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Gast
(Gelöschter Account)
Do sans zu faul dazu!
na ja, da die polizei ja soooo gut ausgerüstet ist, kann sie sich ja ein lichtbild der person aufs
s/w display des funkgerätes schicken lassen.....
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Do sans zu faul dazu!
Nicht in allen Situationen ist es sinnvoll sich stur an Regeln zu halten. Wer hat als Fußgänger noch nie bei Rot die Straße überquert, weil er leicht überblicken konnte, dass weit und breit kein Verkehr ist?Und diese Regeln vorsätzlich zu übertreten ist, finde ich grob fahrlässig.
Wenn diese Regeln verletzt werden, kann es sein, dass nichts passiert. Statistisch gesehen wird es allerdings irgendwann geschehen, dass ein Polizist dies sieht und ahndet, oder ein anderer Verkehrsteilnehmer zu Schaden kommt.
Die Straßenverkehrsordnung ist schon ein Gesetz: Bundesgesetz vom 6. Juli 1960, mit dem Vorschriften über die Straßenpolizei erlassen werden (Straßenverkehrsordnung 1960 - StVO. 1960), kundgemacht im Bundesgesetzblatt Nr. 159/1960.Die StVO ist, wie schon der Namen sagt, eine Verordnung, also kein Gesetz.
Das ist bei jedem Gesetz so. Für Hans Kelsen ist die Rechtsordnung kein Imperativ (Du sollst ...!), sondern ein hypothetisches Urteil: Wenn ..., dann ...Daran sollte man sich halten, wenn man sich nicht daran hält, auch gut, nur muss man eben mit einer Strafe rechnen
Das ist bei jedem Gesetz so. Für Hans Kelsen ist die Rechtsordnung kein Imperativ (Du sollst ...!), sondern ein hypothetisches Urteil: Wenn ..., dann ...
ad 1 fallen sofort die grünen, die militanten radfahrer und die zeitungen über dich her. das genügt schon. ich erinnere an eine lange zeit zurückliegende amtshandlung, wo ein leitender beamter eine radfahrerin angehalten hat, die, neben sich zwei kinder, die fahrbahn der praterstraße beim praterstern, bei rotlicht der radfahrerampel übersetzte. die frau zeigte sich so weit uneinsichtig, daß sie, da sie sich nicht ausweisen konnte, bis zur käörung ihrer identität festgenommen wurde. der beamte wurde vom uvs wegen einer absolut korrekten amtshandlung schuldig gesprochen.
ad 2., die fahrräder sind seit der "erfindung" der StVO 1968 in der begriffsbestimmung als fahrzeug klassifiziert. als was denn auch sonst, als spielgerät, als sportgerät?? damals war das fahrrad ein übliches fortbewgungsmittel, wie heute auch wieder.
Natürlich muss jeder Bürger, der am Verkehr teilnimmt, die StVO kennen. Unkenntnis des Gesetzes schützt nicht vor Strafe.Aber ich halte es trotzdem für Unsinn, ein Fortbewegungsmittel, wie das Fahhrrad in ein sehr umfangreiches Regelwerk (StVo) explizit einzubinden, weil es ohne jeglilche Kentniss dessen und Ausbildung benutzt werden darf.
Oder meinst Du, man sollte das Fahrrad als Spielzeug oder Sportgerät klassifizieren und seinen Gebrauch im Straßenverkehr verbieten?
Entweder eigene Verkehrsflchen für Radfahrer,
eben, und diese gibts ja; in wien heisst das donauinsel.![]()
hör auf...du hast ja nur a wut, weilst mit deine kleidi ned radlfahren kannst![]()
zu ad 1)
Der Polizei ist die Auseinandersetzung mit den Grünen, militanen Radfahrern und den Zeitungen sooooo unangenehm, dass sie auf die Durchführung von Amtshandlungen verzichtet?
Wenn es die selbe Amtshandlung war, die ich meine, dann war zwar die Festnahme korrekt, aber nicht, dass die Mutter mitgenommen wurde und die zwei Kleinkinder alleine zurückgelassen wurden.
Aber ich halte es trotzdem für Unsinn, ein Fortbewegungsmittel, wie das Fahhrrad in ein sehr umfangreiches Regelwerk (StVo) explizit einzubinden, weil es ohne jeglilche Kentniss dessen und Ausbildung benutzt werden darf.
Und ja: als Spielzeug oder Sportgerät wäre eine geeigntere Klassifizierung!
Gell, sklaven haben sklaven zu bleiben und gefaelligst ihre rohstoffe bei uns abliefern! :-(
Schau gscheiter, dass in deinem garten der treibstoff waechst und nicht weiterhin in der 3. welt suchen gehen.
die meisten sehen sie sowieso nur als empfehlung
der rest der jus-studenten kann weiter herumstreiten ob die stvo eine verordnung, ein gesetz oder nur eine empfehlung ist.
die meisten sehen sie sowieso nur als empfehlung.![]()
Gell, sklaven haben sklaven zu bleiben und gefaelligst ihre rohstoffe bei uns abliefern! :-(
Schau gscheiter, dass in deinem garten der treibstoff waechst und nicht weiterhin in der 3. welt suchen gehen.
So siehst Du das. Du lebst woanders und es ist Dir daher wurscht, wie's in der Stadt ausschaut. Für andere ist die Stadt aber Lebensraum und die haben durchaus das Recht ihren Lebensraum zu gestalten. Die müssen sich von Auswärtigen nicht sagen lassen, die Stadt sei so und so und wem das nicht passe, der soll halt weg ziehen.die grossstadt ist nach-wie-vor alls ballungsraum für arbeit und wirtschaft gedacht
"Öffentlicher Raum" ist ein Schlagwort? Für Leute, die meinen den öffentlichen Raum für sich allein gepachtet zu haben und anderen sagen zu können, dass sie dort nichts zu suchen hätten, wahrscheinlich schon.schlagworte wie "öffentlicher raum", "stehzeuge"
"Öffentlicher Raum" ist ein Schlagwort? Für Leute, die meinen den öffentlichen Raum für sich allein gepachtet zu haben und anderen sagen zu können, dass sie dort nichts zu suchen hätten, wahrscheinlich schon.