Was würdet Ihr machen, wenn die Frau seit einem Jahr ein Verhältnis mit einem ehemaligen Freund hat?

Ja der TE hat gute Chancen, so wie es oben steht.
Der Rest deckt sich e mit dem, was ich weiss.
Ich finde nur grundsätzlich unfair, das einer daheim sitzen kann und nix zum Einkommen beitragen muss, auch wenn die Person arbeitsfähig ist.
Sprich der arbeitende finanziert "aufderfaulenHaut" liegen.

Die Alimente für die Kinder stehen sowieso ausser Frage und Diskussion bei mir.
 
:D Meine Exfrau nahm sich einen Anwalt und der hat ihr aus diesem Grund zu freiwilligen Verzicht auf ihre Ansprüche geraten.


Ja der TE hat gute Chancen, so wie es oben steht.
Der Rest deckt sich e mit dem, was ich weiss.
Ich finde nur grundsätzlich unfair, das einer daheim sitzen kann und nix zum Einkommen beitragen muss, auch wenn die Person arbeitsfähig ist.
Sprich der arbeitende finanziert "aufderfaulenHaut" liegen.

Die Alimente für die Kinder stehen sowieso ausser Frage und Diskussion bei mir.

:schulterzuck: Wia ma sichs einfiahrt - so hot mas! Wenn du das Aufderfaulenhautliegen akzeptierst solange ihr beinander seits, kannst es nachher nicht bekriteln, oder als negativ auslegen vor Gericht, außerdem kann der/die Faule dann im Falle der Scheidung den größeren Bezug zu den Kindern geltend machen, da er/sie ja dauernd mit ihnen zu Hause beisammen war, während der andere ja ständig außer Haus war hackeln und daher wenig bis keinen Bezug zu den Kindern hat..........;)
 
Mich um eine einvernehmliche Scheidung bemühen. Und darauf achten, dass das gemeinsame Sorgerecht für euren Sohn beibehalten wird. Alles andere, wie hoffen Sie kommt wieder usw... ist vergossene Milch und schade drum. Lass sie ziehen und veranstalte keinen Rosenkrieg. :lalala:

*unterschreib* rechtlich wärest du - wenn wirklich da alles an themen liegt - wahrscheinlich in der stärkeren position für eine streitige scheidung. finanziert aber nur die anwälte, schadet dem kind etc. etc.! einen guten deal aushandeln und es gut sein lassen.
 
Rechtlich gesehen trifft deiner Frau die Schuld an der Zerüttung, da sie ausgezogen ist und schon eine zeitlang woanders lebt, als im gemeinsamen Haushalt und noch dazu dir das gemeinsame Kind vorenthält und einfach mitnimmt zu irgendeinem Hawara, schau dasst das beweisen auch kannst, dann kannst sie voll fertigmachen damit. ;)



:woot: Bledsinn, gibt es schon lange nicht mehr und ist voll auf Gleichberechtigung ausgelegt.

habe ich bis jetzt immer anders mitbekommen.
 
sieh es positiv...... du kannst den zeitraum ab tag des auszugs , anwaltlich geltend machen ..... sie wird , denke ich !! eh nicht zurück kommen
es werden sicherlich mehr probleme ausschlaggebend gewesen sein ..... mach es wie sie , such dir was neues lenk dich ab !
 
:D Meine Exfrau nahm sich einen Anwalt und der hat ihr aus diesem Grund zu freiwilligen Verzicht auf ihre Ansprüche geraten.




:schulterzuck: Wia ma sichs einfiahrt - so hot mas! Wenn du das Aufderfaulenhautliegen akzeptierst solange ihr beinander seits, kannst es nachher nicht bekriteln, oder als negativ auslegen vor Gericht, außerdem kann der/die Faule dann im Falle der Scheidung den größeren Bezug zu den Kindern geltend machen, da er/sie ja dauernd mit ihnen zu Hause beisammen war, während der andere ja ständig außer Haus war hackeln und daher wenig bis keinen Bezug zu den Kindern hat..........;)

Aha mit welchem Argument hat er das geraten, der Herr Anwalt?

Ja klar hat der daheim den grösseren Bezug zu den Kindern...besonders, wenn diese keinen Schritt alleine schreiten dürfen...

Auch wenn ich es nicht akzeptiere, der andere dennoch nix ändert...muss ich auch erst beweisen können...
 
Rechtlich gesehen trifft deiner Frau die Schuld an der Zerüttung, da sie ausgezogen ist und schon eine zeitlang woanders lebt,

... und auch wenn es für dich vielleicht weh tut - eine Sexuelle Beziehung mit einem Anderen führt!

DAS sind deine Pfeile im Köcher!!!

Ein guter Anwalt kann das zu deinem Gunsten nutzen.
Aber auch die vielen guten Ratschläge hier hinsichtlich deines Kindes - ES wird der/die Hauptleidtragende in der Sache sein - egal was du oder ihr macht!

Es wird keinen Gewinner geben, - nur Verlierer!
Tut mir Leid.
 
... und auch wenn es für dich vielleicht weh tut - eine Sexuelle Beziehung mit einem Anderen führt!

DAS sind deine Pfeile im Köcher!!!

Ein guter Anwalt kann das zu deinem Gunsten nutzen.
Aber auch die vielen guten Ratschläge hier hinsichtlich deines Kindes - ES wird der/die Hauptleidtragende in der Sache sein - egal was du oder ihr macht!

Es wird keinen Gewinner geben, - nur Verlierer!
Tut mir Leid.


:up: Obwohl ein außerehelicher Sex, heutzutage egal (und legal) ist. Stimmt, einzige Gewinner sind die Anwälte.
 
