Warum ich mich dafür interessiert habe war: ich hatte eine sub die studierte Rechtswissenschaft. Sie kam einmal mit so einen Sklavenvertrag an. In der Uni hatte sie auch darüber etwas gefunden. Sie hat auch den Begriff "Strafbuch" gefunden in Zusammenhang mit einem Sklavenvertrag.
Wir waren übrigens 3 Jahre zusammen
Sklavenvertrag
Dieser Vertrag wird geschlossen zwischen der Sklavin Sklavinnennummer D-0606-001 - (künftig Sklavin genannt) und ihrem Herrn Cotton (künftig Herr genannt)
Dieser Vertrag wird von beiden Partnern freiwillig akzeptiert. Beide Vertragspartner verpflichten sich moralisch die in diesem Vertrag beschlossenen Regeln, so genau wie möglich einzuhalten.
1.)
Gegenstand und Zielsetzung dieses Vertrages ist, die Basis für die Erziehung der Sklavin zu einer demütigen, gehorsamen und gefügigen Dienerin des Herrn zu schaffen. Die Sklavin wird ihren Herrn ehren, ihm gehorchen und dienen, sie tritt ihrem Herrn alle Rechte an ihrem Körper ab. Die im folgenden aufgeführten Rechte und Pflichten sowohl der Sklavin als auch des Herrn stellen die Grundlage des täglichen Umganges miteinander dar. Die Sklavin steht ihrem Herrn uneingeschränkt außerhalb einer evtl. beruflichen Arbeitszeit in Form eines 24/7-Sklavenverhältnisses zur Verfügung. Alle in diesem Vertrag vereinbarten Regeln und Aufgaben können von ihrem Herrn mit sofortiger Wirkung eingefordert werden. Der Vertrag ist nicht befristet und erlischt erst, wenn der Herr einer Aufhebung zustimmt. Die Sklavin hat kein Recht die Aufhebung zu verlangen, kann jedoch aus wichtigem Grund eine Aufhebung durch ihren Herrn beantragen.
2.)
Das persönliche Eigentum der Sklavin bleibt von diesen Vertrag unberührt.
3.)
Die Sklavin darf ihren erlernten Beruf in Absprache mit ihrem Herrn ausüben. Sie hat dabei jedoch die im Vertrag genannten Regeln zu beachten.
4.)
Ohne anderslautende Anordnung hat sich die Sklavin im Haus des Herrn sofort die zuvor vom Herrn bestimmte und ausgewählte Kleidung anzulegen. Auf besondere Anweisung ihres Herrn hat sich Sklavin jederzeit völlig zu entkleiden. Außerhalb ihrer evtl. beruflichen Tätigkeit hat die Sklavin - auch über Nacht - permanent ein Halsband zu tragen, welches ihr Herr - je nach Anlass - ausgesucht hat. Ferner hat Sklavin jederzeit als Zeichen des Besitzes durch ihren Herrn den Ring der O am rechten Ringfinger zu tragen.
5.)
Sofern die Sklavin einen Rock oder ein Kleid zu tragen hat, ist es ihr verboten Höschen - außer an den Tagen ihrer Regel - zu tragen. Strumpfhosen sind generell verboten, während ihrer Schlafenszeit hat sie generell keine Kleidung zu tragen.
6.)
Die wichtigste Bestimmung der Sklavin ist die Befriedigung ihres Herrn in jeglicher Hinsicht. Die Sklavin hat zu keiner Zeit einen Anspruch auf einen Orgasmus. Sklavin hat sich mit ihrem Körper, ihrem Willen und ihrer Zeit vollständig ihrem Herrn zu unterwerfen.
7.)
Der Sklavin ist es verboten, abgesehen von Handlungen bzgl. der Körperpflege, ihre Scham zu berühren, außer wenn ihr Herr sie dazu auffordert.
8.)
