Radler werden immer gefährlicher......

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Mein richtiger papa war regisseur und drehbuchautor für daimler/chrysler ty(weltweiter unternehmensfernsehsender) und war auf der detroid motor show um ne reportage zu machen...er brachte 3 dosen mit...einmal mudspray...einmal sprühkäse und einmal sprühfett für die pfanne aus der druckdose...als symbole der allergrössten unvernunft die er bisher in sachen unnötiger gebrauchsgüter jemals gesehen hat und hat die als anti beispiel jahrelang auf einer anrichte im flur stehen😂
Die Absurdität des "Konsumterrors" in Form dreier Sprühdosen! Das beste Beispiel einer Entwicklung, gegen die sich kaum jemand wehrt, obwohl sie sich gegen jede Vernunft stellt - Konsum als neue religiöse Form, von manchen Konzernen zelebriert und von der dummen Masse gekauft (wie auch ein E-Bike)
 
(wie auch ein E-Bike)

was stört dich so daran? Ich halt das - im Gegensatz zu Elektroautos - für eine praktische Sache. Ersetzt de Fakto die ganzen unzuverlässigen und stinkenden Mofas und ermöglicht Leuten, die aus verschiedenen Gründen weder eben diese Mofas benützen können, noch mit einem normalen Fahrrad weit genug kommen, die notwendigen täglichen Wege zu erledigen. Im Gegensatz zu früher gibts nicht mehr in jedem Häuserblock / jedem Nest eine Postfiliale, einen Greissler/ Bäcker/ Fleischhauer.
 
Also das sollten wir schon einmal dahingestellt lassen,

E-Bikes sind die Perversion der gesunden Bewegung mit einem Fahrrad, der Ersatz und die Alibibewegung für Fettbäuche und Bewegungsunfähige, zudem wegen der mangelnden Praxis und der meist viel zu großen Geschwindigkeit auch noch eine Gefahr für die Biker selbst wie auch für Dritte...

was stört dich so daran? Ich halt das - im Gegensatz zu Elektroautos - für eine praktische Sache. Ersetzt de Fakto die ganzen unzuverlässigen und stinkenden Mofas und ermöglicht Leuten, die aus verschiedenen Gründen weder eben diese Mofas benützen können, noch mit einem normalen Fahrrad weit genug kommen, die notwendigen täglichen Wege zu erledigen. Im Gegensatz zu früher gibts nicht mehr in jedem Häuserblock / jedem Nest eine Postfiliale, einen Greissler/ Bäcker/ Fleischhauer.
Praktisch ja und als Ersatz für Mofas ebenfalls tauglich - jedoch werden die E-Bikes aber meist als Ersatz für wirkliche Fahrräder genützt und nicht als einer für Mofas. Die Unfallstatistik dokumentiert das deutlich!
 
E-Bikes sind die Perversion der gesunden Bewegung mit einem Fahrrad, der Ersatz und die Alibibewegung für Fettbäuche und Bewegungsunfähige, zudem wegen der mangelnden Praxis und der meist viel zu großen Geschwindigkeit auch noch eine Gefahr für die Biker selbst wie auch für Dritte...


Praktisch ja und als Ersatz für Mofas ebenfalls tauglich - jedoch werden die E-Bikes aber meist als Ersatz für wirkliche Fahrräder genützt und nicht als einer für Mofas. Die Unfallstatistik dokumentiert das deutlich!

weil Missbrauch damit getrieben wird. So wie mit vielem anderen auch.

wie schon gesagt, alte Leut zum Beispiel tun sich schwer, in die Nachbarortschaft zum Billa oder zur Post zu fahren, einfach weil die Entfernungen grösser geworden sind ( eine Fehlentwicklung die nicht zu stoppen ist) . Da ist ein E-Bike ein sinnvoller (notwendiger?) Ersatz für das Waffenrad, mit dem Oma unjd Opa früher unterwegs waren. Die werden jetzt auch kaum ihr E-Bike auffrisieren. Man darf eine Verkehrsmittel nicht verdammen, weil einige es zweckentfremdet verwenden.
 
