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....Urlaub ....oiso bei de Regeln bleib i liaba daham
Große Erleichterung in der Tourismusbranche
Die Erleichterung in der Tourismusbranche ist groß: „Jetzt können wir endlich planen“, lautet der Tenor. Unter bestimmten Auflagen öffnen Gastronomiebetriebe ab 15. Mai, Hotels und Pensionen ab dem 29. Mai. Das ist gerade noch vor dem für die Branche so wichtigen Pfingstwochenende.
Die wichtigsten Regeln gelten für beide Bereiche:
Große Erleichterung in der Tourismusbranche
Die Erleichterung in der Tourismusbranche ist groß: „Jetzt können wir endlich planen“, lautet der Tenor. Unter bestimmten Auflagen öffnen Gastronomiebetriebe ab 15. Mai, Hotels und Pensionen ab dem 29. Mai. Das ist gerade noch vor dem für die Branche so wichtigen Pfingstwochenende.
Die wichtigsten Regeln gelten für beide Bereiche:
- Maximal vier Erwachsene (plus dazugehörige Kinder) dürfen zusammen an einem Tisch sitzen, ein Mindestabstand von einem Meter gilt zu anderen Gästen.
- Personal, das mit Kunden in Kontakt tritt, muss einen Mund-Nasen-Schutz tragen, das wird in der Regel ein Gesichtsvisier mit Plexiglas sein (Wirte haben sich schon eingedeckt, ein Stück kostet zwischen 3,50 und 12 Euro), eine „normale“ Maske tut es aber auch. In den Küchen braucht man so etwas nicht.
- Öffnungszeiten sind von 6 bis 23 Uhr. Das bedeutet, dass Nachtlokale, Bars, Discos usw. wohl nicht aufsperren können.
- Um die Gäste besser aufzuteilen, gibt es keine freie Platzwahl, Reservierungen sollte man im Voraus machen, so Tourismusministerin Elisabeth Köstinger. Da werden sich Betriebe und Gäste umstellen müssen. Köstinger: „Es wird so wie in anderen Ländern üblich sein, dass man zu seinem Platz geführt wird.“
- Schankbetrieb oder gemeinsam an einer Bar zu stehen ist nicht gestattet.