Privatinsolvenz der Männer, weil die Scheidung, der Unterhalt der Frauen, und die Alimente der Kinder, denn Mann Finanziell Ruiniert hat.

Quatsch da war das Kindeswohl nicht gefährdet.

Es ging einzig und allein um Geld.

Aber gut, bleib bei deinem Weltbild.
Ist das nicht gut?
Mehr Geld - besseres Leben, - da muss doch jede liebende Mutter froh sein dass dem so ist 🤔🤔 - oder gehts nur darum das die Mutter dann selber für ihr Leben sorgen muss, ohne einen Batzen abzubekommen? 🤷🤷 Genauso liest es sich nämlich
 
Ist das nicht gut?
Mehr Geld - besseres Leben, - da muss doch jede liebende Mutter froh sein dass dem so ist 🤔🤔 - oder gehts nur darum das die Mutter dann selber für ihr Leben sorgen muss, ohne einen Batzen abzubekommen? 🤷🤷 Genauso liest es sich nämlich
Schmunzel- in Deutschland bist nach 3 Jahren verpflichtet zu arbeiten.

Du bist nicht mehr auf dem neuesten Stand :) .

Der Batzen war in meinem Fall 400 Mark, bei einem 6stelligen Gehalt. Er konnte halt Hauskredit , neue Frau etc absetzen.
Die 400 Mark kostete die Ganztagsschule meiner Tochter, die ich brauchte, da ich Vollzeit arbeitete.
Ohne sie wäre ich also besser dran gewesen :penguin:

Wie gesagt, er hatte die besseren Anwälte. Hat sich aber vor Gericht mit einen Aussagen unglaubwürdig gemacht, da haben ihm auch die Anwälte nicht mehr geholfen. Und da er auf das alleinige Sorgerecht (für ihn) bestanden hat, gab es auch kein gemeinsames Sorgerecht.
Er wurde vom Richter in dieser Hinsicht gewarnt, er solle doch auf das gemeinsame eingehen, er fühlte sich aber so sicher, dass er das alleinige bekommen würde...

Wie gesagt, 3 Verhandlungstage.
 
Du widersprichst dir in deinen Aussagen, einmal kriegen die Männer weil sie die besseren Anwälte haben die Kinder, dann führst du deinen Ex an als lebendes Beispiel, dass das nicht stimmt ...
Och er hätte sie bekommen, wenn er nicht so dumme Fehler gemacht hätte.und damit sich unglaubwürdig.
Da konnten ihn seine Anwälte auch nicht helfen.
Mir ist nach der 2. Verhandlung gesagt worden, dass ich mich darauf einstellen soll, dass das Kind bei seinem Vater lebt.

Wie gesagt, Glück gehabt. Andere hatten das nicht.
 
Also von Scheidung bin ich persönlich betroffen und ich kann mir sehr gut vorstellen das, bei einem geringeren Gehalt, eine Insolvenz anstehen könnte.
Ich war verheiratet, habe 2 Kinder und ich zahle meiner Ex Unterhalt.
Obwohl sie arbeitsfähig ist, jedoch nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten möchte.
Lt. Richterin muss sie auch nicht mehr arbeiten weil es ihr nicht zumutbar ist, da die Kinder damals mit 9 und 7 Jahren zu klein gewesen wären.

Wenn man sieht was man monatlich zahlt, wie gut es ihr geht und wie man selbst teilweise kämpfen muss um sich wieder etwas aufzubauen kann man teilweise nachvollziehen wenn Männer aufgeben.

Abgesehen davon das ihr auch noch das gemeinsame Haus zugesprochen wurde und ich Ausfallsbürge sein "darf"

Ich habe es geschafft nicht zu verfallen, habe, auch Dank meiner neuen Partnern den Halt nicht verloren, aber kann mir gut vorstellen das es manchen Männern damit anders geht.

Mit weniger Einkommen hätte ich es vielleicht auch nicht geschafft...
 
Schmunzel- in Deutschland bist nach 3 Jahren verpflichtet zu arbeiten.

Du bist nicht mehr auf dem neuesten Stand :) .