wie schon gesagt, alte Leut zum Beispiel tun sich schwer, in die Nachbarortschaft zum Billa oder zur Post zu fahren, einfach weil die Entfernungen grösser geworden sind ( eine Fehlentwicklung die nicht zu stoppen ist) . Da ist ein E-Bike ein sinnvoller (notwendiger?) Ersatz für das Waffenrad, mit dem Oma unjd Opa früher unterwegs waren. Die werden jetzt auch kaum ihr E-Bike auffrisieren. Man darf eine Verkehrsmittel nicht verdammen, weil einige es zweckentfremdet verwenden.
Da kann ich Dir nur voll und ganz zustimmen, leider ists halt so, dass eben die älteren Menschen in unserer Gesellschaft einigen Zeitgenossen im Wege stehen, aber das ist ja nicht das Thema dieses Threads, sorry,
 
ein gehweg....eine linie...und eine strasse für pedal getrieben fahrräder die machnchmal mit über 60 kmh angeschossen kommen können
Wenn ein Fahrrad auf einer Straße mit so einer Konfiguration mit 60 km/h "angeschossen kommt", gehört es aus dem Verkehr gezogen, das ist weit jenseits dessen was zulässig ist; darüber hinaus gilt auch für Radfahrer Fahren auf Sicht.

Dass gemeinsame Fahrrad-/Gehwege bestenfalls für die Beaufsichtigung radelnder Kinder beim Familienspaziergang gut geeignet sind, steht auf einem anderen Blatt.

Ausserdem sagt zu mindest die deutsche strassenverkehrsordnung "man hat sich stehts mit allen sinnen dem strassenverkehr zu widmen"....
Nachdem Du das als Zitat gekennzeichnet hast: Um welchen Paragraphen handelt es sich? Ich glaube das nämlich nicht so recht...

Tatsächlich soll man sich in "ständiger Vorsicht" und mit "gegenseitiger Rücksicht" im Straßenverkehr bewegen, das schon. Per gesetzlicher Vorschrift auch den Geschmackssinn am Straßenverkehrsgeschehen beteiligen zu wollen, hielte ich dann doch für übertrieben. Bei anderen Verkehrsarten ist das sicherlich angebrachter.
 
Wenn ein Fahrrad auf einer Straße mit so einer Konfiguration mit 60 km/h "angeschossen kommt", gehört es aus dem Verkehr gezogen, das ist weit jenseits dessen was zulässig ist; darüber hinaus gilt auch für Radfahrer Fahren auf Sicht.

Dass gemeinsame Fahrrad-/Gehwege bestenfalls für die Beaufsichtigung radelnder Kinder beim Familienspaziergang gut geeignet sind, steht auf einem anderen Blatt.


Nachdem Du das als Zitat gekennzeichnet hast: Um welchen Paragraphen handelt es sich? Ich glaube das nämlich nicht so recht...

Tatsächlich soll man sich in "ständiger Vorsicht" und mit "gegenseitiger Rücksicht" im Straßenverkehr bewegen, das schon. Per gesetzlicher Vorschrift auch den Geschmackssinn am Straßenverkehrsgeschehen beteiligen zu wollen, hielte ich dann doch für übertrieben. Bei anderen Verkehrsarten ist das sicherlich angebrachter.
Ja...genau 10kmh zu schnell...es gibt keine geschwindigkeitsbegrenzung für fahrräder...es gilt das was für die autos auch gilt...also innerorts normalerweise 50....(übrigens auch für fussgänger..solltest du es schaffen 50 zu gehen)...und die sind mit winem stinknormalen rennrad absolut easy zu erreichen...
Ich bin in hh 11 bis 13 tausend km jedes jahr gefahren(ausschliesslich bmx) hatte aber einen tacho mit trittfrequenz und pulsmesser angebracht...zwecks einfliessen lassen der daten in meine trainingsaufzeichnungen....meine durchschnittsgeschwindigkeit in hh lag immer relativ konstant bei 42,5.... (durchschnitt...also au h warten vor roten ampeln)...kannst dir also meine spitzengeschwindigkeiten ausmalen....
Und das war für den alltag im strassenverkehr konfiguriert...zwei bremsen,batterielicht und saulaute elektroklingel....aber ich hab ne dermassen laute hinterradnabe bzw freilauf....ich musste nie klingeln...ich hab aufgehört zu treten...das geräusch des freilaufs war meist ausreichend...ergo...was genau willst du jetzt aus dem verkehr ziehen?

