Was denken Frauen über Prostituierte?

:) :) :)
es muß ja auch :poppen: vorteile haben, wenn man mit einer nutte zusammen ist - über die nachteile haben wir uns eh schon ausgiebig verbreitet! ;)
aber ich freu ich, wenn ich mit meinen worten ein wenig unruhe in dein leben bringen konnte... :mrgreen:
 
Ausserdem vertrete ich die Meinung, dass es ohne Nutten viel mehr Gewaltverbrechen an Frauen gäbe! Wenn Du das in Deine Überlegungen miteinbeziehst, wirst Du vielleicht sogar bissl dankbar!
:daumen: also in der hinsicht bin ich absolut deiner meinung! ist schließlich nicht umsonst das älteste gewerbe der welt. selbst in den ländern, wo prostitution illegal ist, lebt sie => siehe amerika. wobei ich den weg des chicago police departement's nicht wirklich gutheisse. freier samt adresse und bild im internet an den pranger zu stellen, erinnert mich halt teilweise ans mittelalter, wo ehebrecherinnen halt ebenso gebrandmarkt wurden...

@sonja
ich hätte noch eine kleine frage an dich: soweit ich weiß agieren professionelle desöfteren auch als zuhörer. sprich es wird sehr viel mist bei euch abgelassen, da die betroffenen anscheinend sonst keine treffende person zum bereden finden. seien es persönliche, berufliche, sexuelle probleme etc. möchte aber hier betonen, dass ich diese meinung von medien und bekannten habe und ich daher das nicht bestätigen kann, es aber durchaus logisch klingt.

ich könnte mir aber durchaus vorstellen, dass bei einer prostituierten auch irgendwann ein limit erreicht ist, da sie ja auch nur ein mensch ist. wie handhabst du das denn persönlich? spielst oder bist du quasi aktive zuhörerin bzw. geht das bei dir bei dem einen ohr rein und beim anderen wieder raus? irgendwie braucht schließlich jeder seinen ausgleich. ebenso interessiert mich, ob du dann quasi als hobbypsychiater agierst und tipps gibst?

besten dank für die antwort!

mfg
FHler
 
@sonja
... agieren professionelle desöfteren auch als zuhörer. sprich es wird sehr viel mist bei euch abgelassen, da die betroffenen anscheinend sonst keine treffende person zum bereden finden.
Na, so schlimm is es aber nicht. Es kommen auch ganz normale, sympathische und psychisch ausgeglichene Männer zu mir, die sich einfach eine schöne, geile Zeit gönnen. Die, die bloß kommen, weil sie jemanden zum Reden und Zuhören brauchen, sind eher die Ausnahme.
Aber es ist genau wie im realen Leben: mit manchen plaudert man sehr gerne und unterhält sich köstlich, mit anderen wird man nicht so schnell "warm", ganz normal.

... irgendwann ein limit erreicht ist, da sie ja auch nur ein mensch ist. wie handhabst du das denn persönlich? spielst oder bist du quasi aktive zuhörerin bzw. geht das bei dir bei dem einen ohr rein und beim anderen wieder raus?
In jedem Beruf, wo man mit Menschen zu tun hat, sollte man sich bemühen, auf sein Gegenüber einzugehen und natürlich aktiv zuzuhören, was ich auch tue. Ich bin ein ziemlich ehrlicher und direkter Mensch, und mag es nicht, was vorspielen zu müssen, egal in welcher Hinsicht.

..irgendwie braucht schließlich jeder seinen ausgleich. ebenso interessiert mich, ob du dann quasi als hobbypsychiater agierst und tipps gibst
Ausgleich hab ich in meinem Privatleben, brauch ich auch! Viele Gespräche, viele Männer, viel Sex, viel Geilsein ;) sind nämlich -so aufregend und reizvoll es klingt- auch sehr anstrengend!!
Als Hobbypsychiater würd ich mich nicht bezeichnen, natürlich geb ich Ratschläge, vor allem was sexuelle Belange angeht, bin auch sonst ein kommunikativer Mensch und freu mich über Gedankenaustausch, aber das hängt immer auch vom Gegenüber ab.
 
Ich bin keine Frau, kann daher deine Frage nicht beantworten :)

Als Mann, der auch schon bei Prostituierten war, denke ich, ich kenne viele die sich prostituieren, die ihr Leben und ihre Wünsche für Geld an jemanden verkaufen. Die arbeiten dann meist in der Werbung, als Lobbyisten, Politiker, Putzfrau, Fabriksarbeiter, ...