Der Batzen war in meinem Fall 400 Mark, bei einem 6stelligen Gehalt. Er konnte halt Hauskredit , neue Frau etc absetzen.
Die 400 Mark kostete die Ganztagsschule meiner Tochter, die ich brauchte, da ich Vollzeit arbeitete.
Ohne sie wäre ich also besser dran gewesen :penguin:

Wie gesagt, er hatte die besseren Anwälte. Hat sich aber vor Gericht mit einen Aussagen unglaubwürdig gemacht, da haben ihm auch die Anwälte nicht mehr geholfen. Und da er auf das alleinige Sorgerecht (für ihn) bestanden hat, gab es auch kein gemeinsames Sorgerecht.
Er wurde vom Richter in dieser Hinsicht gewarnt, er solle doch auf das gemeinsame eingehen, er fühlte sich aber so sicher, dass er das alleinige bekommen würde...

Wie gesagt, 3 Verhandlungstage.
Darum frage ich ja - hab noch keine Scheidung hinter mir, nur eine Trennung.

Jep, manche sind schon a bissl Fetzndeppat, besonders wenns glauben Geld kann alles reparieren. Sollte jedem Elternteil doch das Kindeswohl am Herzen liegen, leider, kommt mir vor, ist das in den wenigsten Fällen so(kenne dazu keine Statistik).
Ich kenne aus meinem Umfeld auch sehr wenig "Scheidungen", davo auch nur Eine mit wirklich Rosenkrieg, - und der war echt Existenzbedrohend für den Vater.
 
Also von Scheidung bin ich persönlich betroffen und ich kann mir sehr gut vorstellen das, bei einem geringeren Gehalt, eine Insolvenz anstehen könnte.
Ich war verheiratet, habe 2 Kinder und ich zahle meiner Ex Unterhalt.
Obwohl sie arbeitsfähig ist, jedoch nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten möchte.
Lt. Richterin muss sie auch nicht mehr arbeiten weil es ihr nicht zumutbar ist, da die Kinder damals mit 9 und 7 Jahren zu klein gewesen wären.

Wenn man sieht was man monatlich zahlt, wie gut es ihr geht und wie man selbst teilweise kämpfen muss um sich wieder etwas aufzubauen kann man teilweise nachvollziehen wenn Männer aufgeben.

Abgesehen davon das ihr auch noch das gemeinsame Haus zugesprochen wurde und ich Ausfallsbürge sein "darf"

Ich habe es geschafft nicht zu verfallen, habe, auch Dank meiner neuen Partnern den Halt nicht verloren, aber kann mir gut vorstellen das es manchen Männern damit anders geht.

Mit weniger Einkommen hätte ich es vielleicht auch nicht geschafft...
Das deckt sich auch mit meinen Erfahrungswerten ist aber kein Sonderfall sondern eher die Regel.
 
Ich kenne die Problematik (Allah sei Dank) nur von Freunden und Kollegen. Aber selbst als Top-Verdiener (Anwalt, Arzt) bleibt Dir am Ende nix, weil, je mehr du verdienst, desto mehr Du zahlst. Du zahlt also für ein Haus, in welchem Du nicht mehr wohnst, musst dir aber selbst eine Wohnung suchen (in Wien "superbillig"!) und in diesen Kreisen sind auch "neue" Freundinnen anspruchsvoll und haben eine gewisse Erwartungshaltung, was den Lebensstandard angeht. Leichter haben es die, die "verstecktes" Vermögen haben oder Selbständige, die als Gesellschafter ihr Einkommen "flexibel" gestalten können. Und selbst da sind die Gerichte ständig hinter Dir her. Ich würde, wenn es mich beträfe, meine Ex-Familie (faiererweise) mit einem Einmalbetrag abfinden und dann auswandern.
 
Hi,

Natürlich wird bei der Doppelresidenz grundsätzlich kein Geldunterhalt bezahlt beide Eltern leisten den gesetzlichen Unterhalt in Naturalleistungen (Naturalunterhalt), weiß jetzt nicht was daran seltsam sein soll.

des ist nicht korrekt! Bitte aufpassen.

Die Unterhaltspflicht betrifft die Zeit, in der das Kind vom anderen Elternteil versorgt wird.

Selten verdienen beide Eltern gleich viel, meistens ist es der Vater, der mehr verdient.