Ja das ist ein zitat aus einer novelle der deutschen stvo die wir in meiner ausbildung(kfz-mechaniker) in der berufsschule durchgenommen haben...ging um lautstärke von musik im auro etc...also in der unterrichtsstunde..muss also irgendwo bei den regeln zur nutzung von geräten etc im strassenverkehr stehen....das mit den sinnen merkte ich ja an das das schräg ist weil alle sinne eben auch den geschmack beinhalten...ich wollte den nie einfliessen lassen...lies genau was ich schreibe...aber ja...gegrenseotige rücksicht...stimmt...die gewähre ich wenn ich möglichst rechts ausschliesslich auf dem radweg fahre...da du die österreichische regel anführst...die is noch ärger als in d...denn in ö gilt das man zwar rücksicht nehmen muss...nicht aber fehlverhalten...man darf davon ausgehen das alle verkehrsteilnehmer bis auf kinder alle regeln kennen und befolgen...sich also nicht verkehrswidrig verhalten....apruptes unangekündigtes betreten eines radweges ohne zu gucken bzw sich zu vergewissern das kein rad kommt sind also tabu...
Und wenn das kein fussgänger tut...is auch 50 kmh bei einem 1meter breiten radweg...absolit auf sicht gefahren...

Aber grundsätzlich gilt in d
Auch für den fussgänger gelten sämtliche regeln der sorgfallspflicht im strassenverkehr die auch für führer eines kraftfahrzeugs gelten.........
Und da ist ziemlich genau aufgeführt was das heisst...man darf zb handys nichtmal anfassen....
Google es dir selber wenn du es wissen wilkst...
 
Wenn ein Fahrrad auf einer Straße mit so einer Konfiguration mit 60 km/h "angeschossen kommt", gehört es aus dem Verkehr gezogen, das ist weit jenseits dessen was zulässig ist; darüber hinaus gilt auch für Radfahrer Fahren auf Sicht.

Dass gemeinsame Fahrrad-/Gehwege bestenfalls für die Beaufsichtigung radelnder Kinder beim Familienspaziergang gut geeignet sind, steht auf einem anderen Blatt.


Nachdem Du das als Zitat gekennzeichnet hast: Um welchen Paragraphen handelt es sich? Ich glaube das nämlich nicht so recht...

Tatsächlich soll man sich in "ständiger Vorsicht" und mit "gegenseitiger Rücksicht" im Straßenverkehr bewegen, das schon. Per gesetzlicher Vorschrift auch den Geschmackssinn am Straßenverkehrsgeschehen beteiligen zu wollen, hielte ich dann doch für übertrieben. Bei anderen Verkehrsarten ist das sicherlich angebrachter.
Nochmal....für 50 kmh ist fast jedes bike gut...sogar muttis holland scheese....man muss nur gute beine haben und treten können....das is absolut keine kunst...aber hier mal ein pic mit einer art rad von der ich rede...also nix ebike oder so...mein alltagsrad hat wie gesagt vorne noch ne zweite bremse,licht und klingel.....aber sonst ziemlich identisch....da hat die stvo überhaupt nix zu meckern....Screenshot_20200809-213430_Firefox.jpg
 
da du die österreichische regel anführst...die is noch ärger als in d...denn in ö gilt das man zwar rücksicht nehmen muss...nicht aber fehlverhalten...man darf davon ausgehen das alle verkehrsteilnehmer bis auf kinder alle regeln kennen und befolgen

net nur Kinder.

Vertrauensgrundsatz
§ 3 StVO 1960

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme; dessen ungeachtet darf jeder Straßenbenützer vertrauen, dass andere Personen die für die Benützung der Straße maßgeblichen Rechtsvorschriften befolgen, außer er müsste annehmen, dass es sich um Kinder, Menschen mit Sehbehinderung mit weißem Stock oder gelber Armbinde, Menschen mit offensichtlicher körperlicher Beeinträchtigung oder um Personen handelt, aus deren augenfälligem Gehaben geschlossen werden muss, dass sie unfähig sind, die Gefahren des Straßenverkehrs einzusehen oder sich dieser Einsicht gemäß zu verhalten.

(2) Der Lenker eines Fahrzeuges hat sich gegenüber Personen, gegenüber denen der Vertrauensgrundsatz gemäß Abs. 1 nicht gilt, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft so zu verhalten, daß eine Gefährdung dieser Personen ausgeschlossen ist.
 
net nur Kinder.