Viele Prostituierte im wörtlichen Sinn, leben viel mehr ihr Leben, als so einige, die einen "seriösen" Beruf pflegen. Viele lassen sich auch ausnutzen, manche werden gezwungen, wie in vielen anderen Berufen.
Interessant ist, wie viele schon festgestellt haben, die Doppelmoral.

Interessant ist auch die erste Gewerkschaft (?)für Prostituierte (von Prostituierten) in Deutschland. Der Name:
Hydra
Würde mich interessieren ob es so etwas auch in Österreich gibt. Wenn nicht wäre das dringend notwendig :daumen:

Ich selbst geh nicht mehr zu Prostituierten, ist nicht meins.
Ein paar Freundinnen finanzieren auf diese Art ihr Studium. Es macht ihnen Spass, manchmal hassen sie es.
 
sorry... das ist falsch.... ehebruch ist seit ca. 5 jahren KEIN scheidungsgrund mehr.......... :mrgreen:

Das ist nicht ganz richtig: Ehebruch war früher ein absoluter Scheidungsgrund, heute nur mehr ein relativer, so wie die meisten anderen Scheidungsgründe auch. Absolut hieß: sobald es passiert ist, war die Schuld des Ehebrechenden gegeben, ohne Berücksichtigung der Umstände.

Beispiel: eine böswillige Ehefrau verweigert sich ihrem Mann über längere Zeit, der Mann geht einmal fremd. Das war ein Scheidungsgrund und reichte bei entsprechender Beweislage für ein Verschulden des Mannes, ohne Berücksichtigung der Böswilligkeit der Frau, die so einen Scheidungsgrund provozieren konnte.

Dieses strenge Scheidungsrecht, wie überhaupt unser heutiges Ehegesetz kommt aus der Nazizeit. Es sollte der Bestand der Ehe/Familie absolut geschützt werden, damit möglichst viel "Menschenmaterial" für ihre Kriege usw. produziert wurde. Es war höchste Zeit, dass man das geändert hat.

Beispiel für Ehebruch als relativem Scheidungsgrund: eine gutmütige Frau erfährt von den Seitensprüngen ihres Mannes und toleriert das. Das ist eherechtliches Verzeihen, solange die Frau das toleriert, kann sie es nicht als Scheidungsgrund einklagen. Aber, angenommen die Frau kränkt sich immer mehr darüber und sagt eines Tages: wenn du noch einmal fremdgehst, dann reiche ich die Scheidung ein. Dann sind zwar die früheren Ehebrüche weiterhin durch Verzeihen quasi entschärft, alle weiteren Seitensprünge können dann aber von der Frau als Scheidungsgrund eingeklagt werden. (In einem solchen Fall muss die Frau eine Scheidungsklage machen im Unterschied zur einvernehmlichen Scheidung).

Das ist vorallem auch relevant für offene Ehen: solange beide damit einverstanden sind, kein Problem. Sobald ein Partner es nicht mehr haben will, ist jede weitere außereheliche Aktivität des anderen ein Scheidungsgrund.

Zurück zum Fall der böswilligen Ehefrau: da es nach neuer Rechtslage kein absoluter Scheidungsgrund mehr ist, liegt das Verschulden bei der Frau. Wenn sie also die Scheidung einklagen will, wird sie ein guter Anwalt darauf hinweisen, dass der Schuss nach hinten losgehn kann, wenn der Mann mit Gegenklage das Verschulden der Frau geltend macht.
 
zu dem thema " Scheidung " einige berichtigungen und hoffe ich schaffe es in kurzform da es ja nicht der passende artikel ist dazu ist.

1. Treue
Die treuepflicht besteht darin dass die ehegatten verpflichtet sind außenbeziehungen die das vertrauensverhältnis zu ihrem partner beeinträchtigen zu unterlassen.
sie geht also über die rein geschlechtliche treue hinaus und besteht grundsätzlich während der gesamten ehe.( auch i getrennten wohnsitz)
selbst im einvernehmen können ehegatten die treuepflicht nicht ausschließen
( die vereinbarung von sexualfreiheit zwischen ehegatten gilt als sittenwiedrig und daher unzulässig )

2. Scheidung / Unterschied zwischen Einvernehmliche Scheidung (§55a EheG ) und streitige Scheidung
Scheidung aus Verschulden
Scheidung ohne Verschulden
Scheidung wegen auflösung der häuslichen Gemeinschaft

Das gesetz hebt dabei 3 eheverfehlungen
Ehebruch, Zufügung körperlicher Gewalt oder schweren seelischen Leids-
besonders heraus.

