Mord durch Unterlassung an seinem Sohn und Enkel, der als eines von sieben Kindern mit seiner Tochter kurz nach der Geburt gestorben war; Sklaverei, Freiheitsentziehung, tausendfache Vergewaltigung,
Blutschande, Nötigung. Ein eindeutiges Urteil, an dem von vorneherein eigentlich kein Zweifel bestand, nach einem bis heute unfassbaren Verbrechen.
Richterin Humer führte an, dass das Gericht einige Punkte als mildernde Umstände gewertet habe, vor allem das umfängliche Geständnis Fritzls am vorletzten Prozesstag. Allerdings zählten die erschwerenden Aspekte weitaus mehr: Die Vergewaltigungen habe Fritzl unzählige Male verübt, den Freiheitsentzug und die Nötigung an mehreren Personen begangen, bei seiner Tochter 24 Jahre lang und auch an drei der gemeinsamen Kinder. Die Gefangennahme der Tochter sei überdies heimtückisch gewesen, sie habe keine Chance auf Gegenwehr gehabt.
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