Wen wählt ihr bei der 2. Stichwahl?

Wen wählt ihr bei der Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl 2016?

  • Ing. Norbert Hofer

    Stimmen: 384 53,0%
  • Dr. Alexander van der Bellen

    Stimmen: 341 47,0%

  • Umfrageteilnehmer
    725
Status
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Ganz streng nach gesetz eben nicht. Ned dass das ein anfechtungsgrund wird weil ein ausgebüxtes kind den stapel wahlzettel vom tisch abräumt :shock:
Also, wenn ich höre, dass Hofer vorne liegt, schick ich meinen Hund rein, der zerfrisst dann die Zetteln. Anfechtung!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Mein erstes und (vor)letztes Posting in einem Politikthread und das gleich auf ganzer Linie verkackt..:haha:
ist mir auch mal passiert, aber nicht digital sondern real.

ich wollte meiner freundin am frühstückstisch sagen "bitte reich mir mal das salz" und raus kam "du blöde schlampe hast mir mein leben versaut!"

übel, sowas!:D
 
Ganz streng nach gesetz eben nicht. Ned dass das ein anfechtungsgrund wird weil ein ausgebüxtes kind den stapel wahlzettel vom tisch abräumt :shock:

eine wahlanfechtung hat nur dann sinn, wenn es um relevante gründe geht. und sie hat nur dann sinn, wenn die angefochtenen stimmen so viele sind, dass sich das ergebnis ändern könnte. das hat zumindest der vgh so in seiner begrüdung damals gesagt. wäre schon komisch, wenn so eine anfechtung durchgehen könnte - wenn das so ist, wird in diesem land nie wieder eine demokratische wahl erfolgreich sein.
 
eine wahlanfechtung hat nur dann sinn, wenn es um relevante gründe geht. und sie hat nur dann sinn, wenn die angefochtenen stimmen so viele sind, dass sich das ergebnis ändern könnte. das hat zumindest der vgh so in seiner begrüdung damals gesagt. wäre schon komisch, wenn so eine anfechtung durchgehen könnte - wenn das so ist, wird in diesem land nie wieder eine demokratische wahl erfolgreich sein.
In österreich ist alles möglich :D
 
gibts hier aktuell geschulte wahlzeugen die morgen mitmachen? wie ist das jetzt genau mit personen geregelt die nix im wahllokal verloren haben wie z.b. die vertreter der parteien die wurtsemmerl bringen oder kinder im wahllokal? (die im §20 angesprochenen personen sind wahlbeobachter)

§ 65. (1) Ins Wahllokal dürfen außer der Wahlbehörde nur deren Hilfsorgane, die Wahlzeugen, die Wähler zum Zweck der Abgabe der Stimme, die allenfalls zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung erforderlichen Amtspersonen, sowie akkreditierte Personen gemäß § 20a Abs. 3 zugelassen werden. Nach Abgabe der Stimme haben die Wähler das Wahllokal sofort zu verlassen.

Ich bin zwar nicht aktuell geschult und morgen kein Beisitzer......aber ich hab ein paar Infos darüber (hab das mit den Wurstsemmeln ja schon angesprochen)
Die Wurstsemmeln müssen tatsächlich außerhalb des Wahllokales abgeholt werden.

Mit Kindern.....wird schwierig.....
Habe mal als Beisitzer auch protestieren wollen, weil eine Mutter ihr kleines Kind (4-6 Jahre) mit in die WahlZELLE nahm....
Kollegin meinte: "Ach lass...ist ja nur ein Kind!"
Hab dann auch nix mehr gesagt, weil ichs ja auch ein wenig übertrieben fand.....mir ging es eh mehr darum, dass dann ned so ein Obergscheiter das anfechtet, weil das Wahlgesetz da ned auf Punkt und Komma eingehalten wird!

Deswegen auch ein Appel an die Wähler: Bitte ned mit der Wahlkommission diskutieren, wenn die Kinder aus dem Wahllokal rausgeschickt werden!
Wahllokal ist der Raum in einem Gebäude in dem die Wahlkommission sitzt und die Stimmabgabe erfolgt.........

Edit....mahhh....wieder mal z´langsam!
 
Abu, der Mädchen-Schläger aus Tschetschenien spricht sich für VdB aus! Na dann, kann ja nix mehr schief gehen :roll:


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aber der Herr Professor hat ja noch mehr ehrenwerte Unterstützer, hier z.B. einen den er nicht kennt....oder er kann sich halt nimmer erinnern :lalala:

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und was machen dann erziehungsberechtigte, wenn sie nun mal niemanden haben, der sich in der zeit ums kind kümmert???
das kann doch nicht sein.
 
Mit Kindern.....wird schwierig.....
Habe mal als Beisitzer auch protestieren wollen, weil eine Mutter ihr kleines Kind (4-6 Jahre) mit in die WahlZELLE nahm....
Kollegin meinte: "Ach lass...ist ja nur ein Kind!"
Hab dann auch nix mehr gesagt, weil ichs ja auch ein wenig übertrieben fand.....mir ging es eh mehr darum, dass dann ned so ein Obergscheiter das anfechtet, weil das Wahlgesetz da ned auf Punkt und Komma eingehalten wird

Grad morgen wird ja penibelst drauf geschaut dass alles überkorrekt durchgeführt wird und desswegen ja auch meine frage dannach. Davon hört man nix in den medien.
 
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