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Weil ich fussgänger für eine unsitte halte?Was rauchst du eigentlich immer für Zeugs?
Das krieg ich stocknüchtern hin....
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Weil ich fussgänger für eine unsitte halte?Was rauchst du eigentlich immer für Zeugs?
Die Absurdität des "Konsumterrors" in Form dreier Sprühdosen! Das beste Beispiel einer Entwicklung, gegen die sich kaum jemand wehrt, obwohl sie sich gegen jede Vernunft stellt - Konsum als neue religiöse Form, von manchen Konzernen zelebriert und von der dummen Masse gekauft (wie auch ein E-Bike)Mein richtiger papa war regisseur und drehbuchautor für daimler/chrysler ty(weltweiter unternehmensfernsehsender) und war auf der detroid motor show um ne reportage zu machen...er brachte 3 dosen mit...einmal mudspray...einmal sprühkäse und einmal sprühfett für die pfanne aus der druckdose...als symbole der allergrössten unvernunft die er bisher in sachen unnötiger gebrauchsgüter jemals gesehen hat und hat die als anti beispiel jahrelang auf einer anrichte im flur stehen
Also das sollten wir schon einmal dahingestellt lassen,von der dummen Masse gekauft (wie auch ein E-Bike)
(wie auch ein E-Bike)
Also das sollten wir schon einmal dahingestellt lassen,
Praktisch ja und als Ersatz für Mofas ebenfalls tauglich - jedoch werden die E-Bikes aber meist als Ersatz für wirkliche Fahrräder genützt und nicht als einer für Mofas. Die Unfallstatistik dokumentiert das deutlich!was stört dich so daran? Ich halt das - im Gegensatz zu Elektroautos - für eine praktische Sache. Ersetzt de Fakto die ganzen unzuverlässigen und stinkenden Mofas und ermöglicht Leuten, die aus verschiedenen Gründen weder eben diese Mofas benützen können, noch mit einem normalen Fahrrad weit genug kommen, die notwendigen täglichen Wege zu erledigen. Im Gegensatz zu früher gibts nicht mehr in jedem Häuserblock / jedem Nest eine Postfiliale, einen Greissler/ Bäcker/ Fleischhauer.
E-Bikes sind die Perversion der gesunden Bewegung mit einem Fahrrad, der Ersatz und die Alibibewegung für Fettbäuche und Bewegungsunfähige, zudem wegen der mangelnden Praxis und der meist viel zu großen Geschwindigkeit auch noch eine Gefahr für die Biker selbst wie auch für Dritte...
Praktisch ja und als Ersatz für Mofas ebenfalls tauglich - jedoch werden die E-Bikes aber meist als Ersatz für wirkliche Fahrräder genützt und nicht als einer für Mofas. Die Unfallstatistik dokumentiert das deutlich!
Da kann ich Dir nur voll und ganz zustimmen, leider ists halt so, dass eben die älteren Menschen in unserer Gesellschaft einigen Zeitgenossen im Wege stehen, aber das ist ja nicht das Thema dieses Threads, sorry,wie schon gesagt, alte Leut zum Beispiel tun sich schwer, in die Nachbarortschaft zum Billa oder zur Post zu fahren, einfach weil die Entfernungen grösser geworden sind ( eine Fehlentwicklung die nicht zu stoppen ist) . Da ist ein E-Bike ein sinnvoller (notwendiger?) Ersatz für das Waffenrad, mit dem Oma unjd Opa früher unterwegs waren. Die werden jetzt auch kaum ihr E-Bike auffrisieren. Man darf eine Verkehrsmittel nicht verdammen, weil einige es zweckentfremdet verwenden.