Vertrauensgrundsatz
§ 3 StVO 1960
Ja....mag sein....bremsbereit bin ich aber auch mit 50....solange ich mich ausschliesslich innerhalb der linien des radweges bewege bin ich absolut rücksichtsvoll genug...ich hab auchn paar schöne stellen gefunden die die pflichten bei fussgängern beschreiben...solange das also nich kids oder offensichtliche beeinträchtigte sind darf ich da so schnell vorbeifahren....
 
Ja....mag sein....bremsbereit bin ich aber auch mit 50....solange ich mich ausschliesslich innerhalb der linien des radweges bewege bin ich absolut rücksichtsvoll genug...ich hab auchn paar schöne stellen gefunden die die pflichten bei fussgängern beschreiben...solange das also nich kids oder offensichtliche beeinträchtigte sind darf ich da so schnell vorbeifahren....

jetzt ganz ohne Polemik oder jemanden ans Bein pissen nzu wollen, muss man eigentlich bei einem Radfahrer damit rechnen, dass er u.U. nicht einsichtig ist, die Gefahren des Strassenverkehrs abschätzen zu können. Auch wenn es nur 10 oder 5 % sind, die sich über alles hinwegsetzen, kann ich das bei Annäherung nicht zweifelsfrei erkennen. Also besser mit dem Schlimmsten rechnen, Abstand und bremsbereit.

Und wenn jetzt der Einwand kommt - bei einem Autofahrer kann ichs auch nicht erkennen... Der hat irgendwann eine Ausbildung genossen, und hat mit hoher Wahrscheinlichkeit einen gültigen FS. Nachdem er mit einem durch Kennzeichen ausforschbaren Fahrzeug unterwegs ist, würde ihm derselbige bei groben Verstössen abgenommen.
 
jetzt ganz ohne Polemik oder jemanden ans Bein pissen nzu wollen, muss man eigentlich bei einem Radfahrer damit rechnen, dass er u.U. nicht einsichtig ist, die Gefahren des Strassenverkehrs abschätzen zu können. Auch wenn es nur 10 oder 5 % sind, die sich über alles hinwegsetzen, kann ich das bei Annäherung nicht zweifelsfrei erkennen. Also besser mit dem Schlimmsten rechnen, Abstand und bremsbereit.

Und wenn jetzt der Einwand kommt - bei einem Autofahrer kann ichs auch nicht erkennen... Der hat irgendwann eine Ausbildung genossen, und hat mit hoher Wahrscheinlichkeit einen gültigen FS. Nachdem er mit einem durch Kennzeichen ausforschbaren Fahrzeug unterwegs ist, würde ihm derselbige bei groben Verstössen abgenommen.
Ich bin im besitze eines führerscheines....einem deutschen...das heisst ich bin im strassenverkehr für alles haftbar....sogar als fussgänger...bei rot zu fuss über die strasse gehen wird genauso geandet wie mit einem auto über rot fahren...irgendwas zwischen 250 und 350 euro,zwei monate fahrverbot und drei punkte in flensburg...
Was fahrrad fahren angeht kann ich 15 profi jahre in einer radsportsparte vorweisen was durchaus als gute ausbildung in sachen 2rad gesehen werden kann...ich fahr nur aufm radweg,ich fahre nicht über rot...ich reize die stvo bis an die grenze des erlaubten aus...das is nich verboten...kein mensch beschwert sich bei einem autofahrer wenn er genau höchsgeschwindigkeit fährt...ausreizen ist nicht verboten....was d angeht weiss ich ziemlich genau was ich auf dem rad darf und was nicht...ja es gibt trottel die ampeln und radwege missachten...zu denen gehöre ich aber nicht....ich hab auch nix dagegen wenn fussgänger ihre rechte ausreizen....aber die enden für ihn halt an der linie die den radweg begrenzen....so wie von anderer seite aus für mich...und das nich ausforschbar sein wenn man will ist blödsinn....wenn die rennleitung dich busten will...macht sie das....auch ohne nummernschild...auf meiner hausstrecke(ring2,barmbek bis eimsbüttel) etwa 11km die ich jeden tag mindestens 2 mal gefahren bin....oft 4mal oder öfter...über fast 20 jahre....glaub mir ich kannte jeden zuständigen streifenpolizist auf der strecke(und sie mich)...insbesondere die für räder zuständigen...von denen wurde ich oft genug angehalten...mein rad inspiziert....und endlose diskussionen mit ihnen geführt...und bis auf 1mal immer gewonnen....gegen an der grenze des erlaubten unterwegs zu sein gibts halt kein gesetz....sie hassten mich...wenn die also etwas von mir gewollt hätten....hätten sie an meine wohnungstür geklopft....auch ohne nummernschild....
 
net nur Kinder.

