Sklavenvertrag ist so etwas nötig

Das Strafbuch, es gibt das wirklich zu kaufen. :schulterzuck:


Ich habe weder das eine noch das andere gebraucht. aber wir haben schon darüber diskutiert.

Aber wenn es zur Ausübung der Neigung ist und damit ein gewisser Kick da ist, ist es eine nette Sachen habe ich festgestellt.
Es kann das Kopfkino schon anregen. Und es gibt so viele Sachen die auch keine wirkliche Notwendigkeit haben und wir machen sie.

Ihr wundert euch bestimmt über die Zeit in der ich das jetzt geschrieben habe. Ich habe senile Bettflucht heute ausnahmsweise und mir war kurzzeitig fade. Jetzt gehe ich Frühstücken. Ohne Sklavenvertrag oder Strafbuch, auf ein nettes Bauernfrühstück. Speck mit Ei und so in der Richtung.
 
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Ein Sklavenvertrag oder ein Strafbuch ist das selbe wie ein Dildo oder jedes andere Sexpielzeug. Alles das sind reine Hilfsmittel und solange es für beide reizvoll ist, dann sollte man es auch machen.
 
Es kommt auf die handelnden Personen an. Wer Lust darauf hat, sollte einen Vertrag aufsetzen. Für uns ist es nicht sinnvoll und unterbleibt daher.
 
"Rechtlich nicht bindend" - das muss auch gar nicht der Sinn eines solchen Vertrages sein.

Auf der anderen Seite, man stelle sich vor, die Sub X zeigt ihren Herren wegen Körperverletzung an - warum auch immer. Vor Gericht steht nun dieser Herr Y ganz anders da, wenn er nachweisen kann, dass sowas in ihrer Beziehung üblich war und grundsätzlich im Einvernehmen passiert ist. Sie kann nun zwar bestreiten, dass es in diesem einen Fall Einvernehmen gab. 100%ig beweisen lassen sich solche Dinge nur sehr selten, es geht jedoch um die Glaubhaftmachung. Im Strafrecht gilt noch immer der Grundsatz, in dubio pro reo und für den Zweifel kann ein solcher Vertrag ausreichend sein.

Natürlich sind Verstöße gegen diesen Vertrag nicht einklagbar - wie auch? Will der Herr auf Schmerzensgeld klagen, weil die Sub heute keine Lust hat?
 
Egal ob bindend oder nicht. Der Sklavenvertrag ist gegen die guten Sitten, und daher in keinerweise vor einem Gericht zulässig. Im Gegenteil, damit könnte man wirklich Schwierigkeiten bekommen.
 
Egal ob bindend oder nicht. Der Sklavenvertrag ist gegen die guten Sitten, und daher in keinerweise vor einem Gericht zulässig. Im Gegenteil, damit könnte man wirklich Schwierigkeiten bekommen.
Klar ist er nicht bindend. Darum geht es aber auch gar nicht. Vor Gericht gibt es die freie Beweiswürdigung und daher kann auch so ein Vertrag vorgelegt werden um glaubhaft zu machen, dass in der (dann zerrütteten) Beziehung z.B. "Bestrafungen" üblich waren. Das stellt sich dann schon anders dar als die so oft vorkommende häusliche Gewalt. Wie der Richter das dann bewertet, kann man im vorhinein nie sagen.
 
Klar ist er nicht bindend. Darum geht es aber auch gar nicht. Vor Gericht gibt es die freie Beweiswürdigung und daher kann auch so ein Vertrag vorgelegt werden um glaubhaft zu machen, dass in der (dann zerrütteten) Beziehung z.B. "Bestrafungen" üblich waren. Das stellt sich dann schon anders dar als die so oft vorkommende häusliche Gewalt. Wie der Richter das dann bewertet, kann man im vorhinein nie sagen.
Richtig. Eine Freundin von mir hatte Glück, dass sie eine schriftliche Vereinbarung festgehalten haben. Ihre Ex hat sie wegen Körperverletzung angezeigt, als sie Schluss machte.
Ich hab sowas nie gebraucht.
 