Wenn ein Fahrrad auf einer Straße mit so einer Konfiguration mit 60 km/h "angeschossen kommt", gehört es aus dem Verkehr gezogen, das ist weit jenseits dessen was zulässig ist; darüber hinaus gilt auch für Radfahrer Fahren auf Sicht.ein gehweg....eine linie...und eine strasse für pedal getrieben fahrräder die machnchmal mit über 60 kmh angeschossen kommen können
Nachdem Du das als Zitat gekennzeichnet hast: Um welchen Paragraphen handelt es sich? Ich glaube das nämlich nicht so recht...Ausserdem sagt zu mindest die deutsche strassenverkehrsordnung "man hat sich stehts mit allen sinnen dem strassenverkehr zu widmen"....
Aber mit Seitenständer ...hast vergessen tzu erwähnenIch hab ja selber ein Fahrrad. Und darum weiß ich, dass Radfahrer lügen.
Ja...genau 10kmh zu schnell...es gibt keine geschwindigkeitsbegrenzung für fahrräder...es gilt das was für die autos auch gilt...also innerorts normalerweise 50....(übrigens auch für fussgänger..solltest du es schaffen 50 zu gehen)...und die sind mit winem stinknormalen rennrad absolut easy zu erreichen...Wenn ein Fahrrad auf einer Straße mit so einer Konfiguration mit 60 km/h "angeschossen kommt", gehört es aus dem Verkehr gezogen, das ist weit jenseits dessen was zulässig ist; darüber hinaus gilt auch für Radfahrer Fahren auf Sicht.
Dass gemeinsame Fahrrad-/Gehwege bestenfalls für die Beaufsichtigung radelnder Kinder beim Familienspaziergang gut geeignet sind, steht auf einem anderen Blatt.
Nachdem Du das als Zitat gekennzeichnet hast: Um welchen Paragraphen handelt es sich? Ich glaube das nämlich nicht so recht...
Tatsächlich soll man sich in "ständiger Vorsicht" und mit "gegenseitiger Rücksicht" im Straßenverkehr bewegen, das schon. Per gesetzlicher Vorschrift auch den Geschmackssinn am Straßenverkehrsgeschehen beteiligen zu wollen, hielte ich dann doch für übertrieben. Bei anderen Verkehrsarten ist das sicherlich angebrachter.
Da hat er recht...e-bikes sind kackeAlso das sollten wir schon einmal dahingestellt lassen,
Nochmal....für 50 kmh ist fast jedes bike gut...sogar muttis holland scheese....man muss nur gute beine haben und treten können....das is absolut keine kunst...aber hier mal ein pic mit einer art rad von der ich rede...also nix ebike oder so...mein alltagsrad hat wie gesagt vorne noch ne zweite bremse,licht und klingel.....aber sonst ziemlich identisch....da hat die stvo überhaupt nix zu meckern....Wenn ein Fahrrad auf einer Straße mit so einer Konfiguration mit 60 km/h "angeschossen kommt", gehört es aus dem Verkehr gezogen, das ist weit jenseits dessen was zulässig ist; darüber hinaus gilt auch für Radfahrer Fahren auf Sicht.
Dass gemeinsame Fahrrad-/Gehwege bestenfalls für die Beaufsichtigung radelnder Kinder beim Familienspaziergang gut geeignet sind, steht auf einem anderen Blatt.
Nachdem Du das als Zitat gekennzeichnet hast: Um welchen Paragraphen handelt es sich? Ich glaube das nämlich nicht so recht...
Tatsächlich soll man sich in "ständiger Vorsicht" und mit "gegenseitiger Rücksicht" im Straßenverkehr bewegen, das schon. Per gesetzlicher Vorschrift auch den Geschmackssinn am Straßenverkehrsgeschehen beteiligen zu wollen, hielte ich dann doch für übertrieben. Bei anderen Verkehrsarten ist das sicherlich angebrachter.
da du die österreichische regel anführst...die is noch ärger als in d...denn in ö gilt das man zwar rücksicht nehmen muss...nicht aber fehlverhalten...man darf davon ausgehen das alle verkehrsteilnehmer bis auf kinder alle regeln kennen und befolgen
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme; dessen ungeachtet darf jeder Straßenbenützer vertrauen, dass andere Personen die für die Benützung der Straße maßgeblichen Rechtsvorschriften befolgen, außer er müsste annehmen, dass es sich um Kinder, Menschen mit Sehbehinderung mit weißem Stock oder gelber Armbinde, Menschen mit offensichtlicher körperlicher Beeinträchtigung oder um Personen handelt, aus deren augenfälligem Gehaben geschlossen werden muss, dass sie unfähig sind, die Gefahren des Straßenverkehrs einzusehen oder sich dieser Einsicht gemäß zu verhalten.
