Wie hält Ihr es derzeit mit persönlichen Treffen?

Die Frage richtet sich an die rechtskundigen Leute hier: es ist inzwischen ja ausreichend geklärt, dass es als Teil der Grundbedürfnisse möglich ist, sich mit wichtigen Bezugspersonen zu treffen, darunter fallen sicher auch (langfristige) Affären. Die Frage ist nun, wo solche Treffen möglich sind, da sie ja selten zu Hause von statten gehen können und alle anderen Möglichkeiten aktuell mit Betretungsverboten belegt sind. Eine Ausnahme bei den Beherbergungsbetrieben bildet jedoch ein "dringendes Wohnbedürfnis", das nicht weiter definiert ist und auch in sonstigen Materien kaum vorkommt (lediglich im Mietrecht und da unter völlig anderen Voraussetzungen, ist also nicht anwendbar). Lässt sich einigermaßen solide ein (temporäres) "dringendes Wohnbedürfnis" aus dem Grundrecht/Grundbedürfnis des Treffens mit einer Bezugsperson ableiten und somit eine Übernachtung in einem Beherbergungsbetrieb argumentieren? Ist sicher für einige hier interessant, wer weiß, wie lange der Status Quo noch anhält oder wie oft und wie lange er noch wiederkommt.

Die einfache Antwort - Nein.

Aber es ist definitiv eine interessante rechtliche Fragestellung, bei welcher man tief in manche Pro- und Kontra Argumente einsteigen könnte. Aber in der Praxis würde das im besten Fall erst lange nach Corona ausjudiziert sein, und nach meiner Einschätzung nicht erfolgreich.
 
B) lassen sie zu viel auf einmal rein, was mit limitierten Einkaufswagen simpel zu lösen wäre.

Ist es nicht.
Mit welcher Begründung lässt du Kunden (die willst du als Unternehmer nicht verlieren) ohne Einkaufwagen nicht ins Geschäft?
Vom Personal, welches man braucht, will ich gar nicht reden.
 
Ist es nicht.
Mit welcher Begründung lässt du Kunden (die willst du als Unternehmer nicht verlieren) ohne Einkaufwagen nicht ins Geschäft?
Vom Personal, welches man braucht, will ich gar nicht reden.
Abstandsregel
Beim 1. Lockdown hat es doch auch funktioniert ;)

Bei mir dürfen nur 2 Kunden gleichzeitig rein. Ich klinge wie eine kaputte Schallplatte und glaubst, wie oft ich streng werden muss
 
Zuletzt bearbeitet:
Die einfache Antwort - Nein.

Aber es ist definitiv eine interessante rechtliche Fragestellung, bei welcher man tief in manche Pro- und Kontra Argumente einsteigen könnte. Aber in der Praxis würde das im besten Fall erst lange nach Corona ausjudiziert sein, und nach meiner Einschätzung nicht erfolgreich.
das viel größere Probleme wird eh das zuTage kommen der Affäre sein, nicht die Strafe an sich.
Ist es nicht.
Mit welcher Begründung lässt du Kunden (die willst du als Unternehmer nicht verlieren) ohne Einkaufwagen nicht ins Geschäft?
Vom Personal, welches man braucht, will ich gar nicht reden.
Hausrecht. hat zb nanunana vor dem Lockdown im Dezember auch so gemacht (wer kein Körbchen hatte, dürfte nicht rein).
 
wer redet übers Spazierengehen?

Nicht das das Spazierengehen nicht eine hochwissenschaftliche Angelegenheit sein kann, schliesslich gibt es ja die Promenadologie:


laut Wikipedia eine kulturwissenschaftliche und ästhetische Methode, welche darauf zielt, die Bedingungen der Wahrnehmung der Umwelt bewusst zu machen und die Umweltwahrnehmung zu erwweitern.

Natürlich wäre eine Erweiterung der Umweltwahrnehmung generell zu begrüssen, auch im Kontext einer Pandemie kann diese hilfreich sein, um sinnvoll auf Herausforderungen zu reagieren, auch wenn diese komplex sind.

Also durchaus eine respektable wissenschaftliche Sache, das Spazierengehen ;)
 
Ist es nicht.
Mit welcher Begründung lässt du Kunden (die willst du als Unternehmer nicht verlieren) ohne Einkaufwagen nicht ins Geschäft?

weil ichs als Betreiber anordne. Hausrecht. Du net wollen, du gehen woanders. Baba und voi net.

Genau so geht das in unserer Firma. Ist kein Verkauf, sondern systemrelevante Dienstleistung/ Gewerbe ... aber das Prinzip das gleiche,
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist es nicht.
Mit welcher Begründung lässt du Kunden (die willst du als Unternehmer nicht verlieren) ohne Einkaufwagen nicht ins Geschäft?
Vom Personal, welches man braucht, will ich gar nicht reden.
Ja, aber da haben wir es ja schon, weil der Unternehmer Geld machen möchte wie mit ohne Pandemie... Und Kunden kann man sehr wohl auch temporär konditionieren...

Bei Apotheken funktioniert das auch... Alle warten draußen in der Schlange, bis wieder genug Abstand ist. Bei Trafiken funktioniert das auch. Bei der Post, bei Banken. Wartet man halt mal draußen 10 Minuten.


Und dann wird halt kategorisch abgedreht, bis auf die Nahversorger, wobei viele Supermärkte die Auflagen komplett ignorieren in Wien. Die sehen mich dann nach Corona als Kunde auch nicht wieder.
 
Bei mir dürfen nur 2 Kunden gleichzeitig rein.
wer kein Körbchen hatte, dürfte nicht rein


Ich nehme an, wir haben sehr unterschiedliche Geschäftsgrößen.
Demensprechend ist die Kundenfrequenz, Tagesumsatz, laufende Kosten usw. nicht vergleichbar.

Filialen konkurrieren untereinander. Zusätzlich wird täglich überprüft, welche Produkte wo besser/schlechter usw. gehen.
Die Kundenkarten machen es möglich.
 
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Ich nehme an, wir haben sehr unterschiedliche Geschäftsgrößen.
Demensprechend ist die Kundenfrequenz, Tagesumsatz, laufende Kosten usw. nicht vergleichbar.

Filialen konkurrieren untereinander. Zusätzlich wird täglich überprüft, welche Produkte gehen wo besser/schlechter usw.
Die Kundenkarten machen es möglich.
Ja
 
Genau so geht das in unserer Firma. Ist kein Verkauf, sondern systemrelevante Dienstleistung/ Gewerbe

Zum Beispiel wechselt man eine gute Autowerkstatt nur ungern. Aber wenn der Kundenservice langatmig wird, dann hat die Werkstatt weniger Bonus, sollte einmal etwas daneben gehen.
Ich trau mir das nicht, meinen Kunden mit Hausrecht zu kommen.
 
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