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Ich bestreite nicht, dass sie das Recht dazu hat, weit gefehlt. Sie kann es ablehnen.Wird eine Kellnerin als Serviertraktor bezeichnet, hat sie das gleiche Recht, diesen Begriff abzulehnen, wie eine Sexarbeiterin, die nicht als 3-Loch-Stute bezeichnet werden möchte, obwohl sie (möglicherweise) oral, vaginal und anal als Möglichkeiten anbietet. Der Paragraphenreiter, der Funkenschuster oder jede andere Berufsgruppe, die mit abwertenden Begriffen konfrontiert wird, darf das unpassend finden.
Ich vermeine gelesen zu haben, dass sie das schon bei einem Kunden hatte und entspannt klären konnte, kann mich jedoch irren.
Nur ist genau auf diesem Terrain das Thema despektierlicher Bezeichnungen weitaus differenzierter zu sehen, da es für manche auch eine gewollte Spielart, auch beiderseits, ist.
Dirty Talk und verbale Erniedrigung sind nun mal auch Teil des Leistungsspektrums und werden, teilweise mit genau diesen Worten, auch öfters zum Bewerben des eigenen Angebotes verwendet.
Ich trenne zwischen Bezeichnungen beim Akt selbst, im Kontext der Ausübung genau dieses Gewerbes und straßenläufig. Was beim Ersten geht, ist beim Letzten Tabu, das Mittlere ist, für mich, zwiegespalten.