Wen wählt ihr bei der 2. Stichwahl?

Wen wählt ihr bei der Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl 2016?

  • Ing. Norbert Hofer

    Stimmen: 384 53,0%
  • Dr. Alexander van der Bellen

    Stimmen: 341 47,0%

  • Umfrageteilnehmer
    725
Status
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Natürlich muss sich der Wähler identifizieren, damit er nicht 100 mal wählen geht!
Ist es richtig, dass man das Kuvert nicht selbst in die Wahlurne werfen darf, sondern dem Wahlleiter übergeben muss?
Verwunderlich, dass sich Mr. Saubermann nicht daran hält und mit guten Beispiel voran geht!
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Interessant auch, dass die Fuzzis bereits eine weitere Wahlanfechtung für Oktober ankündigen.
Will man damit die Wähler verunsichern oder gar manipulieren?
 
Ist es richtig, dass man das Kuvert nicht selbst in die Wahlurne werfen darf, sondern dem Wahlleiter übergeben muss?
Verwunderlich, dass sich Mr. Saubermann nicht daran hält und mit guten Beispiel voran geht!

... :shock: hob i no nie gmocht ;) weil der Wahlleiter kennts jo mit an Trick oder in ana preparierten Urne verschwinden lossn etc. etc.:rolleyes: ...
 
...des hot nix mit schlampig zu tun ;) .... lese ich aus dieser Antwort heraus :cool: also ist es im ermessen vom Wahlleiter und irgendwie logisch :lalala: ... "In der Praxis schauts so aus, das der Wahlleiter das genau einhaelt.
Grundsaetzlich kann er es aber auch erlauben das jemand sein Kuvert
selbst einwirft, wenn er sich ueberzeugen kann das es auch nur ein
Kuvert ist das eingeworfen wird".
 
.... lese ich aus dieser Antwort heraus
Dann musst du dafür sorgen, dass § 68 NRWO geändert wird!
Der Wahlleiter hat den Wähler anzuweisen, sich in die Wahlzelle zu begeben.
Dort füllt der Wähler den amtlichen Stimmzettel aus, legt ihn in das Kuvert, tritt aus der Wahlzelle
und übergibt das Kuvert dem Wahlleiter. Dieser legt das Wahlkuvert ungeöffnet in die Wahlurne. ...

Ach ja, der VfGH wird bekanntlich nur aktiv, wenn angefochten wird.
 
Dann musst du dafür sorgen, dass § 68 NRWO geändert wird!
Der Wahlleiter hat den Wähler anzuweisen, sich in die Wahlzelle zu begeben.
Dort füllt der Wähler den amtlichen Stimmzettel aus, legt ihn in das Kuvert, tritt aus der Wahlzelle
und übergibt das Kuvert dem Wahlleiter. Dieser legt das Wahlkuvert ungeöffnet in die Wahlurne. ...

Ach ja, der VfGH wird bekanntlich nur aktiv, wenn angefochten wird.

.... :lol: ... Hoppla... :lol: ...jetzt weiß ichs... du bist einfach :lol: :winke:
 
Ist es richtig, dass man das Kuvert nicht selbst in die Wahlurne werfen darf, sondern dem Wahlleiter übergeben muss?
Nein, nicht ganz:
Wahlgesetz zur Durchführung von Landtagswahlen §52 Abs.1:

Ist der Wähler der Mehrheit der Mitglieder der Wahlbehörde bekannt oder hat er sich entsprechend ausgewiesen und ist er im Wählerverzeichnis eingetragen, so hat ihm der Wahlleiter oder ein vom Wahlleiter bestimmtes Mitglied der Wahlbehörde ein leeres Wahlkuvert und einen amtlichen Stimmzettel auszufolgen. Hierauf hat sich der Wähler in die Wahlzelle zu begeben, den amtlichen Stimmzettel auszufüllen und diesen in das Kuvert zu legen. Hierauf hat der Wähler aus der Wahlzelle zu treten und dem Wahlleiter oder einem von diesem bestimmten Mitglied der Wahlbehörde das Kuvert zu übergeben. Dieser hat das Kuvert in die Wahlurne zu geben. Mit Zustimmung und unter Aufsicht des Wahlleiters kann der Wähler das Wahlkuvert auch selbst in die Wahlurne geben.
 
Ist der Wähler der Mehrheit der Mitglieder der Wahlbehörde bekannt oder hat er sich entsprechend ausgewiesen
Vorerst vielen Dank für deine informativen Beiträge zur Briefwahl und Stimmabgabe, die ich gerne lese.:up:
Spätestens beim nächsten Regenguss wird es noch ein Feedback geben;)
 
Generell: Mich kotzt es mittlerweile gewaltig an, wenn man nur Teile von Gesetzestexten herauspickt, um dann sich das zurechtzubiegen, um angreifen zu können. Kaum wer zitiert den kompletten Text von irgendeinem Paragraphen.
 
