese sind vielfach regional traditionell gebunden..
Ein Holzhaus is im Wiener (Hoch)hausbau absolut nicht denkbar, wenngleich es im westlichen Bergland seit hunderten von Jahren Tradition hat, und diese auch gepflegt wird...
Die jeweiligen Landesbauordnungen haben das berücksichtigt,... eine einheitlich österreichische Bauordnung kann das allerdings nicht...!!!

. Die Bauordnungen der einzelnen Länder unterscheiden sich nicht wesentlich. Die Unterschiede bringen nix und behindern nur ein länderübergreifendes anbieten von Bauleistungen und verteuern den (Wohn)bau..

da stimm ich dir zu, in den Grundzügen is österreichweit kaum ein Unterschied...:daumen:

ABER, genau in den jeweiligen Landesverordnungen sind genau die von mir o.a. Unterschiede beheimatet....
und einzig alleine ist das genau de Grund, warum die landesbezogenen Bauverordnungen noch immer Ihre Daseinsberechtigung hat......



So, ich lass das Thema mal... wennst dich net auskennst, lass es einfach bleiben...
und sorry, Pauschalierung is nicht angebracht, zudem ist die Bauordnung mit den gekoppelten Bedingungen einfach zu komplex, und die jeweils regionalen Voraussetzungen einfach viel zu unterschiedlich......:kopfklatsch:
 
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Hasi, du vermischt Gesetzgebung und Vollziehung. Und verkennst im übrigen völlig, welche Rolle die BHs im österreichischen Rechtssystem haben.

ehrlich gesagt ist dir der unterschied zwischen Theorie und Praxis komplett fremd...

Richtig. Dafür hab ich ja meine "horrend bezahlten Steuerexperten", damit sie meinen Betrieb führen. :haha:

Darfst alleine weiterspielen. Denn das hat mit der Hypo nix mehr zu tun und deine kruden Ansichten zur österreichischen Rechtsordnung sind mir zu mühsam. :winke:
 
Hasi, du vermischt Gesetzgebung und Vollziehung. Und verkennst im übrigen völlig, welche Rolle die BHs im österreichischen Rechtssystem haben.



Richtig. Dafür hab ich ja meine "horrend bezahlten Steuerexperten", damit sie meinen Betrieb führen. :haha:

Darfst alleine weiterspielen. Denn das hat mit der Hypo nix mehr zu tun und deine kruden Ansichten zur österreichischen Rechtsordnung sind mir zu mühsam. :winke:

na ja bulsi mit den experten für fast alles soll man ned diskutieren ;-)
 
Könnte natürlich bundeseinheitlich geregelt sein. Das ermöglicht den Bundesländern trotzdem, Verbotszonen einzurichten bzw. Zonen festzulegen, wo Straßenstrich geduldet wird. Aber was täten dann die Landeskaiser?
Wie schon erwähnt, und wie es auch der Bulsi geschrieben hat, die Einrichtung von Verbots- bzw. Erlaubniszonen für Straßenprostitution oder die konkrete Genehmigung von Bordellen ist Sache der Vollziehung, nicht der Gesetzgebung. Im Gesetz kann bspw. allgemein stehen, welche Anforderungen ein Bordell haben muss, usw. Die Genehmigung eines konkreten Gebäudes als Puff würde dann nach wie vor idealerweise die BH oder das Magistrat übernehmen, in Anwendung der Gesetze. Funktioniert in der Gewerbeordnung genauso, bundeseinheitliches Gesetz, Vollziehung durch die BHs. Kein vernünftiger Mensch würde auf die Idee kommen, das in Frage zu stellen.

Aber zuviel sollten wir hier von Prostitutionsgesetzen nicht schreiben, sonst taucht am Ende noch der peter010 auf. :haha:

Habs eh schon aufgegeben. Er merkt gar ned, welchen Blödsinn er schreibt. :confused:
Das ist chronisch. ;)
Aber Du hast zu dem Thema eh schon alles gesagt.
 
prostitutionsgesetz???????? was hat das mit der HAA zu tun? :-D oder ist das metaphorisch zu verstehen?
 
hasab ist ja das beste beispiel, warum den ländern die gesetzgebungskompetenz entzogen werden sollte :mrgreen:

gesetzgebung und vollziehung, bundes uns landesgesetzgebung, mittelbare und unmittelbare bundesverwaltung, alles viel zu schwer zu verstehen für den bürger :hahaha:
 
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