Radler werden immer gefährlicher......

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
...dann kannst Schmerzensgeld auch noch zahlen.....:lol:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Abstützen ablegen von Gegenständen auf einem Fremden Auto fällt unter den Tatbestand der Schabeschädigung da gibt es kein hin und her. Da es sich um fremdes Eigentum handelt das selbe hatte ich erst als jemand einfach wegen einem parkplatz meinen roller wegschieben wollte, tja es gab mal eine kurze verballe ausseinander setzung hab dann die polizei gerufen und der nette Herr hat eine Anzeige bekommen, der Polizist meinte er solle froh sein ein Anwalt könnte das als Diebstahl auslegeben.

Also nicht gscheit reden sondern schon mal in der Fahrschule anmelden und mal ein wenig Verkehrgrundlagen lernen.
Und genau wegen solchen Leuten wie einigen hier bin ich absolut für Nummertaferl und Fahrtraining für Fahradfahrer inkl Versicherung.

lg
 
Wer schiebt die unnedichen Platzräuber schon weg? Amoi beim einparken anstuppsen und schon ist die Parklücke um 'nen Meter breiter ... :cool:

Alles Protokoliert :hurra: was hast für ein Auto???? nur zur sicherheit :mrgreen: noch besser schick mir dein kennzeichen per PN damit ich mich fernhalt

lg
 
Interessant, wie dieses Thema polarisiert.

Rationale Argumente gelten da anscheinend nimmer.

Die STVO gilt für ALLE Verkehrsteilnehmer, und wenn sich ALLE daran hielten, gäbe es bei weitem weniger Unfälle oder gefährliche Situationen.

IMHO läge es im Interesse aller Verkehrsteilnehmer, die STVO zu beherzigen, sich ein wenig zurückzunehmen, mit eigenen Fehlern und denen anderer zu rechnen, um unfallfrei von A nach B zu gelangen.

lg
 
Abstützen ablegen von Gegenständen auf einem Fremden Auto fällt unter den Tatbestand der Schabeschädigung
Ohne Schaden kann keine Sachbeschädigung vorliegen. "Wer eine fremde Sache zerstört, beschädigt, verunstaltet oder unbrauchbar macht ..."

als jemand einfach wegen einem parkplatz meinen roller wegschieben wollte, tja es gab mal eine kurze verballe ausseinander setzung hab dann die polizei gerufen und der nette Herr hat eine Anzeige bekommen, der Polizist meinte er solle froh sein ein Anwalt könnte das als Diebstahl auslegeben.
Das ist eine Besitzstörung und kein (Staats-)Anwalt der Welt kann daraus einen Diebstahl zaubern. (Dazu fehlt der Bereicherungsvorsatz.)
IMHO läge es im Interesse aller Verkehrsteilnehmer, die STVO zu beherzigen, sich ein wenig zurückzunehmen, mit eigenen Fehlern und denen anderer zu rechnen
Und mit den Fehlern und Übertretungen anderer großzügiger umzugehen. Man muss sich nicht immer über alles, über das man sich aufregen könnte, aufregen.
 
Und mit den Fehlern und Übertretungen anderer großzügiger umzugehen. Man muss sich nicht immer über alles, über das man sich aufregen könnte, aufregen.

Ich geb dir bedingt recht.

Solang das Aufregen, keinerlei Auswirkung auf den anderen oder dritte hat, na meinetwegen, irgendwie muss man ja auch Dampf ablassen (dürfen).

lg
 
Ja, und ueberhaupt die schweren gelaendefahrraeder mit den rammschutzeinrichtungen, und viel zu starken wadeln. Da kann eine ganze gruppe tot sein. So ein fahrrad ist eine richtige waffe! :roll:
 
