Wen wählt ihr bei der 2. Stichwahl?

Wen wählt ihr bei der Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl 2016?

  • Ing. Norbert Hofer

    Stimmen: 384 53,0%
  • Dr. Alexander van der Bellen

    Stimmen: 341 47,0%

  • Umfrageteilnehmer
    725
Status
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oder besachwaltete


hmm; irgendwie hab ich die aufregung darüber nicht verstanden. ich dachte sowieso dass besachwaltete KEIN wahlrecht haben.
es ist imho wenig sinnvoll wenn (text von help. gv.at) solche personen wählen:
Eine Sachwalterin/ein Sachwalter wird für Personen nach Vollendung des 18. Lebensjahres bestellt, wenn diese aufgrund einer
  • geistigen Behinderung oder
  • psychischen Krankheit
nicht fähig sind, ihre Geschäfte ohne Nachteil für sich selbst zu besorgen.

:hmm:
 
ich dachte sowieso dass besachwaltete KEIN wahlrecht haben.
Die betroffene Person ist der Sachwalterin/dem Sachwalter nicht ausgeliefert, sondern muss – bei ausreichender Einsichts- und Urteilsfähigkeit – bei wichtigen Entscheidungen (z.B. Zustimmung zu medizinischen Eingriffen, Verkauf einer Immobilie) rechtzeitig hinzugezogen werden. Die Sachwalterin/der Sachwalter hat dabei die Wünsche und Absichten der betroffenen Person zu berücksichtigen.

In einem laufenden Bestellungsverfahren bleibt die betroffene Person voll handlungsfähig. Sie hat beispielsweise das Recht, Akteneinsicht zu nehmen, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen, eine Angehörige/einen Angehörigen, eine Notarin/einen Notar oder eine Anwältin/einen Anwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen oder sich selbst zu vertreten.
Persönliche Grund- und Freiheitsrechte wie Briefgeheimnis, Hausrecht, Glaubensfreiheit und Wahlrecht werden durch die Sachwalterschaft nicht berührt. ;)
 
gibts auch nur in österreich sowas :)

bekannte haben einen geistig behinderten sohn. (ist geistig auf dem level eines kleinkindes stehengeblieben). der ist mitlerweile 19 jahre alt und dürfte somit wählen. das ist doch bitte absoluter unsinn :shock:
 
gibts auch nur in österreich sowas :)

bekannte haben einen geistig behinderten sohn. (ist geistig auf dem level eines kleinkindes stehengeblieben). der ist mitlerweile 19 jahre alt und dürfte somit wählen. das ist doch bitte absoluter unsinn :shock:

Naja, sie werden ihn wohl kaum als Wähler angemeldet haben, oder ?
Aber nicht alle besachwalteten sind geistig so behindert (es gibt unzählige Gründe für eine Sachwalterschaft) das sie nicht wählen könnten ;) daher fand ich persönlich es nicht in Ordnung, grundsätzlich alle, wie von Vilimsky/FPÖ gefordert, auszuchließen.
übrigens fordert er auch den Ausschluss von allen Häftlingen, dabei scheint ihm entgangen zu sein, das

„Wer durch ein inländisches Gericht wegen einer
1. nach dem 14., 15., 16., 17., 18., 24. oder 25. Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuches – StGB strafbaren Handlung;
2. strafbaren Handlung gemäß §§ 278a bis 278e StGB;
3. strafbaren Handlung gemäß dem Verbotsgesetz 1947;
4. in Zusammenhang mit einer Wahl, einer Volksabstimmung, einer Volksbefragung oder einem Volksbegehren begangenen strafbaren Handlung nach dem 22. Abschnitt des Besonderen Teils des StGB
zu einer nicht bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder wegen einer sonstigen mit Vorsatz begangenen strafbaren Handlung zu einer nicht bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren rechtskräftig verurteilt wird, kann vom Gericht (§ 446a StPO) unter Zugrundelegung der Umstände des Einzelfalls vom Wahlrecht ausgeschlossen werden.“

Verschwörungsbuch auf : :cool: ma könnte jetzt alle an der letzten Wahl beteiligten Personen im Wahllokal, also die, welche zu zeitig ausgezählt haben, verklagen, sollten sie verurteilt werden, dürftens selbst nicht mehr an der nächsten Wahl teilnehmen, weden als Helfer, noch als Wähler :hahaha:
die Büchse der Pandora ist geöffnet :cool:
 
Verschwörungsbuch auf : :cool: ma könnte jetzt alle an der letzten Wahl beteiligten Personen im Wahllokal, also die, welche zu zeitig ausgezählt haben, verklagen, sollten sie verurteilt werden, dürftens selbst nicht mehr an der nächsten Wahl teilnehmen, weden als Helfer, noch als Wähler :hahaha:
die Büchse der Pandora ist geöffnet :cool:

Nicht zu vergessen Scheuch und Konsorten. :undweg:
 
keine ahnung aber alleine dass die möglichkeit besteht ist schwachsinn.

Ich hab es jetzt nochmal für Dich rausgesucht, also in Fällen solch schwerer geistiger Behinderung ist das Wahlrecht ausgeschlossen, weil er höchstwahrscheinlich "Unter Betreuung in allen Angelegenheiten" steht.
Diese Menschen sind vom Wahlrecht ausgeschlossen, wobei auch dieser Sammelbegriff nicht immer gerechtfertigt ist, es liegt am Richter, wie er den Betreuungsbedar vormuliert.
 
