Wen wählt ihr bei der 2. Stichwahl?

Wen wählt ihr bei der Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl 2016?

  • Ing. Norbert Hofer

    Stimmen: 384 53,0%
  • Dr. Alexander van der Bellen

    Stimmen: 341 47,0%

  • Umfrageteilnehmer
    725
Status
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Das wird kaum gelingen, denn: Dummheit ist unbegrenzt, soll heißen, dass sich immer was finden lässt...
Für mich ist das Urteil jedenfalls übertrieben!
Es besteht auch die Gefahr, dass insbesondere die FPÖ künftig desöfteren beim VfGH vorstellig wird, wobei man immer auf dieses Urteil Bezug nehmen kann.
Ich glaube FPÖ/FPK/BZÖ sind jene Parteien, die unsere Gerichte am meisten beschäftigen, sowohl als Kläger als auch Angeklagte.

"EU-Austritt Österreichs wäre für Hofer ein Fehler"
news.ORF.at
Hofer gegen Strache und Wähler?

"Hofburg-Wahl: Hofer will nun Fairnessabkommen"
news.ORF.at
Neue Taktik? Mitleid schinden und damit Stimmen lukrieren?
 
"EU-Austritt Österreichs wäre für Hofer ein Fehler"
news.ORF.at
Hofer gegen Strache und Wähler?
Ich hab dem Kasperl eh schon längst meine Meinung geschrieben. (Klar, dass er darauf nicht eingehen wird.)
Das ist die Taktik, zweigleisig fahren, dient der Stimmenmaximierung. Am Ende zählt nur die Anzahl der Stimmen, wie man zu dieser kam, ist zu 100 % irrelevant!
 
Sowohl die Wahlanfechtung als auch das Vfgh Urteil gehen vollkommen in Ordnung...
Sehe ich nicht so und finde es peinlich, dass die FPÖ zwei Wahlanfechtungen einbrachte, beide vom FPÖ Ex-Justizminster und eine davon unzulässig.
https://www.vfgh.gv.at/cms/vfgh-sit...H0006/CMS1466604333638/entscheidung_hofer.pdf
Warum macht man das? Beschäftigungstherapie für den VfGH oder um bei den Wählern Mitleid zu erwecken, dass eine Anfechtung abgelehnt wurde?

Für mich ist das Urteil keinesfalls "verhältnismäßig".
https://www.uni-trier.de/fileadmin/..._09_Junk/Verhaeltnismaessigkeitsgrundsatz.pdf (Deutschland!)
Scheint es aber in Österreich nicht zu geben?

Schon sehr sonderbar, dass der ehrenwerte Herr Hofer, trotz öffentlicher Bekundung die Wahl anzuerkennen, dann trotzdem eine eigene Wahlanfechtung abgegeben hat. Vertrauenswürdige Person?
Jedenfalls verursachte dieses VfGH Urteil einen erheblichen materiellen und immaterielenn Schaden für Österreich.
Eine Wiederholung der Briefwahl wäre mehr als ausreichend gewesen, außer man verfolgt andere Ziele?

Erinnert ein wenig an die Schulzeit. Einige haben Mist gebaut und die ganze Klasse musste nachsitzen.
So hatten die Lehrkräfte die Bestrafung an die Mitschüler delegiert.;)
 
Sehe ich nicht so und finde es peinlich

Freude habe ich auch keine damit, weder die Wahlanfechtung noch das Urteil betreffend.....aber eine Wahlanfechtung ist nun mal ein legitimes Mittel und somit zulässig....und das Urteil betreffend.....naja, juristische Entscheide sind oftmals Auslegungssache......wir werden damit leben müssen.
 
Eine Wiederholung der Briefwahl wäre mehr als ausreichend gewesen, außer man verfolgt andere Ziele?

Das scheint deshalb nicht möglich zu sein, weil bei einer teilweisen Aufhebung nur einzelne Sprengel wiederholt werden können.....die Briefwahl aber keinem Wahlsprengel zuordenbar ist.
 
Vlt habe ich mich zu lange mit Informationssicherheit beschäftigen müssen:hmm: (Security-Paranoia?)

