Radler werden immer gefährlicher......

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Wissen wir aber auch, dass gerade diese theatralische Übertreibung in den Formulierungen und Sichtweisen ein friedliches Miteinander konterkariert?

Von theatralisch kann keine Rede sein, es war etwas überzeichnet, Punkt! ;P
 
Schon wieder so a schwoaza! Gleich wie der grazer Erich Edegger. A schande fuer die wirtschaftspartei, da hat man mit SUV zu fahren, nur deswegen macht ein Stronach jetzt eine eigene partei.

Na, allerweil, EINER der jetzigen Vaupen wäre so gescheit, vorausblickend, hochintelligent und kooperationsbereit, wie es Busek seinerzeit war. Und ich wähle NIE ÖVP!!!
 
Wenn die ursprüngliche Idee, die Rechte der Radfahrer zu unterstützen, sicherlich richtig war, so ist es jetzt an der Zeit, die Pedalritter etwas „einzubremsen“ und daran zu erinnern, dass auch sie sich an Regeln zu halten haben und im Falle der Nichteinhaltung sind schärfere Sanktionen als bisher zu setzen.

Bin auch als Radfahrer deiner Meinung, allerdings nicht ganz, denn ich finde gewisse Regeln sollten überprüft werden, gemeint sind damit vor allem das Rechtsabbiegen bei roter Ampel (seit 1990 in den Niederlanden und seit Jänner 2012 in Frankreich erlaubt) sowie das Geradeausfahren bei T-Kreuzungen bei roter Ampel (Bsp. Mariahilferstraße) wo in beiden Situationen "nur" auf den Fußgängerverkehr geachtet werden muss (ist jedoch das Gleiche bei einer grünen Ampel) und die Aufhebung der Radwegbenützungspflicht (zmdst. wo der Radweg teil des Bürgersteiges ist). Dass ich mit der Aufhebung der Radwegbenützungspflicht unter den anwesenden Radfahrern mehr oder weniger alleine bin, weiß ich bereits. :)
 
Na, allerweil, EINER der jetzigen Vaupen wäre so gescheit, vorausblickend, hochintelligent und kooperationsbereit, wie es Busek seinerzeit war. Und ich wähle NIE ÖVP!!!

Wie Busek Landesparteiobmann in Wien war hatte die VP übrigens noch mehr als 150.000 Stimmen mehr als jetzt!
:)
 
(zmdst. wo der Radweg teil des Bürgersteiges ist).

Meinst du mit dem unsäglich piefkischen Wort "Bürgersteig" gar den Gehsteig, wie man diese Gehfläche für Fußgänger in Österreich zu bezeichnen pflegt? :mrgreen:
 
Na, allerweil, EINER der jetzigen Vaupen wäre so gescheit, vorausblickend, hochintelligent und kooperationsbereit, wie es Busek seinerzeit war. Und ich wähle NIE ÖVP!!!

Fischler! Hat aber in Oesterreich und der VP nix zu melden. Mich wuerde es nicht einmal wundern, wenn er ausgeschlossen wuerde. Auch ein Othmar Karas faellt nicht gerade negativ auf.

Waehlbar ist eine partei, die korrupt das staatsvermoegen billigst in private haende verschiebt, und dieses zum hauptprogramm macht, sowieso nicht. Egal was sie sonst noch so anpreisen wollen.

Aber so ist es in Oesterreich, die einen extrem korrupt, die anderen zu dumm. Manche beides! :roll:
 
Dass ich mit der Aufhebung der Radwegbenützungspflicht unter den anwesenden Radfahrern mehr oder weniger alleine bin, weiß ich bereits. :)

Durchaus nicht. Ist vermutlich ohne dies schon hunderte Male breit getreten worden, aber es gibt tatsächlich gute Gründe die Benutzungspflicht für Radfahrer, die im Verkehr flüssig mitschwimmen aufzuheben. Das sieht sogar der ÖAMTC auch so, der sich im Übrigen auch gegen die Forderung für Nummerntafeln für Radfahrer ausspricht. Schnelle Radfahrer (30kmh und mehr) bedeuten sicher ein größeres Verkehrsrisiko, wenn sie auf Radwegen unterwegs sind, die neben Gehsteigen verlaufen, oder zum Überholen langsamerer Verkehrsteilnehmer den Mehrzweckstreifen verlassen müssen.

Was die unbeleuchteten Radfahrer betrifft, muss ich euch natürlich Recht geben. Die einzige Entschuldigung dafür kann eigentlich nur sein, dass dem Rücklicht, sofern über Akku betrieben, während der Fahrt der Saft ausgegangen ist; beim Vorderlicht, denke ich doch, sollte es auffallen.
Ich bin selbst, übrigens auch auf einem Rad sitzend, unlängst beinahe mit einer Radfahrerin zusammengestoßen, die mir in der Nacht unbeleuchtet (gegen die Einbahn) entgegen gekommen ist. Dass das natürlich aus doppeltem Grund keine sonderlich gute Idee war, leuchtete auch der Dame, mit der ich mich dann kurz unterhalten habe, auch ein. Was das Fahren gegen die Einbahn im konkreten Fall anbelangt, kann ich sie übrigens durchaus verstehen, die neue Verkehrsregelung im Umfeld (vor dem Park, den die meisten Radfahrer, manche mehr, manche leider weniger zivilisert durchfahren haben,wurden Fahrradsperren errichtet, was ohnehin schon ein groräumigeres Umfahren erfordert, fordert leider geradezu dazu hinaus an dieser Stelle gegen die Einbahn zu fahren.
Übrigens überlege viele Radfahrer, ob sie in solchen Straßen dann auf dem Gehsteig fahren, was aber, wie im Thread auch schon angesprochen nicht nur das Ärgernis der Fußgänger erweckt, sonder zu den Unfällen am Gehsteig führt, weshalb sich die viele Radfahrer dann dazu entscheiden auf der Fahrbahn gegen die Einbahn zu fahren, was ich auch für die sinnvollere Option halte. Fährst als Radfahrer gegen die Einbahn und stößt mit einem Automobil zusammen, dann bist du, der ja gegen die Regelung verstößt der Schwächere. Auf dem Gehsteig hingegen sind eher die Fußgänger die Leidtragenden...
 
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Schnelle Radfahrer (30kmh und mehr) bedeuten sicher ein größeres Verkehrsrisiko, wenn sie auf Radwegen unterwegs sind, die neben Gehsteigen verlaufen, oder zum Überholen langsamerer Verkehrsteilnehmer den Mehrzweckstreifen verlassen müssen.

Da frag ich mich aber schon ein bisserl nach "der Philosophie" die da dahintersteht.

Das Argument ist ja nicht neu und es klingt immer heraus, als wär es das normaste auf der Welt, daß ein schnellerer Radfahrer halt automatisch das Recht hat überall schneller zu fahren.
Wenn vor ihm langsamere Radfahrer am Radlweg fahren kann der schnellere nicht bremsen? Nur weil der Radweg neben dem Gehsteig liegt hat er automatisch das Recht am Gehteig zu überholen?
Ein Autofahrer hat ja auch nicht dieses Recht!

Wenn vor ihm ein langsameres Auto fährt kann der ja auch nicht einfach übern Gehsteig überholen, sondern muß halt warten, bis er a.) überholen kann oder eben b.) hinter dem anderen fahren.
 
Wenn vor ihm langsamere Radfahrer am Radlweg fahren kann der schnellere nicht bremsen? Nur weil der Radweg neben dem Gehsteig liegt hat er automatisch das Recht am Gehteig zu überholen?
Ein Autofahrer hat ja auch nicht dieses Recht!

Wenn vor ihm ein langsameres Auto fährt kann der ja auch nicht einfach übern Gehsteig überholen, sondern muß halt warten, bis er a.) überholen kann oder eben b.) hinter dem anderen fahren.

Und mir wird vorgeworfen, ich würde Äpfel mit Birnen vergleichen...

StVO, § 20. Fahrgeschwindigkeit.
(1) Der Lenker eines Fahrzeuges hat die Fahrgeschwindigkeit den gegebenen oder durch Straßenverkehrszeichen angekündigten Umständen, insbesondere den Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen, sowie den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Er darf auch nicht so schnell fahren, daß er andere Straßenbenützer oder an der Straße gelegene Sachen beschmutzt oder Vieh verletzt, wenn dies vermeidbar ist. Er darf auch nicht ohne zwingenden Grund so langsam fahren, daß er den übrigen Verkehr behindert.

Bei Radfahrern kann mangelnde Körperkraft ein zwingender Grund sein, der zu sehr langsamer Geschwindigkeit führt, sodass der Radfahrer den übrigen Verkehr behindert. Das ist in der Praxis sehr häufig der Fall. Bei den heute üblichen Autos ist eher nicht davon auszugehen, dass sie 50km/h nicht erreichen. Die Geschwindigkeitsstruktur der Fahrzeuge ist im erlaubten Rahmen homogener.
 
Und mir wird vorgeworfen, ich würde Äpfel mit Birnen vergleichen...

Weiß nicht, in welchem Zusammenhang Dir das vorgeworfen wurde!
Sicher nicht von mir, wenn Du etwas vergleichbares, so wie ich hier, erwähnt hast!



Bei Radfahrern kann mangelnde Körperkraft ein zwingender Grund sein, der zu sehr langsamer Geschwindigkeit führt, sodass der Radfahrer den übrigen Verkehr behindert.

Meine, daß eher die wenigeren "Hochgeschwindigkeitsbiker" am Radweg auffallen, als jene, die mit normaler Geschwindigkeit fahren.
Um beim Autovergleich zu bleiben; wenn wer mit 30km/h in einer 50er Zone fährt (z.B. Parkplatzsuche), dann ist das auf jeden Fall im erlaubten Bereich und sicher keine "Behinderung" im gesetzlichen Sinne, wie von Dir erwähnt.
Wenn nun wer mit 50km/h daherkommt, aber nicht überholen/vorbeifahren kann, na dann muß er halt abbremsen und auf den mit 30km/h Rücksicht nehmen.
Eine Selbstverständlichkeit, die tagtäglich zu beobachten ist.
Aber genau so eine Selbstverständlichkeit scheint es eben für den "Hochgeschwindigkeitsbiker" nicht zu sein, den er meint, daß er automatisch das Recht zum sofortigen überholen/vorbeifahren hat.
Und wenn er dafür eben am Gehsteig fahren muß, dann ist das völlig normal und logisch!
 
.... denn ich finde gewisse Regeln sollten überprüft werden, gemeint sind damit vor allem das Rechtsabbiegen bei roter Ampel (seit 1990 in den Niederlanden und seit Jänner 2012 in Frankreich erlaubt) sowie das Geradeausfahren bei T-Kreuzungen bei roter Ampel.......

Sicherlich wert, daran einen Gedanken zu verschwenden. Es gibt ja Länder, wo das Linksabbiegen bei Rotlicht nicht nur für Radfahrer, sondern auch für mehrspurige Kraftfahrzeuge erlaubt ist. Nur fürchte ich, "Österreich ist anders". Was die Mehrheit der Radler betrifft, kann es gut funktionieren, doch wird es sicher eine Minderheit geben, die diese Regelung so interpretieren würde, dass man IMMER auch bei Rotlicht seinen Weg fortsetzen kann und der Autofahrer gefälligst aufzupassen hat. Im Falle eines Unfalles kann dann der Radfahrer (soferne er noch in der Lage ist, sich zu äußern) argumentieren, dass ihn keine Schuld träfe, da ja der Autofahrer durch ein NICHT JÄHES und NICHT UNVERMITTELTES Bremsen den Unfall hätte verhindern können. Der Radfahrer wäre also nur schuldig, wenn auch der Unfall nicht durch ein unvermitteltes Bremsen oder jähes Ablenken des Fahrzeuges zu verhindern gewesen wäre. Das muss einmal bewiesen werden! Oder in schlichteren Worten: Ein bisserl Ausweichen und Bremsen ist dem Autofahrer, auch wenn er Grünlicht hat, schon zuzumuten. Fazit: ich würde auch bei Grünlicht mit meinem KFZ über die Kreuzung schleichen, was sicherlich nicht dem Verkehrsfluss zuträglich wäre. Möglcherweise würde nicht nur ich bei Grünlicht über die Kreuzung schleichen, was wiederum einige der Pedalritter um so mehr motivieren würde, bei Rotlicht um so knapper vor einem herannahenden Auto in die Kreuzung einzufahren. Also ein Teufelskreis.
 
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Es gibt ja Länder, wo das Linksabbiegen bei Rotlicht nicht nur für Radfahrer, sondern auch für mehrspurige Kraftfahrzeuge erlaubt ist. Nur fürchte ich, "Österreich ist anders".

Ja, wir haben Rechtsverkehr.
 
Fischler! Hat aber in Oesterreich und der VP nix zu melden. Mich wuerde es nicht einmal wundern, wenn er ausgeschlossen wuerde. Auch ein Othmar Karas faellt nicht gerade negativ auf.

Bei Fischler pflichte ich dir bei, bei Othmar Karas absolut nicht, er wurde seinerzeit von der ÖVP als Obmann abgelehnt, fiel dann ganz hinauf nach Brüssel, verursachte einen Autounfall, wurde dabei recht schwer verletzt und bezieht Invaliditätspension - TROTZ hochdotiertem Job!!!
 
Wenn nun wer mit 50km/h daherkommt, aber nicht überholen/vorbeifahren kann, na dann muß er halt abbremsen und auf den mit 30km/h Rücksicht nehmen.
Eine Selbstverständlichkeit, die tagtäglich zu beobachten ist.
Aber genau so eine Selbstverständlichkeit scheint es eben für den "Hochgeschwindigkeitsbiker" nicht zu sein, den er meint, daß er automatisch das Recht zum sofortigen überholen/vorbeifahren hat.
Und wenn er dafür eben am Gehsteig fahren muß, dann ist das völlig normal und logisch!

du kannst aber kein Fahrrad, welches eine (von mir) geschätzte Breite von 50-70cm hat, mit einem Auto vergleichen, welches eine (wiederum von mir) geschätzte Breite von 1,5-2m hat. Als Radfahrer hast du auch auf einem schmalen Radweg mehr gefahrlose Überholmöglichkeiten als ein Auto auf einer Straße, zudem sind die Geschwindigkeiten komplett verschieden und als Radfahrer überhole ich nur dann auf dem Gehweg (lg an tourbillon ;) ), wenn es a) ein geteilter Rad- Gehweg ist, der b) überschaubar ist und auf dem sich c) in absehbarer Ferne kein Fußgänger befindet. Sind diese 3 Kriterien erfüllt, so kann es vorkommen, dass ich als Radfahrer über den Gehweg überhole, wenn links des Vorfahrenden nicht genügend Platz ist. Genauso wie es oft vorkommt, dass ein motorisierter Zweiräder (Moped, Motorrad) über den Radweg (bei Mehrzweckstreifen) rechts eine Autokolonne überholt, wenn genügend Platz ist und nicht gerade ein Radfahrer dort fährt und ja, mir ist bewusst, dass ersteres nicht und letzteres schon erlaubt ist, der Vergleich funktioniert meiner Meinung nach dennoch sehr gut.

Ich muss hier DonJoe wirklich zustimmen wenn er meint, du würdest Äpfel mit Birnen vergleichen, Radwege sind nun mal (zu einem Großteil) keine Straßen und Fahrräder (zu 100%) keine Autos.
 
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