Es wurde von Herrn Ing Hofer und dir moniert, dass die Regierung das Recht gebrochen hat und wir haben festgestellt , dass die rechtswidrige Einreise eine Verwaltungsübertretung ist.....Nochmals: Welches Recht hat die REGIERUNG gebrochen?
in etwa....wobei "zu schnell fahren" die Straßenverkehrsordnung betrifft und die rechtswidrige Einreise das Fremdenpolizeigesetz.
Ich beobachte tagtäglich Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung und begehe sogar selbst ab und zu welche.
Dass diese Verstöße auch geahndet werden kommt aber in den allerseltensten Fällen vor, nämlich nur dann, wenn diese Vergehen gegen die StVo auch entsprechend von den Straßenaufsichtsorganen wahrgenommen wurden.
Ich kann daran nichts "stasiartiges" erkennen.
Das weiß man tatsächlich nie wirklich, wer da so kommt, auch wenn man kontrolliert, weil man ja nur die Personalien feststellen kann und nicht wirklich eine eventuelle üble Gesinnung.
Das zeigt ja auch das Beispiel, dass einige der Pariser Attentäter zwar in Ungarn kontrolliert worden sind aber nachdem noch nichts gegen sie vorlag, konnten die ungarischen Behörden auch nix machen.