Wenn die Ehefrau

Von einem 3tägigen Kurzurlaub zurück kommt....

  • koche ich was und mach mir mit ihr einen gemütlichen Abend

    Stimmen: 50 51,0%
  • schau ich wie immer das FC Bayern Match

    Stimmen: 4 4,1%
  • schau ich das Match und frag sie, ob sie mir einen bläst

    Stimmen: 21 21,4%
  • schau ich das Match natürlich nicht und massiere sie in der Hoffnung auf Sex

    Stimmen: 23 23,5%

  • Umfrageteilnehmer
    98
  • Umfrage geschlossen .
Wie bitte?

Die Zeiten, als Frauen ihren Mann um Erlaubnis fragen mussten, sind - gsd - schon lange vorbei.

Bist Du Dir da sicher? Mein (nicht nur rechtliches) Verständnis lässt mich vermuten, dass vor einem getrennten Urlaub, das Einvernehmen mit dem anderen Ehepartner hergestellt werden sollte. Aber was weiss ich schon.
 
Wir brauchen keinen Aufpasser, nur einen Fahrer :rofl:
:liebe:

Duhuuuu, am liebsten wäre mir ja sowieso wenn wir uns mal für zwei Tage in eine nette Ecke verkrümmeln.... Jetzt im Herbst im Nationalpark wenn sich die Blätter umfärben... fotografieren, saunieren, massieren und am Abend die Bar Leersaufen diverse Spezialitäten der Bar verköstigen ...

Da brauchat Ma auch keinen Fahrer :D
 
schwer zu beantworten - kommt drauf an, wie wichtig das Bayern Match ist.
SIE könnte ja auch einfach einen späteren FLug nehmen und erst NACH dem Match heim kommen :mrgreen:
 
:liebe:

Duhuuuu, am liebsten wäre mir ja sowieso wenn wir uns mal für zwei Tage in eine nette Ecke verkrümmeln.... Jetzt im Herbst im Nationalpark wenn sich die Blätter umfärben... fotografieren, saunieren, massieren und am Abend die Bar Leersaufen diverse Spezialitäten der Bar verköstigen ...

Da brauchat Ma auch keinen Fahrer :D
Eine hervorragende Idee :liebe:
 
Zwischen Einvernehmen und Erlaubnis liegt ein weites Feld. ;)

Semantisch ganz sicher. Tatsächlich muss sowohl der Ehemann als auch die Ehefrau um Erlaubnis bitten wenn er oder sie getrennt urlauben will. Mit abgestuften und verschiedenen Rechtsfolgen wenn er oder sie ohne Zustimmung die Ehewohnung verlässt. ABGB,EheG. Teuflisch, ich weiss.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn sie vom Kurzurlaub gut abgefickt zurück kommt, kannst Du ruhig das Spiel schauen wo 23 Männer unsinnig einen Ball nachlaufen!
 
Semantisch ganz sicher. Tatsächlich muss sowohl der Ehemann als auch die Ehefrau um Erlaubnis bitten wenn er oder sie getrennt urlauben will. Mit abgestuften und verschiedenen Rechtsfolgen wenn er oder sie ohne Zustimmung die Ehewohnung verlässt. ABGB,EheG. Teuflisch, ich weiss.
Schwachsinn :verwirrt:
 
:liebe:

Duhuuuu, am liebsten wäre mir ja sowieso wenn wir uns mal für zwei Tage in eine nette Ecke verkrümmeln.... Jetzt im Herbst im Nationalpark wenn sich die Blätter umfärben... fotografieren, saunieren, massieren und am Abend die Bar Leersaufen diverse Spezialitäten der Bar verköstigen ...

Da brauchat Ma auch keinen Fahrer :D
was ist denn hier los??? Ihr müsst mich mitnehmen!!:D
 
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