gibts auch nur in österreich sowas
bekannte haben einen geistig behinderten sohn. (ist geistig auf dem level eines kleinkindes stehengeblieben). der ist mitlerweile 19 jahre alt und dürfte somit wählen. das ist doch bitte absoluter unsinn
Naja, sie werden ihn wohl kaum als Wähler angemeldet haben, oder ?
Aber nicht alle besachwalteten sind geistig so behindert (es gibt unzählige Gründe für eine Sachwalterschaft) das sie nicht wählen könnten
daher fand ich persönlich es nicht in Ordnung, grundsätzlich alle, wie von Vilimsky/FPÖ gefordert, auszuchließen.
übrigens fordert er auch den Ausschluss von allen Häftlingen, dabei scheint ihm entgangen zu sein, das
„Wer durch ein inländisches Gericht wegen einer
1. nach dem 14., 15., 16., 17., 18., 24. oder 25. Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuches – StGB strafbaren Handlung;
2. strafbaren Handlung gemäß §§ 278a bis 278e StGB;
3. strafbaren Handlung gemäß dem Verbotsgesetz 1947;
4. in Zusammenhang mit einer Wahl, einer Volksabstimmung, einer Volksbefragung oder einem Volksbegehren begangenen strafbaren Handlung nach dem 22. Abschnitt des Besonderen Teils des StGB
zu einer nicht bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder wegen einer sonstigen mit Vorsatz begangenen strafbaren Handlung zu einer nicht bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren rechtskräftig verurteilt wird, kann vom Gericht (§ 446a StPO) unter Zugrundelegung der Umstände des Einzelfalls vom Wahlrecht ausgeschlossen werden.“
Verschwörungsbuch auf :
ma könnte jetzt alle an der letzten Wahl beteiligten Personen im Wahllokal, also die, welche zu zeitig ausgezählt haben, verklagen, sollten sie verurteilt werden, dürftens selbst nicht mehr an der nächsten Wahl teilnehmen, weden als Helfer, noch als Wähler
die Büchse der Pandora ist geöffnet