Hi,
Natürlich wird bei der Doppelresidenz grundsätzlich kein Geldunterhalt bezahlt beide Eltern leisten den gesetzlichen Unterhalt in Naturalleistungen (Naturalunterhalt), weiß jetzt nicht was daran seltsam sein soll.
des ist nicht korrekt! Bitte aufpassen.
Die Unterhaltspflicht betrifft die Zeit, in der das Kind vom anderen Elternteil versorgt wird.
Selten verdienen beide Eltern gleich viel, meistens ist es der Vater, der mehr verdient.
Also nehmen wir an, das Kind ist 4 Jahre alt, der Vater verdient 3.000 Euro (Jahrszwölftel) und die Mutter 2,000 Euro im Monat, daraus ergibt sich eine Unterhaltspflicht von EUR 480 und EUR 320 für die Mutter. Da das Kind die Hälfte der Zeit bei je einem Elternteil lebt, halbiert sich diese Zahlung, das bedeutet, der Vater muss 240 und die Mutter muss 160 Euro bezahlen, dass darf man aufrechen, bleibt ein Unterhaltsanspruch des Kindes gegen den Vater von 80 Euro.
Das ist ein Anspruch des Kindes, da kann keiner drauf verzichten, und das muss im Urteil so geregelt sein.
Damit hier effektiv kein Unterhaltsanspruch bestünde, müsste das Kind zu 60% der Zeit bei dem Vater und zu 40% der Zeit bei der Mutter sein, dann müssten beide EUR 192 an Unterhalt zahlen.
Das ist gesetzlich so geregelt, da kann keiner drauf verzichten, das ist ein Recht des Kindes.
Also auch wenn es dem Laien logisch vorkommt, dass bei gleichteilig geteilter Versorgung der Kinder kein Unterhalt zu zahlen wäre, ist es juristisch einfach absurd. Lediglich dann, wenn beide gleich hohe Einkünfte haben, heben sich die Unterhaltszahlungen gegenseitig auf. Das Urteil aber muss immer die Unterhaltshöhe beinhalten, also da steht dann drin, dass der Vater z.B. 320 Euro zahlen muss, und dass die Mutter 320 Euro zahlen muss, und dass halbiert wird, weil das Kind zur Hälfte der Zeit beim anderen Ehepartner ist. Das schon alleine deshalb, weil was passiert, wenn einer von denen einen Unfall hat oder krank wird und das Kind nicht mehr versorgen kann? Dann müsste es ein neues Urteil geben, was absurd ist.
Ebenso ist zu bedenken, was passiert, wenn einer der beiden (oder beide) Schulden haben und exekutiert werden, Ophis Armutsdebatte ist ja nicht ganz aus der Luft gegriffen. Es ist in Österreich immer noch so, dass Kindesunterhalt (teilweise auch Ehegattenunterhalt) privilegiert sind. Das bedeutet, wenn man Schulden hat, wird man aufs Existenzminimum gepfändet, das Existenzminimum - derzeit unter der Armutsgrenze - erhöht sich um Sorgepflichten und natürlich auch um den Unterhaltsbetrag.
Also es ist natürlich schräg, anzunehmen, dass da der Unterhalt in Naturalleistungen geleistet wird, richtig ist, dass die Unterhaltszahlungen gegeneinader aufgerechnet werden können, und wenn beide wirklich gleich viel verdienen, dann kann es sein, dass zu keiner Zahlung kommt.
LG Tom