sorry... das ist falsch.... ehebruch ist seit ca. 5 jahren KEIN scheidungsgrund mehr..........
Das ist nicht ganz richtig: Ehebruch war früher ein absoluter Scheidungsgrund, heute nur mehr ein relativer, so wie die meisten anderen Scheidungsgründe auch. Absolut hieß: sobald es passiert ist, war die Schuld des Ehebrechenden gegeben, ohne Berücksichtigung der Umstände.
Beispiel: eine böswillige Ehefrau verweigert sich ihrem Mann über längere Zeit, der Mann geht einmal fremd. Das war ein Scheidungsgrund und reichte bei entsprechender Beweislage für ein Verschulden des Mannes, ohne Berücksichtigung der Böswilligkeit der Frau, die so einen Scheidungsgrund provozieren konnte.
Dieses strenge Scheidungsrecht, wie überhaupt unser heutiges Ehegesetz kommt aus der Nazizeit. Es sollte der Bestand der Ehe/Familie absolut geschützt werden, damit möglichst viel "Menschenmaterial" für ihre Kriege usw. produziert wurde. Es war höchste Zeit, dass man das geändert hat.
Beispiel für Ehebruch als relativem Scheidungsgrund: eine gutmütige Frau erfährt von den Seitensprüngen ihres Mannes und toleriert das. Das ist eherechtliches Verzeihen, solange die Frau das toleriert, kann sie es nicht als Scheidungsgrund einklagen. Aber, angenommen die Frau kränkt sich immer mehr darüber und sagt eines Tages: wenn du noch einmal fremdgehst, dann reiche ich die Scheidung ein. Dann sind zwar die früheren Ehebrüche weiterhin durch Verzeihen quasi entschärft, alle weiteren Seitensprünge können dann aber von der Frau als Scheidungsgrund eingeklagt werden. (In einem solchen Fall muss die Frau eine Scheidungsklage machen im Unterschied zur einvernehmlichen Scheidung).
Das ist vorallem auch relevant für offene Ehen: solange beide damit einverstanden sind, kein Problem. Sobald ein Partner es nicht mehr haben will, ist jede weitere außereheliche Aktivität des anderen ein Scheidungsgrund.
Zurück zum Fall der böswilligen Ehefrau: da es nach neuer Rechtslage kein absoluter Scheidungsgrund mehr ist, liegt das Verschulden bei der Frau. Wenn sie also die Scheidung einklagen will, wird sie ein guter Anwalt darauf hinweisen, dass der Schuss nach hinten losgehn kann, wenn der Mann mit Gegenklage das Verschulden der Frau geltend macht.