Hi,
man meint ein Anrecht auf den anderen zu haben. Insbesondere wenn es eine Ehe ist, verlieren manche Menschen das Verständnis, dass eine Beziehung stets ein quid pro quo ist. Die Konsequenz "gebe ich X nicht holt der Partner es sich woanders" wird undenkbar, und - man sieht das ja auch hier im Forum bei den Diskussionen - sogar geächtet.
Wenn der Partner seine Pflichten nicht erfüllt, dann muss man sich trennen, es sich woanders zu holen ist pfui bäh!
Da wird es auf einmal "unehrlich" wenn man sich nicht trennt, usw usw ...
Der breite Konsens zur Partnerschaft ist, dass der Partner zum Besitz wird, bzw. zu eine res sui generis, man darf solange nix mehr machen, was idR. dem Partner vorbehalten war, bis man sich trennt, egal was der Partner tut.
In dem Fall ist z.B. das Küssen, die breite Vorstellung ist, egal was der andere tut, ober gewalttätig ist, oder was immer, solange man sich von ihm nicht trennt, solange darf man keinen anderen küssen.
Die Vorstellung, dass eine Partnerschaft auf Gegenseitigkeit beruht, und wenn der eine was nicht tut dann kann der andere es sich woanders holen, ist verpönt, ....
LG Tom