Klar ist er nicht bindend. Darum geht es aber auch gar nicht. Vor Gericht gibt es die freie Beweiswürdigung und daher kann auch so ein Vertrag vorgelegt werden um glaubhaft zu machen, dass in der (dann zerrütteten) Beziehung z.B. "Bestrafungen" üblich waren. Das stellt sich dann schon anders dar als die so oft vorkommende häusliche Gewalt. Wie der Richter das dann bewertet, kann man im vorhinein nie sagen.
da gebe ich schon recht damit. Es kommt immer darauf wie das Gericht entscheidet.
Man sollte immer darauf achten wie die oder der sub psychisch drauf ist wenn man sich auf jemand einlässt.
Dann fällt die Häuslich Gewalt weg und dafür kommt dann die bewusste Ausnützung der Psychisch Labilen Person dazu.

n BDSM-Beziehungen (Bondage, Dominanz, Sadismus, Masochismus) kommt es häufig zur Unterwerfung eines Partners, der sich dabei als "Sklave" oder "Sub" bezeichnet. In solchen Beziehungen können die Beteiligten einvernehmlich und freiwillig Abmachungen treffen, die den Dominanz- und Unterwerfungsaspekt betonen. Solange diese Abmachungen gesetzeskonform sind und die beteiligten Personen ihre grundlegenden Freiheitsrechte nicht gänzlich aufgeben, sind sie juristisch gesehen zulässig und wirksam.

Problematisch wird eine solche Vereinbarung jedoch dann, wenn sie in Form eines "Sklavenvertrags" festgehalten wird und die Unterwerfung dabei so weit geht, dass die Menschenwürde und grundlegende Freiheiten verletzt werden. In diesem Fall würde der Vertrag als sittenwidrig und nichtig gelten.

FAQ zu Sklavenverträgen
Gibt es überhaupt legale Sklavenverträge?
Ein sogenannter Sklavenvertrag, der einer Person die Freiheit entzieht und sie zu dauerhafter Unterwerfung verpflichtet, ist in Deutschland nicht legal. Die Menschenwürde und Persönlichkeitsrechte jedes Individuums sind durch das Grundgesetz geschützt und können nicht durch vertragliche Vereinbarungen eingeschränkt werden (Artikel 1 und 2 GG). Selbst wenn die beteiligten Parteien freiwillig einem solchen Vertrag zustimmen, ist er rechtlich unwirksam und durchsetzbar.

In welchen Zusammenhängen kann der Begriff "Sklavenvertrag" verwendet werden?
Der Begriff "Sklavenvertrag" kann verschiedene Bedeutungen haben. Teilweise kommt er in der BDSM-Szene vor, um Beziehungen mit starken Machtgefällen zu beschreiben. In solch einem Kontext kann ein Vertrag durchaus legal sein, solange die Verpflichtungen nicht gegen das Recht verstoßen oder in die Grundrechte eingreifen. In anderen Fällen kann der Begriff auf ausbeuterische Arbeitsverhältnisse verweisen, in denen Arbeitnehmer ungerechtfertigt schlecht behandelt oder entlohnt werden. Solche Verträge können Abhängigkeiten hervorrufen, die mitunter an moderne Formen von Sklaverei erinnern.

Was ist bei Verträgen mit Machtgefällen aus rechtlicher Sicht erlaubt?
Verträge, in denen sich eine Partei freiwillig einem hohen Maß an Kontrolle und Macht durch die andere Partei unterwirft, sind nicht grundsätzlich illegal. Allerdings dürfen solche Verträge nicht gegen die guten Sitten, das Gesetz oder die grundlegenden Rechte der beteiligten Personen verstoßen. Insbesondere sind Regelungen, die Schmerzen oder Körperverletzungen vorsehen, problematisch. Obwohl auch hier das Prinzip der Einwilligung eine Rolle spielt, können solche Vereinbarungen schnell gegen das § 228 StGB verstoßen. Es ist ratsam, sich vor Abschluss eines solchen Vertrags juristisch beraten zu lassen.