Der Herr kann über die Sklavin nach freiem Ermessen verfügen, oder dieses Recht zeitweise auf andere übertragen. Der Herr hat insbesondere das Recht, Sklavin jederzeit zu seinem persönlichen Vergnügen zu benutzen, egal auf welche Weise.
9.)
Die Sklavin darf keinen sexuellen Kontakt zu anderen Männern oder Frauen haben, es sei denn ihr Herr erlaubt oder befiehlt es.
10.)
Sowohl zu hause, als auch in der Öffentlichkeit hat sie ihrem Herrn mit Respekt und Ehrfurcht entgegenzutreten. Sie hat sich so zu verhalten, dass sie ihrem Herrn eine stets angenehme Gesellschaft ist, mit der er sich jederzeit zeigen kann. Es steht Sklavin nicht zu, Kritik an ihrem Herrn oder der Art und Weise seines Verhaltens oder seiner Bestrafungen zu üben. Selbstverständlich hat Sklavin auch in der Öffentlichkeit - außerhalb ihrer beruflichen Tätigkeit - ein Halsband nach Wahl ihres Herrn sowie den Ring der O zu tragen. Die zu tragende Kleidung in der Öffentlichkeit ist durch ihren Herrn zu genehmigen. Finger- und Fußnägel sind stets kurz zu halten, ob und in welcher Farbe sie zu lackieren sind, bestimmt der Herr. Die Wahl des Make-Up liegt im Ermessen der Sklavin , es sei denn, ihr Herr hat Einwände oder Vorgaben. Sklavin hat bzgl. der Wahl von Speisen und Getränken die Wünsche und Angaben ihres Herrn zu beachten, Toilettengänge sind nur mit Erlaubnis ihres Herrn gestattet.
11.)
Die Art und Weise, der Zeitpunkt, sowie Dauer und Intensität von Strafen liegen im freien Ermessen des Herrn, Sklavin hat zu keinem Zeitpunkt das Recht, Kritik an der Strafe oder dem Strafmaß zu üben. Erfolgt dennoch Kritik verdoppelt sich automatisch das Strafmaß. Der Sklavin ist es gestattet, während und nach der Bestrafung zu weinen, wimmern, flehen, betteln, zappeln und schreien, allerdings nimmt Sklavin zur Kenntnis, dass dies keinen Einfluss auf ihren Herrn und sein Tun haben muss. Außerdem nimmt Sklavin zur Kenntnis, dass ihr Herr, wenn er sich durch ihre Laute gestört fühlt, sie knebeln, oder sie auf andere Weise zum Schweigen zwingen kann. Der Herr darf der Sklavin zu seinem Lustgewinn in jeder erdenklichen Weise Schmerzen zufügen. Der Herr verpflichtet sich dabei, keine dauerhaft bleibenden Spuren an Körper oder Seele zu hinterlassen. Insbesondere hat der Herr jederzeit auch das Recht, willkürliche Strafen zu verhängen. Gemäß Anordnung des Herrn hat Sklavin ein Strafbuch zu führen, in welches sie Strafpunkte für Vergehen oder Ungehorsamkeit, die ihr Herr festlegt, einzutragen hat. Die Strafpunkte sind jederzeit nach Ermessen des Herrn in Form von einem Schlag pro Strafpunkt abzulösen.
12.)
Die Sklavin hat auf alle ihr gestellten Fragen ehrlich, direkt und respektvoll zu antworten.
13.)
Die Sklavin hat ihre Fragen respektvoll zu formulieren, und dann ehrfürchtig auf die Antwort oder Entscheidung ihres Herrn zu warten. Sofern ihr Herr Sklavin Schweigen auferlegt, darf sie erst wieder kommunizieren, wenn ihr Herr dies ausdrücklich erlaubt.
14.)
Die Sklavin hat sehr sorgsam mit ihrem Körper umzugehen, d. h. sie wird ihren Körper nach allen Regeln der Kunst pflegen und in Ordnung halten.