Also nehmen wir an, das Kind ist 4 Jahre alt, der Vater verdient 3.000 Euro (Jahrszwölftel) und die Mutter 2,000 Euro im Monat, daraus ergibt sich eine Unterhaltspflicht von EUR 480 und EUR 320 für die Mutter. Da das Kind die Hälfte der Zeit bei je einem Elternteil lebt, halbiert sich diese Zahlung, das bedeutet, der Vater muss 240 und die Mutter muss 160 Euro bezahlen, dass darf man aufrechen, bleibt ein Unterhaltsanspruch des Kindes gegen den Vater von 80 Euro.

Das ist ein Anspruch des Kindes, da kann keiner drauf verzichten, und das muss im Urteil so geregelt sein.

Damit hier effektiv kein Unterhaltsanspruch bestünde, müsste das Kind zu 60% der Zeit bei dem Vater und zu 40% der Zeit bei der Mutter sein, dann müssten beide EUR 192 an Unterhalt zahlen.

Das ist gesetzlich so geregelt, da kann keiner drauf verzichten, das ist ein Recht des Kindes.


Also auch wenn es dem Laien logisch vorkommt, dass bei gleichteilig geteilter Versorgung der Kinder kein Unterhalt zu zahlen wäre, ist es juristisch einfach absurd. Lediglich dann, wenn beide gleich hohe Einkünfte haben, heben sich die Unterhaltszahlungen gegenseitig auf. Das Urteil aber muss immer die Unterhaltshöhe beinhalten, also da steht dann drin, dass der Vater z.B. 320 Euro zahlen muss, und dass die Mutter 320 Euro zahlen muss, und dass halbiert wird, weil das Kind zur Hälfte der Zeit beim anderen Ehepartner ist. Das schon alleine deshalb, weil was passiert, wenn einer von denen einen Unfall hat oder krank wird und das Kind nicht mehr versorgen kann? Dann müsste es ein neues Urteil geben, was absurd ist.

Ebenso ist zu bedenken, was passiert, wenn einer der beiden (oder beide) Schulden haben und exekutiert werden, Ophis Armutsdebatte ist ja nicht ganz aus der Luft gegriffen. Es ist in Österreich immer noch so, dass Kindesunterhalt (teilweise auch Ehegattenunterhalt) privilegiert sind. Das bedeutet, wenn man Schulden hat, wird man aufs Existenzminimum gepfändet, das Existenzminimum - derzeit unter der Armutsgrenze - erhöht sich um Sorgepflichten und natürlich auch um den Unterhaltsbetrag.


Also es ist natürlich schräg, anzunehmen, dass da der Unterhalt in Naturalleistungen geleistet wird, richtig ist, dass die Unterhaltszahlungen gegeneinader aufgerechnet werden können, und wenn beide wirklich gleich viel verdienen, dann kann es sein, dass zu keiner Zahlung kommt.

LG Tom
 
Hi,



des ist nicht korrekt! Bitte aufpassen.

Die Unterhaltspflicht betrifft die Zeit, in der das Kind vom anderen Elternteil versorgt wird.

Selten verdienen beide Eltern gleich viel, meistens ist es der Vater, der mehr verdient.

Also nehmen wir an, das Kind ist 4 Jahre alt, der Vater verdient 3.000 Euro (Jahrszwölftel) und die Mutter 2,000 Euro im Monat, daraus ergibt sich eine Unterhaltspflicht von EUR 480 und EUR 320 für die Mutter. Da das Kind die Hälfte der Zeit bei je einem Elternteil lebt, halbiert sich diese Zahlung, das bedeutet, der Vater muss 240 und die Mutter muss 160 Euro bezahlen, dass darf man aufrechen, bleibt ein Unterhaltsanspruch des Kindes gegen den Vater von 80 Euro.

Das ist ein Anspruch des Kindes, da kann keiner drauf verzichten, und das muss im Urteil so geregelt sein.

Damit hier effektiv kein Unterhaltsanspruch bestünde, müsste das Kind zu 60% der Zeit bei dem Vater und zu 40% der Zeit bei der Mutter sein, dann müssten beide EUR 192 an Unterhalt zahlen.

Das ist gesetzlich so geregelt, da kann keiner drauf verzichten, das ist ein Recht des Kindes.