Hoppla: Weißt mittlerweile schon den Unterschied zwischen Schöffen und Geschworenen? ;-)

Zu der Suderei und der Verschwörungstheorie, weshalb die FPÖ erst jetzt eine Wahlanfechtung eingebracht hat. Um hierbei Erfolg zu haben, muß sich am Ergebnis etwas änderen können. Nachdem es sich hier nur um ein paar Stimmen Differenz gehandelt hat, mußte der VfGH nun prüfen, ob die Möglichkeit!!! bestanden hat, daß es zu Unstimmigkeiten kommen hätte können. Dies wurde unter anderem von Dr. Böhmdorfer in der Klagsschrift neben anderen Punkten angeführt.
Der VfGH hat geprüft, einigen Zeugen geladen und hat befunden, daß es definitiv zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist.
Ob Manipulationen beweisbar sind, dafür ist nicht der VfGH zuständig, sondern Strafgerichte. Außerdem wäre es in der kurzen Zeit, in der eine Anfechtung vor dem VfGH eingebracht werden muß ja denkunmöglich, rechtskräftig Wahlmunipulationen festgestellt zu haben.
Der VfGH hat sich sohin die weitere Prüfung der anderen vorgebrachten Punkte erspart, denn der eine Punkt war schon so gravierend, daß er gar nicht anders hätte entscheiden können.
Wenn auch andere Juristen jetzt Stellungnahmen abgeben, das schluderhafte und rechtswidrige Verhalten bei der Auszählung sei, wie es so schön heißt "historisch gewachsen" und daher wohl über Verfassungsrecht zu stellen, dann sind das keine ernstzunehmenden Juristen, sondern wollen diese mal ihre 5 Minuten Berühmtheit haben.
Hinsichtlich des Abstimmungsergebnis innerhalb des VfGH: Bei dieser Faktenlage ist es wohl logisch denkunmöglich, daß auch nur einer der Richter eine andere Meinung hatte.
Warum das Abstimmungsergebnis veröffentlicht werden soll, entschließt sich auch jeglicher Logik. Ein Urteil des VfGH gilt, da gibt es keinen weiteren Instanzenzug. Oder wollen diejenigen, die sich jetzt als schlechte Verlierer zeigen und von Recht keine Ahnung haben, den Richtern, die für eine Neuaustragung gestimmt haben, einen Pflastersteinwerfer der Sozialisitschen-Antifa, kurz, SA, nach Hause schicken???
Anders ist das in einem Geschworenenverfahren, warum hier das Abstimmungsverhalten veröffentlicht wird, hat mit dem weiteren möglichen Instanzenzug und mit den einzubringenden Rechtsmitteln zu tun.

Ich hoffe, damit die sinnlosen und jämmerlichen Sudereien, weshalb gerade jetzt angefochten wurde und nicht schon nach der ersten Runde, geklärt zu haben.
Gut, noch ein Wort, weshalb nicht schon nach dem ersten Durchgang: Wer hätte dort beschwerte Partei sein können? Hofer sicher nicht. Mit über 14% Vorsprung, was hätte eine Anfechtung bewirken sollen? vdB? Der war froh, daß ihm die Wahlkarten auf den zweiten Platz geschoben haben.
Übrig bleibt Dr. Griss, die hätte mit den gleichen Gründen, die jetzt die FPÖ vorgebracht haben, die Wahl anfechten können. Weshalb sie das nicht getan hat und dem Wufferl den zweiten Platz überlassen hat, weiß nur sie selbst.

Zum Schluß noch: Der VfGH hat vor kurzem eine Wahl in Vorarlberg aufgehoben, weil dort massive Rechtswidrigkeiten bei der Abstimmung in Altenheimen und der Stimmensammlung in Moscheen gegeben hat. Das soll bei der Wahlwiederholung zum Bundespräsidenten nicht vergessen werden. Dieses Urteil gilt nämlich nicht nur für Vorarlberg, sondern fürderhin für alle anderen weiteren Wahlen.

Alles klar? (Auch wenn es viel Text war und nichts mit Bildern aufgelockert wurde).
 
So sieht es aus, wenn ein Rechter versucht Recht zu erklären.
Kannst deine Oma damit beeindrucken, den Rest eher nicht so wirklich.
Soll ich jeden einzelnen Satz von dir kontern, oder eh sinnlos?
(Ach, ich nehme mir die paar min Zeit und mache es nun. Es folgt gleich.)
 
So sieht es aus, wenn ein Rechter versucht Recht zu erklären.
Kannst deine Oma damit beeindrucken, den Rest eher nicht so wirklich.

Also meine Oma würde ich damit nicht beeindrucken...die findet den Sascha übrigens super, hätte aber lieber eine Bundespräsidentin und motiviert die Generation 80+ zu mehr Weltoffenheit. :love:
 
Na dann, mache wir es Schritt für Schritt. Wenn ein Rechter es versucht, ist es nämlich ein wenig witzig.
...Um hierbei Erfolg zu haben, muß sich am Ergebnis etwas änderen können. Nachdem es sich hier nur um ein paar Stimmen Differenz gehandelt hat, mußte der VfGH nun prüfen, ob die Möglichkeit!!! bestanden hat, daß es zu Unstimmigkeiten kommen hätte können...
Ja, Möglichkeiten gibt es immer wieder. Dass die Demokratie nicht wirklich das Thema der Anfechtung war, weiß es auch jeder. Nur, dass wird weder ein Strache, noch ein Kickl, noch sonst wer vom Fußvolk zugeben.

