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Nein, in Österreich besteht für Selbstständige keine generelle Pflicht einen Steuerberater hinzuziehen.
Und auch das ist nicht ganz richtig. BiLBH können Bilanzen nur bis zu den Grenzen des § 221 UGB erstellen…..wenn ich jetzt nicht irre bis zu einer Bilanzsumme von 5 Mio Euro. Darüberhinaus benötigt man einen Steuerberater und ab einer Bilanzsumme von 20 Mio zusätzlich einen Wirtschaftsprüfer.
Wenn man die eigene Firma bilanziert gibt es keine Umsatzgrenze, diese gilt nur für externe Dienstleister.
Prüfungspflicht besteht ab mittelgroßer Kapitalgesellschaft, diese Klassifizierung trifft zu wenn min. 2 der folgenden 3 Punkte zutreffen.
€ 20 Millionen Bilanzsumme
€ 40 Millionen Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag
im Jahresdurchschnitt 250 Arbeitnehmer
Und jetzt Schluss mit Off Topic