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Geht gar nicht, könnte ja meine Tochter fast sein....
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Geht gar nicht, könnte ja meine Tochter fast sein....
da krame ich doch mal den Anfang heraus und gebe hiermit meinen Standpunkt von mir:Frage an die Männer, wäre euch eine 17-jährige altersmäßig zu jung? Ein No-Go für euch? Oder kommt es euch nicht aufs Alter an?
Manche stellen sich sogar noch mit 29 recht ..... an.Also ich mit meinen 29 Lenzen hätte prinzipiell kein Problem mit einer 17 Jährigen. Gerade in dem Alter sind die in der Entwicklung sehr unterschiedlich, wenn sie eher wie ein Kind wirkt dann natürlich nicht, aber sonst, warum nicht? Außer das sich manche dann mangels Erfahrung recht botschad anstellen.
Außer das sich manche dann mangels Erfahrung recht botschad anstellen.
Volljährigkeit und Selbstbestimmung sind je nach Bereich unterschiedliche Dinge.
Wer danach fragt? Gegebenenfalls der Staatsanwalt, wenn's nicht gesetzeskonform war.
Wenn sie nicht in einem Abhängigkeitsverhältnis zu dir steht, interessiert das keinen Anwalt, da können's sogar noch jünger sein.
Wenn sie 15 ist und ich 40 bin, interessiert ihn das garantiert, da es im Sinne des Gesetzes illegal ist. Es geistert auch alle Zeiten mal durch die Medien - sie 14 oder 15, er 19... Gewisse Dinge können da nur noch strafmindernd wirken.
Wen meinst?Aha, und was hast du zB an
Als ich 17 war war mein Partner 47. Und wir sind heute noch ein Paar...
Früher (als ich noch jung war ) gab´s noch eine zusätzliche Grenze mit 16:
unter 14 Jahre
14 bis unter 16 Jahre
ab 16 Jahre
Diese ist nun gem. o.a. Info nicht mehr vorhanden - d.h., mit euren 17 und 47 Jahren wart ihr sowieso immer auf der legalen Seite. Ich hoffe, ich konnte hiermit euer Gewissen nachträglich beruhigen
Leider falschWenn sie 15 ist und ich 40 bin, interessiert ihn das garantiert, da es im Sinne des Gesetzes illegal ist.
ist wie oft bei uns halt recht schwammig........geistige reife gegeben.....schon allein da kannst rumdrehen.Leider falsch
Das gesetzliche Schutzalter liegt in Österreich bei 14!! Jahren, sofern kein Abhängigkeitsverhältnis vorliegt (Lehrer, Trainer,...), keine Notlage ausnützt, die geistige Reife gegeben ist und der/die Ältere die geistige/körperliche Überlegenheit nicht ausnützt. Wenn die geistige Reife nicht gegeben ist, dann darf man erst Sex mit ihr haben, wenn sie das 16. Lebensjahr vollendet hat...
Gegen Entgelt oder pornografische Foto/Videoaufnahmen sind erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr erlaubt...
Ist krass, ist aber so...