Abstützen ablegen von Gegenständen auf einem Fremden Auto fällt unter den Tatbestand der Schabeschädigung da gibt es kein hin und her.
lg

absoluter blödsinn - weder abstützen noch ablegen von gegenständen ist eine sachbeschädigung - dafür muss eine sache beschädigt werden und durchs alleinige abstützen wird die sache nicht beschädigt - von wegen gscheit reden und keine ahnung haben

die diskussion von wegen nummerntafeln und fahrtraining für fahrradfahrer ist genau solcher nonsense und fällt für mich unter die kategorie: ich hab auch einen führerschein machen müssen, dann sollen die auch müssen - und was als nächstes? fußgängerschein?

noch einmal - ich bin absolut damit einverstanden, dass radfahrer bei fehlverhalten bestraft werden sollen - und immer dieses gejammere der autofahrer von wegen die müssen nummerntafeln haben, damit man sie auch anzeigen kann hat doch wieder mehr mit neid zu tun als mit vernunft. ich kenne das aus der schweiz - als es noch kennzeichen gab, hatte ein großteil der fahrräder keine kennzeichen. ein bis zweimal im jahr gab es schwerpunktkontrollen und wenn man kein kennzeichen hatte, hat man sich halt eins besorgt für ein jahr, wenn man bei einer solchen kontrolle erwischt wurde - sonst nicht. bei grobem fehlverhalten werden radfahrer eh bestraft, aber es ist halt so, dass bei radfahrern polizisten eher gewillt sind ein auge zuzudrücken, weil es halt eine tatsache ist, dass ein leichtes fehlverhalten mit einem fahrrad nicht annähernd so gefährlich ist wie mit einem auto. das läßt sich nicht wegdiskutieren.
 
mach nur. irgendwann steigt einer aus und zieht dir eine mit einem baseball-schläger drüber......
dann rufst aber schon nach der polizei......stimmts ;)





ach, große reden schwingen und nicht einmal den zettel haben. wohl zu blöd dazu.....



aber nicht versichert. verursach mal einen verkehrsunfall mit personenschaden, oder mit größerem sachschaden, an dem du als radfahrer schuld bist. dann wirst bis in alle ewigkeit brennen, weil du eben nicht haftpflichtversichert bist. die ach so frequentierten haushaltsversicherungen steigen immer öfter aus.



ach, die freiheiten des radfahrers. also du meinst, die freiheiten, sich nicht an die straßenverkehrsordnung zu halten, gegen einbahnen zu fahren, und nein, ich mein jetzt nicht die, wo es erlaubt ist. und...und...und...

die unfällte mit radfahrern sind erheblich angestiegen, weil eben innerstädtisch immer mehr personen mit dem rad unterwegs sind.
natürlich braucht man als radfahrer KEINEN helm, nee, weil es passiert ja nix, es gibt keine unfälle....

ich kann mich gut an die aussage eines arztes in einem unfallkranenhaus zu einer redfahrerin erinnern "ach, mit dem rad gestürzt, hmmmm, hatten sie einen helm, ach nein, natürlich nicht.....na ja, dann nähen wir halt.....schwester...."

und zu den kontrollen durch die exekutive: solang es dafür keine deckung von oben gibt, entweder politischer art, vom spritzer-michl, oder von der polizeidirektion, wird sich jeder polizist hüten, amtshandungen mit radfahrern zu führen.

jede dieser amtshandlungen kann in einer vorläufigen festnahme enden, weil sich die meisten nicht ausweisen können oder wollen. weils ja nur sinn macht, zu fahren wie man will und sich nicht an vorschriften zu halten braucht, wenn man anonym ist und bleibt.....


mal eins ums andere: für den verkehrsunfall mit personenschaden, für den ich ich ewig brenne, weil die haftpflichtversicherung aussteigt muss schon ein grobfahrlässiges verhalten vorliegen, was dann fürs autofahren genau so gilt, mal abgesehen davon, dass es natürlich sehr viel "einfacher" ist, mit einem auto einen personenschaden und/oder größeren sachschaden anzurichten als mit einem Fahrrad.

mit den freiheiten meine ich in der tat dinge zu tun, die nicht erlaubt sind, wo auch polizisten ein auge zudrücken, weil sie eben auch wissen, dass man damit mitunter keinen schaden anrichtet.

