Altersunterschied

H

Gast

(Gelöschter Account)
Hi ich hab da mal ne fragen:
Was findet ihr an Altersunterschied noch okay!
Ich meine nach unten hin,
Ich hab schon länger ein Auge auf ne süße
15 geworfen.

Lg
Hoizi777
 
Ich weiss ja nicht wie alt du bist weil du noch keins angegeben hast aber solltest du erwachsen sein nach dem Gesetz nach.... frage ich mal so was um Himmels Willen willst du mit so einem jungen Pipi Huhn?
Vielleicht mag sie süss und so sein; aber die hat noch ganz andere Sichtweisen und einen ganz anderen Entwicklungsstand sprich; sogar ihre Persönlichkeit muss noch reifen und da kannst du halt noch nicht viel erwarten ausser sie eben so lassen wie sie ist und ihren eigenen Weg gehen lassen auch wenn es schwer fällt
 
generell ist gegen einen altersunterschied nichts zu sagen. wie gross der sein darf/kann, müssen die beiden dann selber wissen. aber glaube bei einer 15 jährigen hat man als älterer mann wenig "schnittstellen" und da gehts eher vielleicht nur um den körper, als vielmehr um die frau bzw desen persönlichkeit.......
 
..dir ist aber schon klar, daß das VERFÜHRUNG MINDERJÄHRIGER ist :lehrer:

Da bin ich mir nicht sicher - es gab mal einen Thread drüber ... da gibts noch innerhalb der Altersgrenzen Unterschiede und auf das jeweilige Geschlecht kommt es auch noch an.

Allerdings sollten solche Fragen nicht hier Besprochen sondern eher bei Personen mit Rechtswissen hinterfragt werden.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich weiss ja nicht wie alt du bist weil du noch keins angegeben hast aber solltest du erwachsen sein nach dem Gesetz nach....

Nö, dem Gesetz nach gibts keine Einschränkung - ausser es liegt ein Abhängigkeitsverhältnis vor.
 
Hoizzi777? Klingt nach einem alten Sack!:haha:

Man kann nur hoffen, dass ihre Eltern schnellstens daraufkommen und es unterbinden..........
 
Bulsara, Du irrst, es gibt Jugendschutz. Allerdings wird man nur verurteilt, wenn das Kind 14 ist, ist es 15, dann ist es zwar verboten, aber wie der Fall der Sextrainerin Renata zeigt stört sich der Staatsanwalt nicht, und auch das Jugendamt kümmert sich einen Scheißdreck darum.

Ich stelle mir das wirklich spannend vor, so ein kleines Küken. Da kommt der Liebling heim, und man hat sofort was zu reden: "Wie war es in der Schule, ists heute beim Lateintest gut gegangen? Nein, gefickt wird erst, wenn du das Deutschreferat fertig hast. Und bitte mach die Musik leiser, du weißt, dass sie mir nicht so gut gefällt ...".
 
Naja wenn mans den richtigen Frauen nicht besorgen kann muss man halt zu den kleinen Mädchen gehen. :twisted:
:kopfklatsch:
 
Bulsara, Du irrst, es gibt Jugendschutz. Allerdings wird man nur verurteilt, wenn das Kind 14 ist, ist es 15, dann ist es zwar verboten, aber wie der Fall der Sextrainerin Renata zeigt stört sich der Staatsanwalt nicht, und auch das Jugendamt kümmert sich einen Scheißdreck darum.

Das Schutzalter beträgt 14 Jahre. Ab dem Zeitpunkt gibts keine prinzipielle Einschränkung (§206 Stgb).

Unter Strafe gestellt sind lediglich: Sex gegen Entgelt, Unreife, Abhängigkeitsverhältnis (§207 Stgb).

Das bedeutet Sex mit einer/m 14jährigen ist prinzipiell erlaubt.
 
mit einer süßen 15 jährigen beginnt es......irgendwann sind dann die auch schon zu alt!
 
