@Mitglied #186513 ...
Es wäre für mich jedenfalls völlig neu, dass es in unserem Rechtssystem die Funktion eines "anerkannten obersten Experten" gibt, dessen Urteil über dem des Gerichtes steht.
Zwar eher off topic - aber der Hygiene wegen:
Das wäre auch mir neu. Es gilt das Urteil des VfGH. Aber Akzeptanz eines Urteilsspruches und einer inhaltlichen Positionierung dazu, sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Und beide sind legitim und zulässig. Die Einschätzung von Herrn Mayer ist kein Urteil sondern eine Beurteilung. Das ist ein riesengroßer Unterschied.
Lieber Gogerl - wir liegen ja inhaltlich nicht wirklich weit auseinander - nur in der Sprachdisziplin und Präzision kannst noch "nachschärfen".
Unabhängig davon, gehört es quasi zur Routine (gerade auch in der F-Partei) von eklatanten Fehlurteilen zu schwatzen (wie auch die S-Partei, wie auch V-Partei) wenn es Urteile zu ihren "Ungunsten" gegeben hat. Eine solche Meinungsäußerung bzw Meinungsbildung ist zulässig und stellt das Urteil nicht in Frage.
Das eigentliche Versäumnis ist den beiden Regierungsparteien anzulasten - sie haben es mehrfach verabsäumt die Verfassung juristisch zu sanieren und modernisieren. Im Gegenteil, sie haben sie mit höchst eigenwilligen Verfassungsbestimmungen zugemüllt. Nun müssen sie mit der Drohung eines "aktiven" Bundespräsidenten leben.... und wie man aus diversen Äußerungen interpretieren kann, bereiten sie sich schon auf die zukünftige Speichelleckerei vor....
Wer immer Präsident wird - nein, es wird gar nicht lustig werden. Van der Bellen wird wohl unter Dauerbeschuss der Blauen liegen, und Hofer .... :-/ ich glaube nicht, dass er sich gegenüber seinem Parteisekretariat empanzipieren könnte / wollte ....
Es ist das österreichische Volk, das dann die Suppe auslöffeln wird. Die politische Kaste wird es wohl nicht sein.
Diesbezüglich stimme ich Herrn Haselsteiner zu.... ich hoffe die Wählerinnen und Wähler verhindern eine solche Konstellation. Den Anfang können sie bald machen.