(2) Der Lenker eines Fahrzeuges hat sich gegenüber Personen, gegenüber denen der Vertrauensgrundsatz gemäß Abs. 1 nicht gilt, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft so zu verhalten, daß eine Gefährdung dieser Personen ausgeschlossen ist.
Ja....mag sein....bremsbereit bin ich aber auch mit 50....solange ich mich ausschliesslich innerhalb der linien des radweges bewege bin ich absolut rücksichtsvoll genug...ich hab auchn paar schöne stellen gefunden die die pflichten bei fussgängern beschreiben...solange das also nich kids oder offensichtliche beeinträchtigte sind darf ich da so schnell vorbeifahren....net nur Kinder.
Vertrauensgrundsatz
§ 3 StVO 1960
Ja....mag sein....bremsbereit bin ich aber auch mit 50....solange ich mich ausschliesslich innerhalb der linien des radweges bewege bin ich absolut rücksichtsvoll genug...ich hab auchn paar schöne stellen gefunden die die pflichten bei fussgängern beschreiben...solange das also nich kids oder offensichtliche beeinträchtigte sind darf ich da so schnell vorbeifahren....
Ich bin im besitze eines führerscheines....einem deutschen...das heisst ich bin im strassenverkehr für alles haftbar....sogar als fussgänger...bei rot zu fuss über die strasse gehen wird genauso geandet wie mit einem auto über rot fahren...irgendwas zwischen 250 und 350 euro,zwei monate fahrverbot und drei punkte in flensburg...jetzt ganz ohne Polemik oder jemanden ans Bein pissen nzu wollen, muss man eigentlich bei einem Radfahrer damit rechnen, dass er u.U. nicht einsichtig ist, die Gefahren des Strassenverkehrs abschätzen zu können. Auch wenn es nur 10 oder 5 % sind, die sich über alles hinwegsetzen, kann ich das bei Annäherung nicht zweifelsfrei erkennen. Also besser mit dem Schlimmsten rechnen, Abstand und bremsbereit.
Und wenn jetzt der Einwand kommt - bei einem Autofahrer kann ichs auch nicht erkennen... Der hat irgendwann eine Ausbildung genossen, und hat mit hoher Wahrscheinlichkeit einen gültigen FS. Nachdem er mit einem durch Kennzeichen ausforschbaren Fahrzeug unterwegs ist, würde ihm derselbige bei groben Verstössen abgenommen.
Da stehen die springenden punkte...solange es kein kind oder vollklatschi ist dürfen sie nicht überraschend und ohne vergewisserung das jemand angeschossen kommt in meinen tanzbereich(radweg)...ob du willst oder nich....net nur Kinder.
Vertrauensgrundsatz
§ 3 StVO 1960
Mit Verlaub, aber 50 km/h kannst vielleicht Du nach 15 Jahren als Profirennradfahrer "leicht" schaffen; für mehr als 99% der Bevölkerung wird das auf ebener Strecke vollkommen unmöglich sein - ausser theoretisch mit Motorhilfe, aber damit sind halt auch die 50 km/h jenseits des legalen.Ja...genau 10kmh zu schnell...es gibt keine geschwindigkeitsbegrenzung für fahrräder...es gilt das was für die autos auch gilt...also innerorts normalerweise 50....(übrigens auch für fussgänger..solltest du es schaffen 50 zu gehen)...und die sind mit winem stinknormalen rennrad absolut easy zu erreichen...
Das ganz offensichtlich frisierte E-Bikewas genau willst du jetzt aus dem verkehr ziehen?