Zur Gesetzeslage:

Bist du älter als 18, dürfen dir ihre Eltern den Umgang verbieten
Bist du älter als 21, dann sollte sie zumindestens 16 Jahre alt sein -> Anzeige wegen Verführung Minderjähriger
Ist sie jünger als 16 ( wie in deinem Fall) und du älter als 21 Jahre geht ohne Einverständnis der Eltern gar nix, sonst droht eine sofortige Anzeige durch den Staat oder auch durch die Eltern

Es gibt in Österreich immer wieder Abweichungen zwischen den Bundesländern, da das Jugendschutzgesetz in jedem Bundesland extra geregelt wird.

Und sonst kann ich den Tipp geben, wenn Sie 15 ist, wird es nicht für immer sein - das sollte dir klar sein ;)
 
Bist du älter als 18, dürfen dir ihre Eltern den Umgang verbieten
Bist du älter als 21, dann sollte sie zumindestens 16 Jahre alt sein -> Anzeige wegen Verführung Minderjähriger
Ist sie jünger als 16 ( wie in deinem Fall) und du älter als 21 Jahre geht ohne Einverständnis der Eltern gar nix, sonst droht eine sofortige Anzeige durch den Staat oder auch durch die Eltern

Auf welche Rechtsgrundlage beziehst du dich?
 
Sobald alle Beteiligten volljährig sind und es freiwillig machen, ist der Altersunterschied absolut egal.

Aber ein 15jähriges Mädchen? Da sagt einem doch schon der Verstand, dass das gar nicht geht, auch ohne andere Meinungen dazu einzuholen oder das Gesetzbuch zu studieren.

Mfg
 
Korrigierst Du ihr auch die Hausaufgaben? Holst sie von der Schule ab? Ich hoff, sie braucht keine Windeln mehr :winke:
 
Bist du älter als 18, dürfen dir ihre Eltern den Umgang verbieten
Bist du älter als 21, dann sollte sie zumindestens 16 Jahre alt sein -> Anzeige wegen Verführung Minderjähriger
Ist sie jünger als 16 ( wie in deinem Fall) und du älter als 21 Jahre geht ohne Einverständnis der Eltern gar nix, sonst droht eine sofortige Anzeige durch den Staat oder auch durch die Eltern


mensch, wo hast du diesen unsinn her? bulsara hat es ja schon erklärt. ist das so schwer zu verstehen?
 
Der gute alte Kaiser Franz Josef von Ö.

hatte seine kleine Sissy das erst Mal gebudert

als sie 15 war. und er war 32. Nur in den Filmen war sie 16.......

Später,
als er richtig alt 65+ war
und sie nicht mehr mit ihm budern wollte

da hat er sich laut Biografie wieder eine 15 Jährige genommen.


und ihr dann zum Abschied, als "Schweigegeld" ein Haus in der Maxingstrasse geschenkt.

( siehe unter: B.Hamann Historikerin )

Von polizeilichen Ermittlungen wegen Minderjährigenverführung gegen den Herrn Kaiser

ist nix bekannt.

also.......

Im Habsburgerland war das Ficken von 14 jährigen für Kaisers gang und gäbe.
Auch der Mayerling Rudi war ein echter Kinderficker.
tja...
Noch dazu wo man fest glaubte,

dass NUR die ganz jungen Jungfrauen keine sexuellen Krankheiten haben


tja

quod licet bovi
non licet jovi

"was dem Jupiter erlaubt ist
das ist dem Ochsen nicht erlaubt"
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@Skybird

Und DU lebst immer noch im 19Jhd oder wie?

Manche haben schon einen gewaltigen Poscha!:kopfklatsch:
 
Nun

Ich wollte nur grob ungebildeten Leuten w
ie Dir -- die nur Sexforen lesen können -
ein bissl Geschichte beibringen

Offenbar erfolglos

:mauer:
 
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