Aha mit welchem Argument hat er das geraten, der Herr Anwalt?


Weil sobald geschieden und sie Unterhalt empfängt, sie absolut alleine leben muss, jeden Tag mit einer Hausdurchsuchung rechnen muss, kein einziges Mal auswärts übernachten darf, ohne fürchten zu müssen angezeigt zu werden. ;) Weil sobald sie bei einem anderen Übernachtet, hätte sie offiziell eine Beziehung mit dem und müßte das vorher bekannt geben, damit der Unterhalt zu ruhen habe. Und das bis ans Lebensende.....
 
Und vorher vom Anwalt profundere Ratschläge als hier im EF was das Rechtliche anbetrifft. ;)

;) Bei jedem Anwalt ist ein Erstgespräch inkl. solch einer Beratung gratis, außerdem gibt es alle Monate eine kostenlose Rechtsberatung in jeder größeren Stadt. :idea: ........:schulterzuck: Bin hoit bei 5 Anwälten gewesen zu einem Erstgespräch und habe jeden von ihnen versprochen im Falle einer Scheidung sie zu beauftragen, :fies: was ich dann listigerweise nicht mehr brauchte :X3:


:D Owa komischerweise nutzen die meisten nur die Rechtsberatung am Wirtshausstammtisch bei ihre Hawara, drum halten sich die alten Gschichtln aus der Vergangenheit.
Die meisten glauben anscheinend noch immer fremdgehen ist strafbar und halten an die alten K.u.K. Gesetze fest, punkto Scheidungsrecht, der EU-Beitritt 1996 ist da vollkommen noch vorbeigegangen beim allgemeinen Volk :haha:
 
;) Bei jedem Anwalt ist ein Erstgespräch inkl. solch einer Beratung gratis, außerdem gibt es alle Monate eine kostenlose Rechtsberatung in jeder größeren Stadt. :idea: ........:schulterzuck: Bin hoit bei 5 Anwälten gewesen zu einem Erstgespräch und habe jeden von ihnen versprochen im Falle einer Scheidung sie zu beauftragen, :fies: was ich dann listigerweise nicht mehr brauchte :X3:


:D Owa komischerweise nutzen die meisten nur die Rechtsberatung am Wirtshausstammtisch bei ihre Hawara, drum halten sich die alten Gschichtln aus der Vergangenheit.
Die meisten glauben anscheinend noch immer fremdgehen ist strafbar und halten an die alten K.u.K. Gesetze fest, punkto Scheidungsrecht, der EU-Beitritt 1996 ist da vollkommen noch vorbeigegangen beim allgemeinen Volk :haha:
Und vor Allem weiss am Stammtisch und hier jeder was Anderes. :D
 
Die größten Experten befinden sich immer am Stammtisch... :lol::rolleyes:

Spaß beiseite, in so einem Fall würd ich auch auf eine endgültige Trennung und Scheidung bestehen.
Fürs rechtliche bin ich aber ned der Experte.
 
Weil sobald geschieden und sie Unterhalt empfängt, sie absolut alleine leben muss, jeden Tag mit einer Hausdurchsuchung rechnen muss, kein einziges Mal auswärts übernachten darf, ohne fürchten zu müssen angezeigt zu werden. ;) Weil sobald sie bei einem anderen Übernachtet, hätte sie offiziell eine Beziehung mit dem und müßte das vorher bekannt geben, damit der Unterhalt zu ruhen habe. Und das bis ans Lebensende.....

Hmm 1x bei wem anderen übernachten reicht da?
Oder halt ständig quasi die Tür offen halten müssen für Kontrollen?

Ich glaub, das muss ich mal weiterleiten....
 
Ja der TE hat gute Chancen, so wie es oben steht.
Der Rest deckt sich e mit dem, was ich weiss.
Ich finde nur grundsätzlich unfair, das einer daheim sitzen kann und nix zum Einkommen beitragen muss, auch wenn die Person arbeitsfähig ist.
Sprich der arbeitende finanziert "aufderfaulenHaut" liegen.

Die Alimente für die Kinder stehen sowieso ausser Frage und Diskussion bei mir.
jo hase, so sind die sozialen gesetze. wo sich der eine freud wirds vom andren ausgenützt. ;)
 
Sie meinte, daß sie einen mit mehr Geld und mehr Freiheit für sie findet. Außerdem wäre ich in der Erziehung unseres Sohnes zu streng. Sie hat dann aber schnell gespürt, daß sie auch strenger sein muß, um die Kontrolle zu bewahren.

Wenn das so ist, nimm dir sofort einen guten Scheidungsanwalt, besser noch eine Scheidungsanwältin. Nicht umbedingt, um dich sofort scheiden zu lassen, aber um die rechtliche Situation abzuklären. Und schaff dein Vermögen möglichst beiseite.
 
Weil sobald geschieden und sie Unterhalt empfängt, sie absolut alleine leben muss, jeden Tag mit einer Hausdurchsuchung rechnen muss, kein einziges Mal auswärts übernachten darf, ohne fürchten zu müssen angezeigt zu werden. ;) Weil sobald sie bei einem anderen Übernachtet, hätte sie offiziell eine Beziehung mit dem und müßte das vorher bekannt geben, damit der Unterhalt zu ruhen habe. Und das bis ans Lebensende.....

kann ich mir so nicht ganz vorstellen, dann darf sie nie wieder mit einem mann reden
fremdgehen war noch nie gesetzlich verboten was ich so weiß ..... deine Karten haben sich im Scheidungsverfahren nur etwas verschlechtert

wir haben hier nicht die islamischen gesetze, auch wenn es sich sehr viele in Wien wünschen
 
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