Vertrauensgrundsatz
§ 3 StVO 1960
Da stehen die springenden punkte...solange es kein kind oder vollklatschi ist dürfen sie nicht überraschend und ohne vergewisserung das jemand angeschossen kommt in meinen tanzbereich(radweg)...ob du willst oder nich....
Das was die meissten als fahradrowdy titulieren würden weil sie fast umgebronxt wurden...ist meist eher ein verkehrsverstoss eines fussgängers der sich nicht bewusst ist das er sich auch an diverses zu halten hat...die stvo in ö is was das angeht ziemlich ergibig....ich verkneif mir mal sieben oder achtsolche screens zu posten...die ziemlich genau vorschreiben wann wo und wie du wohin gehen darfst und das dann auch deutlich anzuzeigen hast...ich mag die stvo in ö muss ich feststellen...ich dürfte hier mehr als in d......und fussgänger noch weniger....erstaunlich
 

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Ja...genau 10kmh zu schnell...es gibt keine geschwindigkeitsbegrenzung für fahrräder...es gilt das was für die autos auch gilt...also innerorts normalerweise 50....(übrigens auch für fussgänger..solltest du es schaffen 50 zu gehen)...und die sind mit winem stinknormalen rennrad absolut easy zu erreichen...
Mit Verlaub, aber 50 km/h kannst vielleicht Du nach 15 Jahren als Profirennradfahrer "leicht" schaffen; für mehr als 99% der Bevölkerung wird das auf ebener Strecke vollkommen unmöglich sein - ausser theoretisch mit Motorhilfe, aber damit sind halt auch die 50 km/h jenseits des legalen.

Und auch wenn Du so schnell fahren kannst, und auch wenn der Vertrauensgrundsatz gilt: Auf 90% der Radwege werden 50 km/h zuviel sein, weil Du angesichts des riesigen Bremswegs keine Chance hast, vor allfälligen Hindernissen anzuhalten. Ich finde das durchaus schade :bessere Radwege wären kein Fehler, und die Radwegpflicht gehört mMn sowieso ersatzlos gestrichen, aber aktuell sind die Dinge halt so, wie sie sind.

was genau willst du jetzt aus dem verkehr ziehen?
Das ganz offensichtlich frisierte E-Bike ;)

Ja das ist ein zitat aus einer novelle der deutschen stvo
Ich hatte mir vor meiner Antwort die deutsche StVO angesehen: Da ist nirgendwo von Sinnen die Rede, deswegen ja auch meine Nachfrage. Und der Satz mit der Vor- und der Rücksicht ist auch nicht aus der österreichischen StVO zitiert, sondern aus der deutschen (in Österreich ist das um den Vertrauensgrundsatz ergänzt).

apruptes unangekündigtes betreten eines radweges ohne zu gucken bzw sich zu vergewissern das kein rad kommt sind also tabu...
Und wenn das kein fussgänger tut...is auch 50 kmh bei einem 1meter breiten radweg...absolit auf sicht gefahren...
Sofern Du Dir sicher sein kannst, dass Du innerhalb des Bremswegs jeden Fußgänger auch wirklich sehen kannst, das wird bei vielen Radwegen schon schwierig. Annäherung an die nächste Kreuzung ebenfalls. 50 km/h ist in der Stadt oft auch für Autos zu schnell, aber der Bremsweg ist beim Rad halt noch länger, über 30 Meter.

Auch für den fussgänger gelten sämtliche regeln der sorgfallspflicht im strassenverkehr die auch für führer eines kraftfahrzeugs gelten.........
Und da ist ziemlich genau aufgeführt was das heisst...man darf zb handys nichtmal anfassen....
Google es dir selber wenn du es wissen wilkst...
Ich recherchiere immer vor meinen Antworten, und daher weiss ich auch, dass man zwar als Fahrzeuglenker kein Mobiltelefon in die Hand nehmen darf, dass diese Regel aber selbstverständlich nicht für Fußgänger gilt - was auch die Lebensrealität zeigt.
 