Was sind die rechtlichen Folgen eines nichtigen "Sklavenvertrages"?
Ein gesetzeswidriger oder sittenwidriger Vertrag - wie ein Sklavenvertrag - ist gemäß § 134 BGB nichtig, d.h. er ist legal inexistent und kann keine Wirkung entfalten. Die beteiligten Parteien sind an den Vertrag nicht gebunden und können sich auf dessen Bestimmungen nicht berufen. Sollten Teile eines Vertrags gegen die guten Sitten verstoßen, jedoch sind andere Teile des Vertrags unproblematisch, kann unter Umständen die sogenannte Geltungsklausel (§ 139 BGB) zum Zustandekommen eines gültigen Vertrags führen.
 
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Sorry, das schießt am Thema vorbei. Es geht nicht um die zivilrechtliche Gültigkeit eines Vertrags, sondern um die Beweisführung/Entlastung bei einer Strafanzeige.
Wenn jemand im Zuge einer Strafanzeige die Ausnutzung einer Zwangssituation, Abhängigkeits- oder Autoritätsverhältnisses, usw. einbringt, dann ändert auch ein "Sklavenvertrag" nichts daran.
In Österreich haben gilt das ABGB und nicht das BGB., daher sind die zitierten Paragraphen andere.
 
Klar ist er nicht bindend. Darum geht es aber auch gar nicht. Vor Gericht gibt es die freie Beweiswürdigung und daher kann auch so ein Vertrag vorgelegt werden um glaubhaft zu machen, dass in der (dann zerrütteten) Beziehung z.B. "Bestrafungen" üblich waren. Das stellt sich dann schon anders dar als die so oft vorkommende häusliche Gewalt. Wie der Richter das dann bewertet, kann man im vorhinein nie sagen.
Genau das war auch meine Aussage, wer das nicht versteht, verstehts halt nicht....

Abgesehen davon ist ein solcher Vertrag oft auch nur Teil des Spiels - wird gar nicht in der Absicht geschlossen, rechtlich relevant zu sein.
 
Meine Ausführungen sollte eigentlich nur abschrecken die das mit dem Sklavenvertrag zu sehr ernst nehmen. :schulterzuck::lehrer::winke:.
 
Ich finde einen "Sklavenvertrag" schöner, wenn er nicht zu Beginn einer DS Beziehung gemacht wird, sondern nach einiger Zeit. Dom und Sub haben sich aufeinander eingestellt, jeder weiß, was der andere will und kann, was möglich ist und was nicht. Ich habe dann einen sehr persönlichen "Vertrag" aufgesetzt und ihn mit Blut (ein Tröpfchen aus dem Finger) unterschreiben lassen, das bindet aus meiner Sicht noch mehr. Und dieser feierliche Augenblick war dann auch was ganz Besonderes und hat dann meist noch einen kleinen Schub ergeben.
Natürlich ist so ein Vertrag rechtlicher Nonsens, aber emotional ein durchaus schönes Highlight...
 
Ich könnte ja vor lachen nicht unterschreiben, wenn mir einer sowas vorgelegt hätte. Aber jeder nach seiner Fasson.
 
Hallo , ich bin neu hier möchte fragen falls ich hier jemanden finde , solle man sich mit Sklavenvertrag binden oder ist das unsinnig

Ein Sklavenvertrag kann die Stimmung vertiefen, die Regeln explizit machen, die die Beteiligten sich ausgemacht haben, und es kann aufregend sein so etwas zu schreiben. Viele mögen auch den kreativen Akt.

Man darf nicht vergessen, dass BDSM zu einem guten Teil im Kopf stattfindet, deshalb soll man die Wirkung von so einem "bindenden" Schriftwerk nicht unterschätzen.

Ich wüsste keinen guten Grund, es nicht auszuprobieren. Nur wenns in die Beziehung passt, eh klar. Ein bissl Arbeit ist es halt, aber man sollte sich sowieso überlegen, was man miteinander tun will, also warum nicht schriftlich.

Natürlich ist so etwas absolut nicht rechtlich bindend - sollte man eigentlich nicht erwähnen müssen, aber wer weiß. Kein Gericht der Welt wird so etwas anerkennen. (Allenfalls KÖNNTE es bei einer Scheidung/Sorgerechtsstreit als Beweis für die "Perversität" des Partners eingebracht werden, kA ob das wirklich passiert, gehört hätte ich es noch nie.)
 
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