die unfälle mit radfahrern sind angestiegen - in der tat - weil innerstädtisch immer mehr personen mit dem rad unterwegs sind. im übrigen auch immer mehr personen mit helm. ob ich einen helm trage oder nicht ist zumindest bis auf weiteres, meine private angelegenheit und wenn ich mich tatsächlich am kopf verletzen sollte, mein problem. ich hatte in meinem leben genau drei fahrradunfälle - im übrigen alle davon in jungen jahren und bei genau gar keinem hätte es auch nur eine der verletzungen verhindert oder auch nur abgemildert, wenn ich einen helm getragen hätte. sollte ich mal einen unfall haben, bei dem mich der helm tatsächlich geschützt hätte, habe ich halt dann pech gehabt, ist aber immer noch in erster linie mein problem und nicht deins.

zu den kontrollen durch die exekutive: wenn du mit radfahrern sprechen würdest, würdest du wissen, dass in der tat die kontrollen durch die exekutive bei radfahrern massiv zugenommen haben. insbesondere wird vermehrt auf alkohol kontrolliert. die strafe bei radfahren in angetrunkenem zustand bei 0,81 promille (0,8 sind auf dem fahrrad erlaubt) beträgt mit dem fahrrad ab 800.- mit dem auto ab 800.- interessant finde ich in der beziehung auch den vergleich mit einer tempoüberschreitung von 20km/h im ortsgebiet, was 35-45 euro kostet. ich frage mich schon manchmal, was von beidem wohl gefährlicher ist...

dass solche amtshandlungen in verhaftungen enden können, wenn man sich nicht ausweisen kann ist eine binsenweisheit und gilt fürs autofahren natürlich genauso ;-)
 
dass solche amtshandlungen in verhaftungen enden können, wenn man sich nicht ausweisen kann ist eine binsenweisheit und gilt fürs autofahren natürlich genauso ;-)
Kann man sich dann ausweisen, wenn man verhaftet ist? :grantig:
 
ob ich einen helm trage oder nicht ist zumindest bis auf weiteres, meine private angelegenheit und wenn ich mich tatsächlich am kopf verletzen sollte, mein problem.
Deine Therapie, dein Krankengeld zahlen dir eh die anderen.
Beim Autofahren ohne Sicherheitsgurt gefährdet man auch nur sich selbst und trotzdem ist es verboten.
 
Das ist arm.
Als ob ob es einer Deckung von oben bedarf, Amtshandlungen durchzuführen, wenn sie gestzlich gedeckt sind.
Aber Radfahrer abzustrafen, scheint eben nicht so lukrativ (für die Pol.Dion) zu sein.
Der Aufwand einer vorläufigen Festnahme, festellen der Personalien......für ein Organmandat von €28.- steht sich nicht dafür.

Wem ist eigentlich dieser Blödsinn eingefallen, ein Fahrradl als Fahrzeug in die StVo reinzunehmen?

ad 1 fallen sofort die grünen, die militanten radfahrer und die zeitungen über dich her. das genügt schon. ich erinnere an eine lange zeit zurückliegende amtshandlung, wo ein leitender beamter eine radfahrerin angehalten hat, die, neben sich zwei kinder, die fahrbahn der praterstraße beim praterstern, bei rotlicht der radfahrerampel übersetzte. die frau zeigte sich so weit uneinsichtig, daß sie, da sie sich nicht ausweisen konnte, bis zur käörung ihrer identität festgenommen wurde. der beamte wurde vom uvs wegen einer absolut korrekten amtshandlung schuldig gesprochen.

ad 2., die fahrräder sind seit der "erfindung" der StVO 1968 in der begriffsbestimmung als fahrzeug klassifiziert. als was denn auch sonst, als spielgerät, als sportgerät?? damals war das fahrrad ein übliches fortbewgungsmittel, wie heute auch wieder.