Der bremsweg sind nicht 30 meter.....wenn es sein muss mit dem rad das ich fahre 8bis 12 meter...wenn es sein muss eine halbe strassenbreite.bzw 2 fahrradlängen......ich fahr nen bmx...ich dreh mich in eine vollbremsung und drücke mein komplettes körpergewicht auf 2 im 90 grad winkel zur fahrtrichtung auf rauhem asphalt...das stoppt ziemlich apprupt...und im allerschlimmsten fall klappe ich nach vorn über...und klatsche auf die seite....my problem...wenn du weisst was du tust...ist das durchaus easy...ich hatte in der ganzen zeit nie einen unfall mit fussgängern...ausweichen ging immer...ob ich dabei heil bleibe....nicht immer...der rücksichtslose fussgänger...ja...das ist gelebte rücksicht....


Aber in einem gebe ich dir recht....frisierte ebikes gehen garnicht...ist aber ein ö spezifisches problem...in d müssen ebikes die nicht rein durch trittfrequenz oder trittkraft gesteuert werden...also mit gasgriff...angemeldet werden....weil sie als moped gelten...und haben eine nummerntafel die ausgeforscht werden kann....und frisieren ist verboten....und wird geandet wie eine frisierte mofa...die betriebserlaubnis,der tüv ind der versicherungsschutz erlischt....und je nach deiner fahrerlaubnis könnte es sogar noch fahren ohne führerschein sein....in ö darf leider jeder ohne reglementierung diese dinger fahren wie er will...ohne es zu können...und ja das sollte verboten werden...völlig deiner meinung....das ist ein fahrzeug mit motor bzw hilfsmotor...und gehört auf die strasse mit einem fahrer der dafür einen lappen gemacht hat...
 
Mit Verlaub, aber 50 km/h kannst vielleicht Du nach 15 Jahren als Profirennradfahrer "leicht" schaffen; für mehr als 99% der Bevölkerung wird das auf ebener Strecke vollkommen unmöglich sein - ausser theoretisch mit Motorhilfe, aber damit sind halt auch die 50 km/h jenseits des legalen.

Und auch wenn Du so schnell fahren kannst, und auch wenn der Vertrauensgrundsatz gilt: Auf 90% der Radwege werden 50 km/h zuviel sein, weil Du angesichts des riesigen Bremswegs keine Chance hast, vor allfälligen Hindernissen anzuhalten. Ich finde das durchaus schade :bessere Radwege wären kein Fehler, und die Radwegpflicht gehört mMn sowieso ersatzlos gestrichen, aber aktuell sind die Dinge halt so, wie sie sind.


Das ganz offensichtlich frisierte E-Bike ;)


Ich hatte mir vor meiner Antwort die deutsche StVO angesehen: Da ist nirgendwo von Sinnen die Rede, deswegen ja auch meine Nachfrage. Und der Satz mit der Vor- und der Rücksicht ist auch nicht aus der österreichischen StVO zitiert, sondern aus der deutschen (in Österreich ist das um den Vertrauensgrundsatz ergänzt).


Sofern Du Dir sicher sein kannst, dass Du innerhalb des Bremswegs jeden Fußgänger auch wirklich sehen kannst, das wird bei vielen Radwegen schon schwierig. Annäherung an die nächste Kreuzung ebenfalls. 50 km/h ist in der Stadt oft auch für Autos zu schnell, aber der Bremsweg ist beim Rad halt noch länger, über 30 Meter.


Ich recherchiere immer vor meinen Antworten, und daher weiss ich auch, dass man zwar als Fahrzeuglenker kein Mobiltelefon in die Hand nehmen darf, dass diese Regel aber selbstverständlich nicht für Fußgänger gilt - was auch die Lebensrealität zeigt.
Dann guck dir das an....klar gilt es auch für fussgänger....es wird nur nicht geandet...aber laut deutschem recht gilt für radfahrer und fussgänger das was für fahrzeuglenker gilt.....Screenshot_20200810-000726_Firefox.jpg
 
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