Sowas kenn ich! ;)
Jedes Wahlkartenkuvert und Stimmzettel könnte ausgetauscht werden!
Wäre nicht so einfach! Dazu müsste man auch einen Zugriff auf das Wählerverzeichnis haben bzw. das Wählerverzeichnis eins zu eins kopieren um dann die Wahlkarten auszutauschen. Allerdings müsste man dann auch die Unterschrift des Wählers fälschen.
Diese werden aber stichprobenartig überprüft.
Nein, es genügen die wenigen Verteilerzentren!
In den Verteilerzentren geht das maschinell. Da bekommt kaum ein Mitarbeiter die Sendungen in die Hand.
Trotzdem würdest du jede Menge Manpower benötigen, um effektive, wahlentscheidende Manipulationen vornehmen zu können.
Beispielsweise die Manipulationen in Alters-/Seniorenheimen.
Ja das ist sicherlich ein Problem des Wahlgeheimnisses, das vorsieht, seine Stimme unbeobachtet und unbeeinflusst abzugeben. Von Manipulation würde ich jetzt nicht unbedingt sprechen, aber dein Link trifft die Problematik ganz gut.
Ich möchte aber dem Pflegepersonal bzw. den Beratern hier keine böse Absicht und Wahlbetrug vorwerfen, sondern es geht um den Willen, dass die Wahlbeteiligung so hoch wie möglich ist. Jede Stimme mehr, macht die Wahl demokratischer.
Trifft es fast! Die Wahlurnen haben ja tatsächlich frappante Ähnlichkeit mit einer Restmülltonne!
"Sammelbehälter" deswegen, weil das Bezirkswahlamt KEIN Wahllokal ist, und "Urnen" nur am Wahltag in Wahllokalen aufgestellt werden dürfen.
Kleine Spitzfindigkeiten der Begriffe......
Mir geht es primär darum aufzuzeigen, dass E-Voting (Online-Voting) sicherlich nicht mehr Gefahren birgt als die Briefwahl und diesbezügliche Bedenken unbegründet sind. Und wir benötigen Verfahren, die den Populisten den Wind aus den Segeln nehmen.
Volle Zustimmung.


Aber bis E-Voting spruchreif ist, bleibt die Wahlkarte die einzige Alternative, die Wahlbeteiligung so einfach wie möglich zu gewährleisten.
Gibt es denn belegbare Fälle von Betrug in Heimen ?
Es gibt immer wieder Anschuldigungen, die darauf hinweisen. Allerdings handelt es sich hier nicht um organisierten Wahlbetrug, sondern eher, wie ich weiter oben andeutete, um die Verletzung des Wahlgeheimnisses z.B. wenn die Pflegeschwester dem Opa beim Ausfüllen des Stimmzettels und dem Unterschreiben und Zukleben der Wahlkarte behilflich ist.
Wird aber dann mit "Vertrauensperson" dann begründet. Darüber regen sich dann oft Angehörige bzw. Sachwalter auf, dass sie ja eigentlich die Vertrauensperson sind. Allerdings entscheidet das der Wähler, wer denn seine Vertrauensperson ist.
In Alter- und Pflegeheimen ist es üblich, dass automatisch für die Insassen eine Wahlkarte bestellt wird, wenn nicht ausdrücklich vom Wähler keine Wahlkarte gewünscht wird.
 
Bezüglich der Sammelbestellungen in Altenheimen und Moscheen gibt es seit kurzem auch ein Urteil des VfGH, wie schon erwähnt, sodaß dadurch in Vorarlberg Wahlen wiederholt werden mußten.

Ob es für den Hoppla nun Verhältnismäßig war oder nicht, ist dem VfGH wohl absolut wurscht. Beachtet man die ständige Rechtssprechung in Wahlangelegenheiten, wäre eine andere Entscheidung ein großer Bruch gewesen.
Bezüglich "Verhältnismäßigkeit" und dann ein Link aus Deutschland: Wurscht, ist dort nur sehr einfach beschrieben, ABER: In Deutschland würden Wahlen automatisch von selbst überprüft werden, wenn es so eine große Diskrepanz zwischen den abgegebenen Stimmen und dann der Briefwahlstimmen gibt. Seltsam ist es doch gewesen, daß vor allem in Wien Wieden so viele Briefwähler waren. Ist das das große Wochenendausflugsziel der gebildeten, intellektuellen, die per Brief wählen? Kann mir schönere Gegenden vorstellen als diese versiffte Gegend.

Alles weitere, warum das Urteil so ausgefallen ist, wurde von Dr. Holzinger genauestens erklärt und auch hier wurde alles schon tausendmal durchgekaut. Auch wenn das Ergebnis, also die Wahlaufhebung, einigen nicht paßt und dahinter irgendeiner Verschwörungstheorie sehen, daß angeblich irgendwer durch irgendwen einen Verfassungsrichter kennt und der dann beeinflusst hätte werden sollen, naja, der Peter Pilz in seiner günstigen Gemeindebauwohnung hat da wohl eine tolle Mehrtürerphantasiegeschichte gebastelt. Fehlen nur noch die Aluhüte, wegen der Strahlen warats ;-)

Und nochmals: Eine alleinige Wiederholung der Briefwahl ist nicht möglich, weil die abgegebenen Stimmen nicht genau zugeordnet werden können und vor allem auch, weil ja mehrfach gezeigt wurde, daß man sowohl persönlich als auch per Briefwahl abstimmen konnte. Wie hätte mit diesen Stimmen verfahren werden sollen?

Daher entspricht auch alles der Verhältnismäßigkeit, auch wenn manche hier beratungsresistent sind und nur ihre eigene Meinung als die einzig Wahre ansehen.
 
Wahlwiederholung hin oder her - es geht darum, Hofer zu verhindern...
 
Bei der 2. Wahl werde ich erneut meine 1. Wahl treffen - also niemanden der beiden.

Begründung: Diese Personen sind mir wie andere Wahlkandidaten privat und somit in ihren Kompetenzen gänzlich unbekannt. Und niemand bekommt von mir eine Zusage, wenn ich ihn nicht beinahe in und auswendig kenne. ;)
 
D.h. du hast nie gewählt und wirst auch in Zukunft nie wählen!?
 
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