mal eins ums andere: für den verkehrsunfall mit personenschaden, für den ich ich ewig brenne, weil die haftpflichtversicherung aussteigt muss schon ein grobfahrlässiges verhalten vorliegen, was dann fürs autofahren genau so gilt, mal abgesehen davon, dass es natürlich sehr viel "einfacher" ist, mit einem auto einen personenschaden und/oder größeren sachschaden anzurichten als mit einem Fahrrad.


noch mal lesen, dann schreiben......wenn du als radfahrer einen verkehrsunfall hast und mit dem fahrrad nicht haftpflichtversichert bist, wo steht denn, daß die haushaltsversicherung die deckung übernehmen muß. sobald auch nur das geringste grob fahrlässige verhalten vorliegt, steigen die versicherungen aus.

klar ist es mit einem pkw leichter einen schaden zu verursachen, mit dem pkw bist du aber, sobald du eine aufrechte versicherung hast, auch versichert. ob die versicherung den schaden von dir wieder einfordern kann, weil grob fahrlässiges verhalten vorliegt, ist ein anderes kapitel.

mit den freiheiten meine ich in der tat dinge zu tun, die nicht erlaubt sind, wo auch polizisten ein auge zudrücken, weil sie eben auch wissen, dass man damit mitunter keinen schaden anrichtet.

meinst du mit den dingen, die keinen schaden anrichten, rotfahren, fahren gegen eine einbahn, fahren am gehsteig etc....na ja, sind ja nur bagatellen...

die unfälle mit radfahrern sind angestiegen - in der tat - weil innerstädtisch immer mehr personen mit dem rad unterwegs sind. im übrigen auch immer mehr personen mit helm. ob ich einen helm trage oder nicht ist zumindest bis auf weiteres, meine private angelegenheit und wenn ich mich tatsächlich am kopf verletzen sollte, mein problem. ich hatte in meinem leben genau drei fahrradunfälle - im übrigen alle davon in jungen jahren und bei genau gar keinem hätte es auch nur eine der verletzungen verhindert oder auch nur abgemildert, wenn ich einen helm getragen hätte. sollte ich mal einen unfall haben, bei dem mich der helm tatsächlich geschützt hätte, habe ich halt dann pech gehabt, ist aber immer noch in erster linie mein problem und nicht deins.


hast du eine eigene versicherung fürs radfahren. wenn nein, dann ist es unser aller geld, das für deine genesung aufgewendet wird.....dann ist es auch mein problem....

zu den kontrollen durch die exekutive: wenn du mit radfahrern sprechen würdest, würdest du wissen, dass in der tat die kontrollen durch die exekutive bei radfahrern massiv zugenommen haben. insbesondere wird vermehrt auf alkohol kontrolliert. die strafe bei radfahren in angetrunkenem zustand bei 0,81 promille (0,8 sind auf dem fahrrad erlaubt) beträgt mit dem fahrrad ab 800.- mit dem auto ab 800.- interessant finde ich in der beziehung auch den vergleich mit einer tempoüberschreitung von 20km/h im ortsgebiet, was 35-45 euro kostet. ich frage mich schon manchmal, was von beidem wohl gefährlicher ist...

auch logisch. die ganz gescheiten fahren, damit man ihnen den schein net abnehmen kann, besoffen mit dem radl vom heurigen nach haus, wobei das ein rober denkfehler ist, auch als radfahrer und fußgänger kann dir wegen volltrunkenheit der schein abgenommen werden...

dass solche amtshandlungen in verhaftungen enden können, wenn man sich nicht ausweisen kann ist eine binsenweisheit und gilt fürs autofahren natürlich genauso ;-)

ach ja....du absoluter kenner der materie. kla gilt das fürs autofahren genauso, nur haben autofahrer meist einen führerschein dabei, wenn sie mit einem pkw fahren, natürlich nur, wenn sie einen besitzen. der radfahrer führt aber oftmals keinen ausweis mit, da er ja als radfahrer nicht verpflichtet ist, einen solchen mitzuführen

Kann man sich dann ausweisen, wenn man verhaftet ist? :grantig:

dann bleibt man bis zur klärung der identität festgenommen......

mit ein bisschen phantasie könnte man sich eventuell sogar selbst ausmalen, dass die polizei mittel und wege hat, die identität festzustellen.

jo eh, aber halt net auf der strassn......;)

Deine Therapie, dein Krankengeld zahlen dir eh die anderen.
Beim Autofahren ohne Sicherheitsgurt gefährdet man auch nur sich selbst und trotzdem ist es verboten.

du hast es erfasst ;)
 
ja meistens werden schon durchs schiefe anschauen lackschäden verursacht - eine frechheit

Huch, das geliebte auto. Da musst wegen einem nervenzusammenbruch noch 5 jahre therapie dazurechnen!