Ich hatte mir vor meiner Antwort die deutsche StVO angesehen: Da ist nirgendwo von Sinnen die Rede, deswegen ja auch meine Nachfrage. Und der Satz mit der Vor- und der Rücksicht ist auch nicht aus der österreichischen StVO zitiert, sondern aus der deutschen (in Österreich ist das um den Vertrauensgrundsatz ergänzt).Ja das ist ein zitat aus einer novelle der deutschen stvo
Sofern Du Dir sicher sein kannst, dass Du innerhalb des Bremswegs jeden Fußgänger auch wirklich sehen kannst, das wird bei vielen Radwegen schon schwierig. Annäherung an die nächste Kreuzung ebenfalls. 50 km/h ist in der Stadt oft auch für Autos zu schnell, aber der Bremsweg ist beim Rad halt noch länger, über 30 Meter.apruptes unangekündigtes betreten eines radweges ohne zu gucken bzw sich zu vergewissern das kein rad kommt sind also tabu...
Und wenn das kein fussgänger tut...is auch 50 kmh bei einem 1meter breiten radweg...absolit auf sicht gefahren...
Ich recherchiere immer vor meinen Antworten, und daher weiss ich auch, dass man zwar als Fahrzeuglenker kein Mobiltelefon in die Hand nehmen darf, dass diese Regel aber selbstverständlich nicht für Fußgänger gilt - was auch die Lebensrealität zeigt.Auch für den fussgänger gelten sämtliche regeln der sorgfallspflicht im strassenverkehr die auch für führer eines kraftfahrzeugs gelten.........
Und da ist ziemlich genau aufgeführt was das heisst...man darf zb handys nichtmal anfassen....
Google es dir selber wenn du es wissen wilkst...
Dann guck dir das an....klar gilt es auch für fussgänger....es wird nur nicht geandet...aber laut deutschem recht gilt für radfahrer und fussgänger das was für fahrzeuglenker gilt.....Mit Verlaub, aber 50 km/h kannst vielleicht Du nach 15 Jahren als Profirennradfahrer "leicht" schaffen; für mehr als 99% der Bevölkerung wird das auf ebener Strecke vollkommen unmöglich sein - ausser theoretisch mit Motorhilfe, aber damit sind halt auch die 50 km/h jenseits des legalen.
Und auch wenn Du so schnell fahren kannst, und auch wenn der Vertrauensgrundsatz gilt: Auf 90% der Radwege werden 50 km/h zuviel sein, weil Du angesichts des riesigen Bremswegs keine Chance hast, vor allfälligen Hindernissen anzuhalten. Ich finde das durchaus schade :bessere Radwege wären kein Fehler, und die Radwegpflicht gehört mMn sowieso ersatzlos gestrichen, aber aktuell sind die Dinge halt so, wie sie sind.
Das ganz offensichtlich frisierte E-Bike
Ich hatte mir vor meiner Antwort die deutsche StVO angesehen: Da ist nirgendwo von Sinnen die Rede, deswegen ja auch meine Nachfrage. Und der Satz mit der Vor- und der Rücksicht ist auch nicht aus der österreichischen StVO zitiert, sondern aus der deutschen (in Österreich ist das um den Vertrauensgrundsatz ergänzt).
Sofern Du Dir sicher sein kannst, dass Du innerhalb des Bremswegs jeden Fußgänger auch wirklich sehen kannst, das wird bei vielen Radwegen schon schwierig. Annäherung an die nächste Kreuzung ebenfalls. 50 km/h ist in der Stadt oft auch für Autos zu schnell, aber der Bremsweg ist beim Rad halt noch länger, über 30 Meter.
Ich recherchiere immer vor meinen Antworten, und daher weiss ich auch, dass man zwar als Fahrzeuglenker kein Mobiltelefon in die Hand nehmen darf, dass diese Regel aber selbstverständlich nicht für Fußgänger gilt - was auch die Lebensrealität zeigt.