Wird die Eheverfehlung " verziehen " / also die eheliche gemeinschaft im vollen umfang wieder aufgenommen/ oder nicht binnen 6 monaten ab kenntnis / absolute verjährung nach 10 jahren geltend gemacht so erlischt das recht auf scheidung aus verschulden aus diesem grund

verzeihung wird dann angenommen wenn trotz kenntis der eheverfehlung die ehegatten wieder so miteinander leben wie vorher.

dies bedeutet also - erfährt die frau innerhalb von 10 jahren dass der gatte ausserehelichen geschlechtsverkehr hatte so ist dies ein absoluter scheidungsgrund.

hoffe mich kurzgefasst zu haben-

liebe grüsse
franc :)
 
zu dem thema " Scheidung " einige berichtigungen
Das ist einfach nur planlos vom Internet zusammen kopiert.

und hoffe ich schaffe es in kurzform
Hast du nicht geschafft.

da es ja nicht der passende artikel ist dazu ist.
Das ist sehr wohl der passende Artikel, bringt das Thema auf den Punkt: Scheidung ist im schlimmsten Fall nichts anderes als der Endpunkt dessen, was sehr viele Frauen über den Umgang ihrer Männer mit Prostituierten denken.

1. Treue
( die vereinbarung von sexualfreiheit zwischen ehegatten gilt als sittenwiedrig und daher unzulässig )
Mag sein, diese Sittenwidrigkeit ist aber zahnlos, weil du schreibst selber weiter unten:

Wird die Eheverfehlung " verziehen " ... so erlischt das recht auf scheidung aus verschulden aus diesem grund

verzeihung wird dann angenommen wenn trotz kenntis der eheverfehlung die ehegatten wieder so miteinander leben wie vorher.
Eine offene Ehe ist somit juristisch gesehen nichts anderes als ein Zustand "ständigen Verzeihens". Wird dann trotzdem eine Scheidung angestrebt ist das nur einvernehmlich=außerstreitig sinnvoll, eine Scheidungsklage im streitigen Verfahren würde zu einem geteilten Verschulden führen und sinnlose Kosten produzieren (Anwaltspflicht).

2. Scheidung / Unterschied zwischen Einvernehmliche Scheidung (§55a EheG ) und streitige Scheidung
Scheidung aus Verschulden
Scheidung ohne Verschulden
Scheidung wegen auflösung der häuslichen Gemeinschaft
Damit schaffst du nur Verwirrung, du erklärst dieses Begriffe überhaupt nicht.

dies bedeutet also - erfährt die frau innerhalb von 10 jahren dass der gatte ausserehelichen geschlechtsverkehr hatte so ist dies ein absoluter scheidungsgrund.
Falsch, es gibt keine absoluten Scheidungsgründe mehr, diese aussereheliche Verfehlung ist ein relativer Scheidungsgrund.

hoffe mich kurzgefasst zu haben
Hast du nicht, stiftest nur Verwirrung

Auch liebe Grüsse
 
also lieber RENE!

1. ich habe sicherlich NICHT wie du erwähnst dies vom Internet herauskopiert denn die tatsächliche thematik ist so dass ICH MICH aus BERUFLICHEN GRÜNDEN her schon mit der thematik SCHEIDUNGSRECHT auseinandersetze und dies auch zu hause habe und du kannst noch so oft wiedersprechen wie du möchtest - wenn du meinen zeilen nicht glauben schenken vermagst so kannst es dir ja gerne kaufen .....

2.um dieses thema zu beenden denn dies ist mir mittlerweile zu.....

3.gebe ich dahingehend keine stellungnahme mehr ab denn öffentlich outen werde ich mich sicherlich nicht und mich auch nicht durch irgendwelche nichts sagenden wiederspruchkommentare die nicht der tatsache entsprechen bloss stellen lassen.

4. liebe grüsse
franc :)
 
Ach geh, lieber Franc, musst nicht gleich beleidigt sein und mit Großbuchstaben antworten. Für mich schaut das einfach, sagen wir mal, so zufällig zusammgewürfelt aus, was du da geschrieben hast.

Sittenwidrigkeit bei vereinbartem Abgehen von der Treuepflicht als Eheverfehlung/quasi Scheidungsgrund einerseits und Verzeihen als Scheidungsausschlussgrund andererseits so hervorzuheben, aber keine Erklärung darüber abzugeben, dass das widersprüchlich ist, stiftet nur Verwirrung. Es gibt eine Erklärung für diesen Widerspruch, da müsste ich ein bisschen weiter ausholen, aber ich hab das eh schon angedeutet:

Sittenwidrigkeit ist in diesem Zusammenhang heutzutage zahnlos. Stell dir vor ein Swingerpärchen streitet nach jahrelanger offener Ehe über das Verschulden vor Gericht, werfen einander Sittenwidrigkeit vor. Ein Richter wird mit denen ganz schnell abfahren.

