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natürlich darf auch die Minderheit ihre Meinung äußern. Aber "am lautesten schreien" darf nicht mit Mehrheit verwechselt werden.Die Straße ist ein legitimer Platz zur Meinungsäußerung und ein wichtiger Bestandteil der Demokratie, in der auch jene Redefreiheit haben, die nicht über Zugang zu Massenmedien verfügen.
Diese Schlussfolgerung ist sehr wohl zulässig. Denn bei uns werden Parteien gewählt. Wir geben ihnen sozusagen einen Blankoscheck. Jede Koalition von demokratisch gewählten Parteien ist legal und zulässig.Nein, diese Schlußfolgerung ist aus dem Parteienwahlsystem nicht zulässig. Welche Koalitionskonstellationen erwünscht oder unerwünscht waren wurde bei der Wahl nicht erhoben. Oder meinst du ernsthaft, dass sich in Wien 21% eine grün-blaue Koalition gewünscht haben? ((blau+grün)*Wahlbeteiligung = (0,27+0,11)*0,56)
Ich habe in der Wahlzelle noch auf keinem Stimmzettel gelesen, dass ich für die von mir gewählte Partei bestimmten Koalitionen ausschließen darf. Wer legt deiner Meinung fest, welche Koalitionen ausdrücklich unerwünscht sind?Mag im Ansatz stimmen, aber sicher nicht um jeden Preis. Bestimmte Koalitionen werden ausdrücklich nicht gewünscht
Ich wiederhole mich auch in diesem Punkt: Das Gesudere des Herrn Strache, dass er als einziger Gewinner der Wien - Wahl ein Anrecht auf Beteiligung an der Macht habe ist natürlich genau so unsinnig. Jede Koalition, die über eine Abstimmungsmehrheit verfügt, ist möglich und legal.
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