Wie hält Ihr es derzeit mit persönlichen Treffen?

Du wirst verstehen, dass ich nicht meine Adressen weitergebe... auch wenn ich derzeit keinen Gebrauch davon mache..... es gibt jedenfalls Möglichkeiten, die in den dir verlinkten Threads erwähnt wurden.

Die Threads handeln mal primär davon, welche Hotels escorttauglich sind. Das ist nicht das Thema, da es um Treffen mit Affairen oder anderen Bezugspersonen in nicht traditionellen Beziehungsformen geht. Das alles ist aber nebensächlich weil man egal welche Adresse eines Beherberungsbetriebs aktuell nicht legal betreten darf ...
 
Tja, in unserem Alter sieht man das realistischer, schließlich hat man selbst überlebt, während man jede Menge "Mitkonkurrenten" hat draufgehen sehen, das prägt. Es wäre aber extrem verhaltensauffällig, würden Jugendliche genau so denken. Mit 18 Jahren fuhren wir Motorrad selbstverständlich ohne Helm und kein Mädel wäre bei einem "Helmi" aufgesessen. Heute feiern sie eben Corona-Parties. Wir werden auch das überstehen. ;)
tja überstehen sicher,ist nur die frage zu welchen preis,denk dabei nicht nur an europa sondern auch an die 100derte millionen die in slums leben ohne ärztliche versorgung wo sich der virus ausbreiten auch verändern kann,wir können nur hoffen das die impfungen auch über längere zeit imunisieren,aberja abwarten und tee trinken
 
Wer ist ihr?

Du hast es immer noch nicht mitbekommen und kapiert oder?! Ich setze nicht über keine Gesetze und Verordnungen hinweg. Ganz im Gegenteil.

du stellst zumindest alles und jedes in Frage, auch die Gesetze und Verordnungen, die du ja so brav einhältst. Net ganz schlüssig, aber mach wast willst.
 
Treffen mit einer Freundin, mit der ich schon lange eine Beziehung habe? Das ist wohl kaum eine Frage der Intelligenz.
 
heißt es nicht Betretungsverbot?
Betretungsverbot
Vom 3.11.2020 bis 24.01.2021 ist das Betreten von Beherbergungsbetriebe zum Zweck der Inanspruchnahme von Dienstleistungen in ganz Österreich untersagt.

Ausgenommen
von diesem Betretungsverbot sind:

  • Personen, die sich am 3.11.2020 schon in Beherbergung befinden, für die im Vorfeld vereinbarte Dauer der Beherbergung
  • Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen,
  • unaufschiebbare berufliche Gründe
  • Ausbildungszwecke gesetzlich anerkannter Einrichtungen
  • Stillung eines dringenden Wohnbedürfnisses (z.B. wenn die eigene Wohnung aufgrund eines Wasserrohrbruchs unbewohnbar wird)
  • Kurgäste und Begleitpersonen in einer Kuranstalt, die gemäß § 42a des Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetzes (KAKuG), als Beherbergungsbetrieb mit angeschlossenem Ambulatorium gemäß § 2 Abs. 1 Z 5 KAKuG organisiert ist
  • Patienten und Begleitpersonen in einer Einrichtung zur Rehabilitation, die als Beherbergungsbetrieb mit angeschlossenem Ambulatorium gemäß § 2 Abs. 1 Z 5 KAKuG organisiert ist.
  • Schüler zum Zwecke des Schulbesuchs und Studenten zu Studienzwecken (Internate, Lehrlingswohnheime und Studentenheime)
 
Betretungsverbot
Vom 3.11.2020 bis 24.01.2021 ist das Betreten von Beherbergungsbetriebe zum Zweck der Inanspruchnahme von Dienstleistungen in ganz Österreich untersagt.

Ausgenommen
von diesem Betretungsverbot sind:

  • Personen, die sich am 3.11.2020 schon in Beherbergung befinden, für die im Vorfeld vereinbarte Dauer der Beherbergung
  • Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen,
  • unaufschiebbare berufliche Gründe
  • Ausbildungszwecke gesetzlich anerkannter Einrichtungen
  • Stillung eines dringenden Wohnbedürfnisses (z.B. wenn die eigene Wohnung aufgrund eines Wasserrohrbruchs unbewohnbar wird)
  • Kurgäste und Begleitpersonen in einer Kuranstalt, die gemäß § 42a des Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetzes (KAKuG), als Beherbergungsbetrieb mit angeschlossenem Ambulatorium gemäß § 2 Abs. 1 Z 5 KAKuG organisiert ist
  • Patienten und Begleitpersonen in einer Einrichtung zur Rehabilitation, die als Beherbergungsbetrieb mit angeschlossenem Ambulatorium gemäß § 2 Abs. 1 Z 5 KAKuG organisiert ist.
  • Schüler zum Zwecke des Schulbesuchs und Studenten zu Studienzwecken (Internate, Lehrlingswohnheime und Studentenheime)
ja eh, Betretungsverbot. @Mitglied #475094 meinte ja, dass keins wäre
 
Genau so geht das in unserer Firma. Ist kein Verkauf, sondern systemrelevante Dienstleistung/ Gewerbe

Bei diesem Ausdruck muss ich immer an den Straßenmusiker am Heldenplatz denken. Vor ihm ein Schild "Nicht systemrelevant". Fand ich ganz gut… Hab ihm direkt etwas in den Gitarrenkoffer geworfen.
 
is mir scheissegal, solang rundherum die Leut auf der Intensiv liegen. Da kannst dir deine Rechtsstaatlichkeit sonstwohin steckn.

Das möchte ich sehen wenn du von Maßnahmen direkt betroffen bist, wie eine Festnahme. Als Grund dann diesen Satz hörst. Abgesehen davon dass immer Leute auf der Intensiv liegen.

Woher deine Panik?!

Alle Maßnahmen würden sich auch Rechtskonform umsetzen lassen, würde man sie den entsprechenden Experten verfassen lassen. Ein Volksschullehrer ist dafür halt nicht geeignet.
 
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