Also auch wenn es dem Laien logisch vorkommt, dass bei gleichteilig geteilter Versorgung der Kinder kein Unterhalt zu zahlen wäre, ist es juristisch einfach absurd. Lediglich dann, wenn beide gleich hohe Einkünfte haben, heben sich die Unterhaltszahlungen gegenseitig auf. Das Urteil aber muss immer die Unterhaltshöhe beinhalten, also da steht dann drin, dass der Vater z.B. 320 Euro zahlen muss, und dass die Mutter 320 Euro zahlen muss, und dass halbiert wird, weil das Kind zur Hälfte der Zeit beim anderen Ehepartner ist. Das schon alleine deshalb, weil was passiert, wenn einer von denen einen Unfall hat oder krank wird und das Kind nicht mehr versorgen kann? Dann müsste es ein neues Urteil geben, was absurd ist.

Ebenso ist zu bedenken, was passiert, wenn einer der beiden (oder beide) Schulden haben und exekutiert werden, Ophis Armutsdebatte ist ja nicht ganz aus der Luft gegriffen. Es ist in Österreich immer noch so, dass Kindesunterhalt (teilweise auch Ehegattenunterhalt) privilegiert sind. Das bedeutet, wenn man Schulden hat, wird man aufs Existenzminimum gepfändet, das Existenzminimum - derzeit unter der Armutsgrenze - erhöht sich um Sorgepflichten und natürlich auch um den Unterhaltsbetrag.


Also es ist natürlich schräg, anzunehmen, dass da der Unterhalt in Naturalleistungen geleistet wird, richtig ist, dass die Unterhaltszahlungen gegeneinader aufgerechnet werden können, und wenn beide wirklich gleich viel verdienen, dann kann es sein, dass zu keiner Zahlung kommt.

LG Tom
Da hast du nicht richtig aufgepasst und das Wort "grundsätzlich" überlesen, ansonsten aber alles richtig gemacht, hab ich mir viel Arbeit erspart 😅
 
Hi,

Gut. 90er Jahre und Deutschland. In dem Jahr wurde gemeinsames Sorgerecht Pflicht.

abgesehen davon, dass Du deutsches Recht der 1990er Jahre nicht mit aktuellem österreichischem Recht vergleichen kannst, ist es schlicht absurd, anzunehmen, ein "guter Anwalt" könne etwas besser.


Das Recht ist Recht und kann durch einen "guten Anwalt" nicht gebeugt werden. Richtig ist, dass viele Anwälte ihre Arbeit gut machen. Mag sein, dass der eine oder andere Anwalt schlecht arbeitet und der Mandant einen Schaden erleidet, das dürfte aber doch eher die Ausnahme sein.


Früher, also bevor die gemeinsame Obsorge die Norm war, gab es auch bei uns Fälle, wo dem Vater die Obsorge überantwortet wurde, wenn das Gericht davon ausging, dass es für das Kind besser ist.

Heute ist das anders. Mit der Qualität des Anwaltes hat das nicht so viel zu tun, dieser Eindruck mag bei Laien erweckt werden, die das System nicht verstehen, aber es ist nicht korrekt.

LG Tom
 
Hiu,

Wenn man sieht was man monatlich zahlt, wie gut es ihr geht und wie man selbst teilweise kämpfen muss um sich wieder etwas aufzubauen kann man teilweise nachvollziehen wenn Männer aufgeben.

wenn ich solche verbitterten Sätze höre, .... naja, die Frau muss alleine zwei Kinder versorgen, zusätzlich 20 Stunden arbeiten, .... sicher ein Paradies! :D

LG Tom
 
Hi,



abgesehen davon, dass Du deutsches Recht der 1990er Jahre nicht mit aktuellem österreichischem Recht vergleichen kannst, ist es schlicht absurd, anzunehmen, ein "guter Anwalt" könne etwas besser.


Das Recht ist Recht und kann durch einen "guten Anwalt" nicht gebeugt werden. Richtig ist, dass viele Anwälte ihre Arbeit gut machen. Mag sein, dass der eine oder andere Anwalt schlecht arbeitet und der Mandant einen Schaden erleidet, das dürfte aber doch eher die Ausnahme sein.


Früher, also bevor die gemeinsame Obsorge die Norm war, gab es auch bei uns Fälle, wo dem Vater die Obsorge überantwortet wurde, wenn das Gericht davon ausging, dass es für das Kind besser ist.

Heute ist das anders. Mit der Qualität des Anwaltes hat das nicht so viel zu tun, dieser Eindruck mag bei Laien erweckt werden, die das System nicht verstehen, aber es ist nicht korrekt.