Wenns wenigstens nur so ein kleines kind gewesen waere :roll:

Deine Therapie, dein Krankengeld zahlen dir eh die anderen.
Beim Autofahren ohne Sicherheitsgurt gefährdet man auch nur sich selbst und trotzdem ist es verboten.

Joesas! Wieviele autofahrer sind schon mit dem kopf durch die windschutzscheibe, und wie oft verletzen sich radfahrer ausgerechnet am kopf?

Knie- und ellbogenschuetzer waeren angebracht, wenn es schon um verletzungen gehen sollte. Den kopf sollten gesetzgeber naemlich anstrengen, wenn sie gesetze machen. Und nicht nur auf wuensche von handel und industrie achten.

Nebenbei wurde ich einen selbstbehalt bei entsprechenden verletzungen im verschuldensfall einfordern, aber nicht bloed verbieten. Aber net sagen: Wenn der einen helm gehabt haette, waere er nicht so schwer verletzt worden, als ihn der autofahrer besoffen ueber den haufen geschoben hat!

Wer setzt sich eigentlich wirklich noch auf die reibe, wenn er einen halm tragen muss?

Alkoholiker?

Halt! Wir muessen dringend einen fahrrardfuehrerschein fordern. Mit mindestens 25 fahrstunden vorgeschrieben natuerlich. :roll:

Ich frage mich nur, warum bezahlt die krankenkasse noch schi-und sonstige sportunfaelle?

der beamte wurde vom uvs wegen einer absolut korrekten amtshandlung schuldig gesprochen.

Maerchenstunde?

Ohne vergehen gibt es kein schuldig sprechen, und schon garnicht bei der polizei! Manche leute sehen nur seltsame vorgangsweisen als "korrekte amtshandlung", das ist alles. Mit kappl hat noch lange keinen persilschein!

Gott sei dank. (werd ja noch richtig heilig :engel:)
 
wie oft verletzen sich radfahrer ausgerechnet am kopf?
"Unfallforscher haben nachgewiesen, dass Radfahrer bei Unfällen zu 86 Prozent Kopfverletzungen, zu 74 Prozent Beinverletzungen und zu 58 Prozent Armverletzungen davontragen. Bei Kindern ist die Anzahl der Kopfverletzungen besonders hoch."
Hier der Link dazu: http://www.vaeb.at/portal27/portal/...t/cmsWindow?action=2&p_menuid=57812&p_tabid=3
Wer setzt sich eigentlich wirklich noch auf die reibe, wenn er einen halm tragen muss?
Ob Grashalm oder Helm, beides ist zu ertragen.
 
Irgendwie versteh ich die Welt nimmer.

Im Strassenverkehr gibt es nun einmal Regeln (im detail nachzulesen in der STVO. http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011336).

Wenn diese Regeln verletzt werden, kann es sein, dass nichts passiert. Statistisch gesehen wird es allerdings irgendwann geschehen, dass ein Polizist dies sieht und ahndet, oder ein anderer Verkehrsteilnehmer zu Schaden kommt.

Und diese Regeln vorsätzlich zu übertreten ist, finde ich grob fahrlässig. Dabei ist es übrigens egal, ob Fussgänger, Rad-, elektroRad-, Moped-, Motorrad- oder Autofahrer.

Ich würde es jedenfalls begrüßen, wenn endlich alle schwarzen Schafe zur Rechenschaft gezogen würden.

lg
 
Zuletzt bearbeitet:
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben