Stimmt....kann man auch so interpretieren.... diesen Personen gegenüber muß sich der Lenker eines Fahrzeuges durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft so zu verhalten, dass eine Gefährdung dieser Personen ausgeschlossen ist.
Damit ist gemeint, dass man die Fehler die andere Verkehrsteilnehmer begehen, durch sein eigenes Verhalten ausgleicht.
Alte Leute sind übrigens NICHT vom Vertrauensgrundsatz ausgeschlossen! Du meinst "
Gebrechliche".....und das ist nicht auf alte Leute per se umzulegen