15.)
Die Sklavin hat die Pflicht, ihren Körper täglich mit Ausnahme des Kopfhaares gründlich zu rasieren. Die Tage ihrer Regel sind dem Herrn rechtzeitig und unaufgefordert anzukündigen, wenn die Regeltage vorbei sind, hat Sklavin auch dies unaufgefordert zu melden. Fuß- und Fingernagellackierungen bestimmt der Herr, Friseurbesuche sind bzgl. der Häufigkeit, der Frisur und der Haarfarbe mit dem Herrn abzustimmen.
16.)
Die Sklavin verpflichtet sich, alle ihre persönlichen Ansichten, Wünsche, Bedürfnisse und Kritiken auf das absolut unumgängliche Maß zu reduzieren. Sie übernimmt die Wertvorstellungen ihres Herren und wird versuchen, diese so gut es ihr möglich ist, nachzuleben.
17.)
Die Sklavin hat die Pflicht, die Wohnung in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zu halten und insbesondere für die häusliche Ordnung zu sorgen. Die für eine Session benutzten Gegenstände sind unaufgefordert von der Sklavin zu säubern und aufzuräumen, sofern es ihr Herr nicht anders anordnet, Seile sind gemäß Anweisung korrekt zu wickeln.
18.)
Die Sklavin wird sich mit allen Kräften bemühen, ihrem Herrn perfekt zu dienen, gehorsam zu sein und vorausschauend jene Handlungen zu unternehmen, die ihr Herr von ihr erwartet.
19.)
Sklavin hat das Recht auf absolute Loyalität ihres Herrn. Ihr Herr trägt die Verantwortung für ihr körperliches und seelisches Wohlergehen, er hat Sklavin zu beschützen und aufzufangen. Der Herr garantiert der Sklavin, keinerlei Handlungen vorzunehmen, die bleibende Schäden an Geist oder Körper der Sklavin nach sich ziehen können. Ausgeschlossen davon ist das Recht des Herrn, die Sklavin in Form eines besitzanzeigenden Tattoos mit den Initialen des Herrn zu kennzeichnen.
20.)
Der Herr wird alle Aktivitäten im Zusammenhang mit Dritten vorher Sklavin ankündigen, sie mit ihr besprechen und sicherstellen, dass hierbei keine grundsätzlich festgelegten Grenzen verletzt werden.
21.)
Ein Safewort zur Begnadigung der Sklavin existiert nicht, bei extremen Sessions erhält die Sklavin jedoch ein Glöckchen oder einen anderen Gegenstand, dessen Fallenlassen zum zwischenzeitlichen Stopp führt. Sklavin und ihr Herr sind sich darüber einig, dass für beide Seiten ein Tabu bzgl. Aktionen mit oder im Beisein von Kindern, Tieren oder unbeteiligten Dritten besteht. Ein weiteres einvernehmliches und beidseitiges Tabu besteht für den Bereich KV. Weitere generelle Tabus können jederzeit in Absprache und mit Zustimmung des Herrn verhandelt und beschlossen werden.
22.)
Die Sklavin hat ein Vetorecht gegenüber jedem Befehl ihres Herrn, mit dem sie ohne Folgen und rechtmäßig die Befolgung der Befehls verweigern kann. Dieses Vetorecht gilt ausschließlich für folgende Fälle : 1. Wenn die Ausführung des Befehls nach Ansicht der Sklavin gegen das Gesetz verstößt und/oder zu Geld- oder Haftstrafen führen kann. 2. Wenn die Ausführung des Befehls nach Einschätzung der Sklavin zu dauerhaften Gesundheitsschädigungen (auch psychologischer Art) führen kann. 3. Wenn bei Aktionen durch Dritte die Einwilligung ihres Herrn nicht vorliegt oder die Absprachen des Dritten mit ihrem Herrn nicht eingehalten werden.