Wenn das jemand mit der eigenen Frau macht,fällt das unter Vergewaltigung in der Ehe und bringt die gleichen Strafen mit sich !!!
Ähm... ich glaub du hast da was falsch aufgefasst:
Ich bin in meinen Ausführungen immer nur von einvernehmlichen Sex ausgegangen, wenn jemand die Alkoholisierung des Partner bewußt herbeiführt und gegen den Willen des Anderen ausnutzt, dann stimmt ich dir voll zu, dann ist es als Nötigung und/oder Vergewaltigung zu sehen, egal ob verheiratet oder nicht.
Ich wollte damit nur ausführen, daß bei "flüchtigen Bekanntschaften" selbst mit einvernehmlichen Sex schnell mal der Vorwurf der Vergewaltigung im Raum stehen kann, weil sie sich nur mehr bruchteilhaft oder gar nicht mehr daran erinnern kann.
In einer normalen Beziehung sollte man dem jeweiligen Partner schon soweit vertrauen können, eine solche Situation nicht schamlos zu seinem/ihren Vorteil auszunutzen.
In dem von mir oben angeführten Beispiel hatte meine Frau zwar, wie man so schön sagt "schon ziemlich einen picken", aber nicht so, daß sie nicht wußte was sie tat, oder gar am nächsten Tag einen Filmriß hatte. Die Initiative ging von ihr aus und von einer Nötigung oder gar Vergewaltigung war zu keinem Zeitpunkt die Rede
Ich hoffe, daß ich da jetzt keinen falschen Eindruck erweckt habe, nach dem Motto "Nana, des ist schon geil/voll okay..." denn Sex, der gegen den willen einer Partners stattfindet, egal in welchem Zustand, ist zurecht strafbar. Bei nochmaliger Betrachtung meines vorherigen Posts, muß ich einräumen, daß das nicht so in der Schärfe hervor kam....