Ob Manipulationen beweisbar sind, dafür ist nicht der VfGH zuständig, sondern Strafgerichte.
Genau. Deswegen sagt dein geliebter Böhmdorfer in den Diskussionen, dass er sogar vermutet, dass 15.000 Stimmen manipuliert wurden. In der Klageschrift schreibt er dies ja nicht rein. Denn so kann man ja doppelt punkten. Juristisch sich aus der Sache heraushalten, aber außerjuristisch kann man weiter hetzen. Nahrung für den Pöbel.

Außerdem wäre es in der kurzen Zeit, in der eine Anfechtung vor dem VfGH eingebracht werden muß ja denkunmöglich, rechtskräftig Wahlmunipulationen festgestellt zu haben.
Auf diesen Satz hat er sich eh vorsorglich bei der Einbringung der Anfechtung eingeschossen. Hat Vorarbeit geleistet, falls der Spruch gegen die FPÖ gewesen wäre.

Der VfGH hat sich sohin die weitere Prüfung der anderen vorgebrachten Punkte erspart, denn der eine Punkt war schon so gravierend, daß er gar nicht anders hätte entscheiden können.
Nicht zwangsläufig. Jeder kann Gesetze und Urteile interpretieren wie er will. Dass sich die FPÖ nicht so wirklich an Gerichtsurteile hält, ist auch allseits bekannt. Man zitiert nur das, was einem taugt. Haider schon vergessen? Diffamiert den Präsidenten des VfGH ("hat er überhaupt eine Aufenthaltsgenehmiung?") und spielt sich mit den Ortstafeln wie ein Kleinkind. Ich hätte ihn wegen Missachtung des VfGH gleich ins Gefängnis gesteckt.
Oder die Scheuchs in Kärnten. Der eine Bruder wird verurteilt, der andere nennt den Richter Kröte. Nur zwei Beispiele.

Hinsichtlich des Abstimmungsergebnis innerhalb des VfGH: Bei dieser Faktenlage ist es wohl logisch denkunmöglich, daß auch nur einer der Richter eine andere Meinung hatte.
Ein noch größerer Schwachsinn.
Frei nach dem Motto "wir sagen, was wahr ist, jeder muss das auch so sehen!".

Warum das Abstimmungsergebnis veröffentlicht werden soll, entschließt sich auch jeglicher Logik. Ein Urteil des VfGH gilt, da gibt es keinen weiteren Instanzenzug. Oder wollen diejenigen, die sich jetzt als schlechte Verlierer zeigen und von Recht keine Ahnung haben, den Richtern, die für eine Neuaustragung gestimmt haben, einen Pflastersteinwerfer der Sozialisitschen-Antifa, kurz, SA, nach Hause schicken???
Nicht die Linken waren es, die zuerst auf das gepocht haben, gell.
Wäre das Urteil anders gewesen, hättet ihr eh alle Richter gleich gefärbt (in rot, schwarz und grün). Doppelmoral, wie immer.

Ich hoffe, damit die sinnlosen und jämmerlichen Sudereien,
Sinnlos und kopfwehauslösend sind die Äußerungen aus der Rechten Szene, ihr Umgang mit Demokratie.

Wer hätte dort beschwerte Partei sein können? Hofer sicher nicht. Mit über 14% Vorsprung, was hätte eine Anfechtung bewirken sollen? vdB? Der war froh, daß ihm die Wahlkarten auf den zweiten Platz geschoben haben.
Der Pöbel hetz ja dauernd gegen vdB, warum denn nicht er die Wahl angefochten hat, obwohl er es gewusst haben muss, dass manipuliert wurde. Jaja...

Übrig bleibt Dr. Griss, die hätte mit den gleichen Gründen, die jetzt die FPÖ vorgebracht haben, die Wahl anfechten können. Weshalb sie das nicht getan hat und dem Wufferl den zweiten Platz überlassen hat, weiß nur sie selbst.
Manche Leute haben Charakter, manche lassen wählen, bis ihnen das Ergebnis passt.
Und der Einwand mit dem "Wufferl" zeigt nur, was der wahre Hintergrund deiner Brabbelei ist.

Eigentlich ist immer alles klar gewesen...
 
es wird nie gehen das rechts und links einen verständlichen weg finden , wenn es auch nur für österreich ist. die linken möchten immer die besseren sein und horchen nicht mal zu bei einem gespräch, aber monate später übernehmen sie manche rechte ideen und verkaufen sie als die eigenen .

ich glaube das kein mensch immer unrecht hat und auch manchmal kommen brauchbare ideen von der rechten seite , aber für den überheblichen linken gibt es so etwas natürlich nicht.

wenn sie so unfehlbar wären wie sie immer tun , würden die rechten nicht immer stärker werden. bleibt auf eurer überheblichen mauer sitzen, so lange ihr noch dürft. :lehrer:
 
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