Ned ganz ;)
Nach Art. 29 der „UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ muss das Wahlrecht auch die gleichberechtigte Wahlmöglichkeit von Menschen mit Behinderungen sicherstellen.
und dabei vor allem den wichtigsten Grundsatz der Charta nicht vergessen zu erwähnen.
habs jetzt nicht zur Hand.Stichwort
internationaler Grundsatz nicht aufhebbar durch nationale Gesetzgebung.Was ja der wichtigste Satz dabei ist.Es gibt x Nationen aber EIN Menschenrecht
 
Es braucht also ein neues Verfassungsgesetz, leider will der Herr Böhmdorfer da aber auch nicht wirklich ran. ;) die Büchse der Pandora wurde geöffnet, die einen wollen die Alten nicht (also bettlägrige oder besachwaltete) die anderen wollen die Jungen nicht, wieder andere wollen gar keine neue Wahl, JEDER, wirklich jeder, kann in Zukunft ein Wahlergebnis anfechten, das wird "lustig"

das problem ist, dass sich in der politik ja auch keiner mehr was entscheiden traut, wenn es um wahlen geht. weil es ja immer die möglichkeit einer anfechtung gibt und diese, wie wir erfahren haben, auch aus formalen gründen durchaus erfolgreich sein kann.

dass es zu einem thema immer mindestens 2 juristische meinungen gibt, ist auch nicht neu, sondern eben ein gutes geschäft für juristen. "die rechtsanwälte sind das größte übel der menschheit" sagte mal eine mittlerweile verstorbene, von mir aber sehr geschätze professorin......

naja; es ist schon ein unterschied ob einem ein bein fehlt oder das hirn :lalala:

du, es gibt an haufen menschen mit sehr eingeschränkten geistigen fähigkeiten, die stehen nicht mal unter sachwalterschaft. oder bei den alten - es gibt auch viele, die stark dement sind und ebenfalls nicht unter sachwalterschaft stehen - die haben auch ein wahlrecht.

Ich hab es jetzt nochmal für Dich rausgesucht, also in Fällen solch schwerer geistiger Behinderung ist das Wahlrecht ausgeschlossen, weil er höchstwahrscheinlich "Unter Betreuung in allen Angelegenheiten" steht.
Diese Menschen sind vom Wahlrecht ausgeschlossen, wobei auch dieser Sammelbegriff nicht immer gerechtfertigt ist, es liegt am Richter, wie er den Betreuungsbedar vormuliert.

gut, dass du das klar gestellt hast - sonst hätte ich's nämlich tun müssen. die sachwalterschaft wird vom gericht festgesetzt - und in diesem beschluss ist auch zu finden, wofür ein sachwalter bestellt wird. das kann durchaus sein, dass es sich nur um wichtige fin. angelegenheiten dreht. das kann aber auch sein - wenn jemand so schwer behindert oder krank ist, dass er in keiner weise für sich selber sorgen kann, dass es für sämtliche angelegenheiten des lebens geht. und in so einem fall kann und wird der richter wohl auch den beschluss fassen, dass die unter sachwalterschaft stehende person das wahlrecht nicht ausüben kann du darf. wie du richtig schreibst - es liegt im ermessen des richters, der allerdings vorher entsprechende ärztliche gutachten erstellen lässt und sich wohl an diese halten wird in seiner beurteilung.

das problematische daran ist, dass die grenzen fließend sind und es in der bevölkerung durchaus immer wieder passiert, dass der eindruck entsteht, jemand darf wählen, erfasst das ganze aber nicht. oder ein anderes beispiel. ich kenne jemanden, der ist schwerst körperlich behindert - er sitzt im rollstuhl, steuert diesen mit bewegungen seines kopfes und seines kinns. auch sein sprachzentrum ist gestört - er kann also nur so undeutlich reden, dass man ihn kaum versteht, selbst wenn man öfter mit ihm zusammen ist. die meisten halten ihn auch für geistig behindert - dabei hat der junge mann studiert - er ist blitzgescheid.

ich denke mir, mit beurteilungen muss man sehr vorsichtig sein. es sind zwar auch das alles einzelfälle - aber es ist nicht ganz unwesentlich.
 
Und wenn ich mich recht erinnere, so soll die Sachwalterschaft gründlich überarbeitet werden. Dabei sollen einige Giftzähne gezogen werden.
 
Die FPÖ stimmte bloß der Adaption des Wählerregisters zu – nicht der Verschiebung der Wahl sowie jenen Teilen, die mit der Briefwahl zu tun haben – allem voran lehnten sie die alten Kuverts der Staatsdruckerei ab.
Die alten Kuverts mögen sie auch nicht, obwohl die funktionieren?
Und gerade das Wählerregister wurde doch vorher von der FPÖ abgelehnt, weil es VdB angeblich mehr nütze.
Ich verstehe die immer weniger...

Hofburg-Wahl: FPÖ lehnt Wahltermin ab
 
Gerade eben ein Hofer-Interview im Radio gehört:
Wer Hofer wählt, wählt Rhetorik auf Volksschulniveau.
 
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