Klar ist er nicht bindend. Darum geht es aber auch gar nicht. Vor Gericht gibt es die freie Beweiswürdigung und daher kann auch so ein Vertrag vorgelegt werden um glaubhaft zu machen, dass in der (dann zerrütteten) Beziehung z.B. "Bestrafungen" üblich waren. Das stellt sich dann schon anders dar als die so oft vorkommende häusliche Gewalt. Wie der Richter das dann bewertet, kann man im vorhinein nie sagen.
da gebe ich schon recht damit. Es kommt immer darauf wie das Gericht entscheidet.
Man sollte immer darauf achten wie die oder der sub psychisch drauf ist wenn man sich auf jemand einlässt.
Dann fällt die Häuslich Gewalt weg und dafür kommt dann die bewusste Ausnützung der Psychisch Labilen Person dazu.
n
BDSM-Beziehungen (Bondage, Dominanz, Sadismus, Masochismus) kommt es häufig zur Unterwerfung eines Partners, der sich dabei als "Sklave" oder "Sub" bezeichnet. In solchen Beziehungen können die Beteiligten
einvernehmlich und
freiwillig Abmachungen treffen, die den Dominanz- und Unterwerfungsaspekt betonen. Solange diese Abmachungen
gesetzeskonform sind und die beteiligten Personen ihre
grundlegenden Freiheitsrechte nicht gänzlich aufgeben, sind sie juristisch gesehen
zulässig und
wirksam.
Problematisch wird eine solche Vereinbarung jedoch dann, wenn sie in Form eines "Sklavenvertrags" festgehalten wird und die Unterwerfung dabei so weit geht, dass die Menschenwürde und grundlegende Freiheiten verletzt werden. In diesem Fall würde der Vertrag als
sittenwidrig und
nichtig gelten.
FAQ zu Sklavenverträgen
Gibt es überhaupt legale Sklavenverträge?
Ein sogenannter
Sklavenvertrag, der einer Person die Freiheit entzieht und sie zu dauerhafter Unterwerfung verpflichtet, ist in Deutschland
nicht legal. Die Menschenwürde und Persönlichkeitsrechte jedes Individuums sind durch das
Grundgesetz geschützt und können nicht durch vertragliche Vereinbarungen eingeschränkt werden (
Artikel 1 und 2 GG). Selbst wenn die beteiligten Parteien freiwillig einem solchen Vertrag zustimmen, ist er rechtlich unwirksam und durchsetzbar.
In welchen Zusammenhängen kann der Begriff "Sklavenvertrag" verwendet werden?
Der
Begriff "Sklavenvertrag" kann verschiedene Bedeutungen haben. Teilweise kommt er in der BDSM-Szene vor, um Beziehungen mit starken Machtgefällen zu beschreiben. In solch einem Kontext kann ein Vertrag durchaus legal sein, solange die Verpflichtungen nicht gegen das Recht verstoßen oder in die Grundrechte eingreifen. In anderen Fällen kann der Begriff auf
ausbeuterische Arbeitsverhältnisse verweisen, in denen
Arbeitnehmer ungerechtfertigt schlecht behandelt oder entlohnt werden. Solche Verträge können Abhängigkeiten hervorrufen, die mitunter an moderne Formen von Sklaverei erinnern.
Was ist bei Verträgen mit Machtgefällen aus rechtlicher Sicht erlaubt?
Verträge, in denen sich eine Partei freiwillig einem hohen Maß an Kontrolle und Macht durch die andere Partei unterwirft, sind
nicht grundsätzlich illegal. Allerdings dürfen solche Verträge nicht gegen die guten Sitten, das
Gesetz oder die grundlegenden Rechte der beteiligten Personen verstoßen. Insbesondere sind Regelungen, die Schmerzen oder Körperverletzungen vorsehen, problematisch. Obwohl auch hier das Prinzip der
Einwilligung eine Rolle spielt, können solche Vereinbarungen schnell gegen das
§ 228 StGB verstoßen. Es ist ratsam, sich vor Abschluss eines solchen Vertrags juristisch beraten zu lassen.
Was sind die rechtlichen Folgen eines nichtigen "Sklavenvertrages"?
Ein gesetzeswidriger oder sittenwidriger Vertrag - wie ein Sklavenvertrag - ist gemäß
§ 134 BGB nichtig, d.h. er ist legal inexistent und kann keine Wirkung entfalten. Die beteiligten Parteien sind an den Vertrag nicht gebunden und können sich auf dessen Bestimmungen nicht berufen. Sollten Teile eines Vertrags gegen die guten Sitten verstoßen, jedoch sind andere Teile des Vertrags unproblematisch, kann unter Umständen die sogenannte
Geltungsklausel (
§ 139 BGB) zum Zustandekommen eines gültigen Vertrags führen.