À propos dahingestellt .....
Dass eine Staatsbürgerschaft für Dich keinen besonderen Wert darstellt, ist an sich ja Dein Problem. Aber für jene, welche die Staatsbürgerschaft eines Landes anstreben, hat sie offenbar doch einen besonderen Wert. Das ist genau so zu akzeptieren.
Und was das "gute Recht" des Einbürgerungsverfahrens betrifft ... das sehe ich, nachdem ich mich nicht zu den krankhaften Weltverbesserern zähle, ein wenig pragmatischer: für die Schweiz und die Schweizer passt es offenbar so, wie es ist. Also was soll's? Und jenen, welche die angeblich nicht so wertvolle Schweizer Staatsbürgerschaft anstreben, passt es offensichtlich auch - sonst würden sie sich dieser Prozedur nicht unterziehen. Da sehe ich nicht wirklich einen Grund, warum die Schweiz etwas daran ändern sollte.
Und ansonsten wäre es vielleicht sinnvoll, wenn wir nicht immer weiter vom ursprünglichen Thema weggehen würden .....
ich hab nicht gesagt KEINEN wert, ich hab gesagt, dass sie ach so wertvoll sein soll. natürlich kann es für einen ausländischen mitbürger viel wert sein, die inländische staatsbürgerschaft zu bekommen. es verliert aber er inländer nichts, wenn der ausländer sie kriegt. gerade aus der schweiz könnte ich dir geschichten erzählen... zb der fall von einem bekannten von mir, italiener die ganze famlie in der schweiz lebend, ist er nach italien weil er dort einen profi-fußballervertrag bekommen hat. er hat "nur" in der dritten italienischen liga gespielt und konnte sich nicht nach weiter oben arbeiten. als er nach drei jahren wieder in die schweiz zurückkehren wollte, wurde ihm vorerst keine aufenthaltsbewilligung erteilt. er war in der schweiz aufgewachsen, fast alle seine freunde lebten in der schweiz, seine familie lebte in der schweiz, aber er wurde nur als tourist in der schweiz geduldet und musste über ein jahr auf seine aufenthaltsgenehmigung warten. (auch wenn sich das inzwischen mit eu-ausländern verbessert hat, so ist man als staatsangehöriger außerhalb des schengen raums noch immer vor ähnliche probleme gestellt)
ein anderes beispiel: ein äußerst talentierter fußballer ist in einer kleinen gemeinde im kanton schwyz aufgewachsen, wo er noch immer lebt. da er aber inzwischen bei einem großen fußballclub in zürich bei den junioren spielt wurde sein einbürgerungsgesuch bereits zum zweiten mal abgelehnt. begründung: er ist im dorf nicht verankert und mehr zürich-orientiert. sein pech dabei: er ist im ausland geboren, obwohl seine eltern damals schon in der schweiz lebten. damit müsste er, wenn er nach zürich übersiedelt, sechs jahre warten, bis er den antrag auf einbürgerung stellen darf, weil man in zürich sechs jahre ununterbrochen leben muss um schweizer zu werden.
man stelle sich vor - der bursche ist jetzt 17 - er übersiedelt nach zürich und wird dann vier jahre später vom fc basel gekauft werden, müsste er dann immer noch drei jahre warten (und das auch nur weil er unter 23 jahre alt wäre)
du siehst, es ist nicht nur schwierig, sondern zumindest teilweise schikanös und das halte ich für wenig sinnvoll
auch ich bin dafür, dass man mindestens eine landessprache