Und auch sonst einfach nur Begriffe hinzuschmeißen und nicht zu erklären, kann ich nicht als "Berichtigungen" erkennen.

Der Unterschied zwischen absoluten und relativen Scheidungsgründen sollte dir aber schon geläufig sein, als jemand der beruflich mit Scheidungsrecht zu tun hat.

Was für ein Outing im Zusammenhang mit deinem Beruf könnte das sein? Hast du Berufsverbot? :)

Nichts für ungut
René
 
obwohl ich zwar gesagt habe dass ich nicht antworten werde mir aber diese " antworten " doch wiederum zu " blöd " sind und ich mich auch nicht provozieren lassen werde von div. ahnungslosen jusern die meiner meinung nach von dem inhalt und der kompetenz auf diesem gebiet absolut keine ahnung haben und anscheinend selbst die juser nur zur verwirrung anstiften möchten nochmals zu der erklärung.

das eherecht bzw.das abgb ( Allgemeine Gesetzbuch ) wie auch das Familienrecht / Scheidungsrecht kann man kaufen und auch nachlesen was eben Scheidungsgründe sind und nochmals zur erklärung -

sollte der/ die Partner/in in erfahrung bringen das der /die Partner/in untreu war ( ausserehelicher geschlechtsverkehr ) innerhalb von 10 jahren so ist dies sehr wohl ein scheidungsgrund.

so und um noch nicht weiter stellung nehmen zu müssen bitte bücher kaufen - lesen - und dann erst posten.

liebe grüsse
franc :)
 
habe nicht behauptet, dass das kein scheidungsgrund ist. es ist ein relativer seit 5 jahren. du hast aber in deinem ersten posting behauptet es sein absoluter. vielleicht ist dein kodex veraltet.
 
du schreibst von "jusern". hat das mit jus (recht) zu tun oder meinst du einfach "user"?
 
sorry... das ist falsch.... ehebruch ist seit ca. 5 jahren KEIN scheidungsgrund mehr.......... :mrgreen:

Nur zu Korrektur, damit niemand in die Falle tappt:
Klar ist Ehebruch noch ein Scheidungsgrund (§47 EheG), aber (1) mußt du ihn beweisen (gemeinsam ins Hotel gehen reicht etwa nicht) und wird (2) von den Gerichten sehr eng, also auf nachweislich ausgeübten GV eingeschränkt. Aber da gibt es auch noch die Liste von schweren Eheverfehlungen (§49) und die Zerüttungskriterien (kein Vertrauen mehr usw.)
De facto wird also kaum eine Ehe ausschließlich wegen Ehebruchs geschieden! Und noch etwas: Wenn ein Partner zustimmt zählt natürlich nicht (gemeinsam in den Swingerclub und dann ... "gg") und was ein Partner einmal vergeben hat, kann er später auch nicht mehr als Scheidungsgrund "ausgraben".
Alles klar?

Noch eine peinliche Geschichte, von wegen den Ehebruch mit Sicherheit beweisen: Kenne einen Typen, der mit einer anderen Frau ein Kind hat, es abstritt und diese Frau hat es durch einen Gentest bewiesen. Klare Sache, daß sich seine Frau wegen Ehebruchs scheiden ließ. Der Beweis lag auf der Hand!

Entschuldigt, aber die Klarstellung scheint doch wichtig, weil sich dann keine/keiner beim Richter auf ein Post im Erotikforum berufen kann. :(
 
sehr gut beschrieben - hoffe dies liest ...........

liebe grüsse
franc :)
 
Natürlich liest das .....

Den Unterschied zwischen absoluten und relativen Scheidungsgründen hätte ich wohl besser nicht erwähnt, scheint zu kompliziert.

Aber nochmals: Was Lady Satana gemeint hat ist dass Ehebruch kein absoluter Scheidungsgrund mehr ist. Adamos schreibt:

De facto wird also kaum eine Ehe ausschließlich wegen Ehebruchs geschieden!
Das ist ja genau das was ich dauernd zu erklären versucht habe. Weil darauf kommt es an: es muss immer im Zusammhang mit den Umständen, der Zerrüttung insgesamt gesehen werden, deshalb relativ und nicht absolut.

Klar ist Ehebruch noch ein Scheidungsgrund (§47 EheG), aber (1) mußt du ihn beweisen (gemeinsam ins Hotel gehen reicht etwa nicht) und wird (2) von den Gerichten sehr eng, also auf nachweislich ausgeübten GV eingeschränkt.

Was bitteschön ist das Einteilungskriterium bei der Unterscheidung zwischen Punkt (1) Ehebruch beweisen und Punkt (2) nachweislicher Ehebruch?
 
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