LG Tom
Träum weiter von einer gerechten Welt- ich wünschte, ich könnte daran auch glauben. :penguin:
 
Die Wenigsten bereuen es, Kinder zu haben. Liegt auch irgendwie in der Natur der Sache. Den ergriffenen Beruf "bereuen" auch nur eine Minderheit und die meisten stehen auch zu ihrem Fahrzeug, auch wenn es noch so hässlich ist :mrgreen: . Man würde ja sich selbst und sein Leben in Frage stellen. Das ist von Haus aus ein "Minderheitenprogramm".

Genauso bereuen jene, die keine Kinder haben, zur Mehrheit, auch nicht, dass sie keine haben.

:)

Dein letzter Satz ist wunderbar. :hurra:
 
Hi,

Ich kenne die Problematik (Allah sei Dank) nur von Freunden und Kollegen.

wenigstens gibst Du zu, dass Du keine Ahnung hast. Ich verrate Dir eines: Deine reichen Freunde haben Dir nicht alles erzählt! Denn so, wie Du es schilderst, ist es keineswegs!

Und was daran fair sein soll, auszuwandern und seine Kinder im Stich zu lassen, erschliesst sich mir auch nicht. Kleiner Hinweis am Rande: die Länder, mit denen wir Staatsverträge zur gegenseitigen Anerkennung von Unterhaltsansprüchen haben, sind vielfältig, und teilweise sind diese als Teil des IPR auch im Ausland exekutierbar.

Ich fürchte daher, es wird nicht so leicht sein, ein Land zu finden, wo Du offiziell leben und arbeiten kannst, ohne dass man auf Dein Einkommen aus dem Titel des Unterhalts Zugriff hat.


LG Tom
 
Also von Scheidung bin ich persönlich betroffen und ich kann mir sehr gut vorstellen das, bei einem geringeren Gehalt, eine Insolvenz anstehen könnte.
Ich war verheiratet, habe 2 Kinder und ich zahle meiner Ex Unterhalt.
Obwohl sie arbeitsfähig ist, jedoch nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten möchte.
Lt. Richterin muss sie auch nicht mehr arbeiten weil es ihr nicht zumutbar ist, da die Kinder damals mit 9 und 7 Jahren zu klein gewesen wären.

Wenn man sieht was man monatlich zahlt, wie gut es ihr geht und wie man selbst teilweise kämpfen muss um sich wieder etwas aufzubauen kann man teilweise nachvollziehen wenn Männer aufgeben.

Abgesehen davon das ihr auch noch das gemeinsame Haus zugesprochen wurde und ich Ausfallsbürge sein "darf"

Ich habe es geschafft nicht zu verfallen, habe, auch Dank meiner neuen Partnern den Halt nicht verloren, aber kann mir gut vorstellen das es manchen Männern damit anders geht.

Mit weniger Einkommen hätte ich es vielleicht auch nicht geschafft...
Wenn du Ausfallbürge bist, bedeutet das aber, dass der evtl Kredit auf deine Ex übergegangen ist.

Entweder das Haus war überschuldet, dh nix mehr wert als der darauf lastende Kredit, oder
sie musste dir eine Ausgleichszahlung zahlen, selbst bei strittiger Scheidung.

Übrigens, erkundige dich mal, soweit ich weiß kann man den Ausfallsbürgen canceln laut heutigem Recht. Klar mag das die Bank nicht :)
 
Hi,

Träum weiter von einer gerechten Welt- ich wünschte, ich könnte daran auch glauben. :penguin:

Recht ist nicht Gerechtigkeit! Wenn Du das glaubst, ist es Dein Fehler. Dann wird auch Deine Ansicht, dass "gute Anwälte" etwas bewirken können, verständlich.

Das Recht ist nicht gerecht, es sind Regeln und Normen.

LG Tom
 
Obwohl sie arbeitsfähig ist, jedoch nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten möchte.
Lt. Richterin muss sie auch nicht mehr arbeiten weil es ihr nicht zumutbar ist, da die Kinder damals mit 9 und 7 Jahren zu klein gewesen wären.

Bei Kindern in diesem Alter gibts Aufsichtspflicht. Wenn’s keine Ganztagsschule oder Ähnliches gibt, schaut es schlecht für einen 40h-Job aus.
Viel Glück bei der Suche nach einem Job von 8-12 Uhr (Schulzeiten in der VS)
 
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