kannst das näher erläutern...? "Mopedführerschein", B Schein?
Aber gerne.
Für die Erlangung einer Lenkberechtigung für vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Microcar oder Quads bis 50 ccm²) ist die Klasse AM nötig.
Diese beinhaltet:
Mindestalter 15 Jahre, 6 Unterrichtseinheiten theoretische Schulung, eine theoretische Prüfung, sechs Unterrichtseinheiten mit dem entsprechendem Fahrzeug praktische Schulung am Übungsplatz und zwei Unterrichtseinheiten praktische Schulung im Verkehr und die ausreichende Fahrzeugbeherrschung gegenüber dem Instruktor oder dem Fahrlehrer nachzuweisen.
Keine praktische Prüfung und keine Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen. Ärztliches Gutachten ab 20 Jahren.
Wird die Ausbildung nur am vierrädrigem Leichtkraftfahrzeug durchgeführt ist zur Klasse AM der Code 118 im Führerschein einzutragen. (Es darf dann nur vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge gelenkt werden )
Ab der Führerscheinklasse B beinhaltet diese auch die Erlaubnis mit den Mopedautos herumzugurken.
Im Prinzip entscheiden sich Leute für diese Lenkberechtigung, wenn sie keine aufwendige und teure Ausbildung machen wollen, oder halt ned so geistig fit dafür sind...…...Jugendliche, wenn die Eltern zu viel Geld haben bzw. dass der Sprössling ned grauslichen Witterungsbedingungen, wie beim Moperl, ausgesetzt ist......
Ob die Rechtslage heute anders ist - keine Ahnung.
Offenbar..
Als diese Dinger Mitte der 80er Jahre aufgekommen sind, waren diese tatsächlich führerscheinfrei.
Nach einer Übergangsphase in den 90ern mussten Lenker von Microcars den Führerschein AM nachmachen.....