Altersunterschied

Zur Gesetzeslage:

I. Bist du älter als 18, dürfen dir ihre Eltern den Umgang verbieten
II. Bist du älter als 21, dann sollte sie zumindestens 16 Jahre alt sein -> Anzeige wegen Verführung Minderjähriger
III. Ist sie jünger als 16 ( wie in deinem Fall) und du älter als 21 Jahre geht ohne Einverständnis der Eltern gar nix, sonst droht eine sofortige Anzeige durch den Staat oder auch durch die Eltern
IV. Es gibt in Österreich immer wieder Abweichungen zwischen den Bundesländern, da das Jugendschutzgesetz in jedem Bundesland extra geregelt wird.

ad. I. Die Erziehungsberechtigten einer nicht volljährigen Person, können immer nur dieser Person (sprich deren Kind oder Pflegekind) den Umgang mit anderen Personen "verbieten". Rechtlich können Eltern jemand anderen gar nichts verbieten.

ad II. das mag vielleicht irgendwo anders so sein (Wisconsin oder Japan etc.), aber sicher nicht in Österreich - siehe unten.

ad III. auch nicht korrekt - siehe unten

ad IV. öst. Jugendschutzgesetze beziehen sich auf den Schutz von nicht volljährigen Personen im öffentlichen Raum, vor allem die Abgabe von Alkohol und Tabak sowie der Aufenthalt von Jugendlichen in Räumlichkeiten wo diese Suchtmittel ausgegeben werden. Außerdem geht es um Wettbüros, Prostitutionsräumlichkeiten etc. Mit der Strafbarkeit von sexuellen Handlungen mit Minderjährigen haben Jugendschutzgesetze nichts zu tun.

1. mal zum OP, wenn ein Mädel 15 ist, sollte man selbst wohl ned älter als 18 sein - meine persönliche Meinung, die nichts mit der rechtlichen Lage zu tun hat. Mal ganz ehrlich, was redet ein sagen wir 27jähriger der im Beruf steht mit einer 15jährigen Schülerin? Da gibts normalerweise geringe Schnittstellen.

2. Wie von Bulsara erklärt, ist mal abgesehen von zahlreichen Ausnahmen, 14 das Alter in dem jemand die Zustimmung zu sexuellen Handlungen rechtlich erteilen kann.

Wenn man von den Ausnahmefällen (Gewalt §201 StGB, Drohung §202 StGB, Prostitution, Autoritätsverhältnis, wehrlos oder psychisch eingeschränkte Personen §205 StGB etc.) absieht, ists in Österreich so:

A. Sex zwischen Personen unter 14, Strafbarkeit für beide nicht gegeben, da beide nicht strafmündig. Allerdings schreitet in solchen selten Fällen meist BHM/Magistrat ein.

B. Sex (Beischlaf oder gleichzusetzende Handlung) zwischen einer Person die 13 ist und einer nicht mehr als 3 Jahre älteren Person (also bis 16) ist nach §206 Abs 4 StGB straffrei, sofern keine schwere Körperverletzung etc. dadurch resultiert oder die 13jährige Person nicht mit einem Gegenstand penetriert wurde (kein Scherz, das steht so explizit im Gesetz).

C. Sexuelle Handlungen (ausgenommen Beischlaf oder Beischlaf gleichzusetzende Handlungen) sind zwischen einer Person die 12 oder 13 ist und einer Person die nicht mehr als 4 Jahre älter ist straffrei - wiederum falls keine schwere Körperverletzung etc. eingetreten ist. Oder in anderen Worten, z.B. ein 16jähriger der einen Blowjob von einer 12jährigen erhält ist in Österreich straffrei, wie eigenartig das auch klingt.

D. Sex zwischen einer Person 14 oder älter mit einer anderen Person 14 oder älter ist in jedem Fall straffrei (Ausnahmen wie oben beschrieben abgesehen). D.h. auch ein 75jähriger kann mit einer 14jährigen eine sexuelle Beziehung haben, zumindest nach dem Gesetz besteht Straffreiheit.

E. Die generelle Regelung unter D. (14+ Jahre ok), ist aber dahingehend aufgeweicht worden, dass Sex mit einer 14 oder 15jährige Person die laut Gesetz mangelnde Reife hat, strafbar ist. Was "mangelnde Reife" ist, ist schwer zu sagen, aber normalerweise ein Ausnahmefall.

F. Letztlich ist jede geschlechtliche Handlung strafbar, wenn jemand unter 18. gezielt und unmittelbar dafür ein Entgelt (nicht nur Geld) bekommt, Allerdings muss hier der Vorsatz bestehen gerade durch das Entgelt zu einer geschlechten Handlung zu kommen. Das bedeutet auch, wie bizarr das auch klingen mag, dass ein 15jähriger der einer 17jährigen in einer Bar die Überlassung eines Silbermedallions gegen eine sexuelle Handlung verspricht, selbst strafbar ist. D.h. es geht nicht nur um den Normalfall der Prostitution. §207b Abs 3 ist allerdings weitgehend lediglich in der Praxis lediglich für normale Prostitutionsfälle relevant.
 
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ad. I. Die Erziehungsberechtigten einer nicht volljährigen Person, können immer nur dieser Person (sprich deren Kind oder Pflegekind) den Umgang mit anderen Personen "verbieten". Rechtlich können Eltern jemand anderen gar nichts verbieten.

ad II. das mag vielleicht irgendwo anders so sein (Wisconsin oder Japan etc.), aber sicher nicht in Österreich - siehe unten.

ad III. auch nicht korrekt - siehe unten

ad IV. öst. Jugendschutzgesetze beziehen sich auf den Schutz von nicht volljährigen Personen im öffentlichen Raum, vor allem die Abgabe von Alkohol und Tabak sowie der Aufenthalt von Jugendlichen in Räumlichkeiten wo diese Suchtmittel ausgegeben werden. Außerdem geht es um Wettbüros, Prostitutionsräumlichkeiten etc. Mit der Strafbarkeit von sexuellen Handlungen mit Minderjährigen haben Jugendschutzgesetze nichts zu tun.

1. mal zum OP, wenn ein Mädel 15 ist, sollte man selbst wohl ned älter als 18 sein - meine persönliche Meinung, die nichts mit der rechtlichen Lage zu tun hat. Mal ganz ehrlich, was redet ein sagen wir 27jähriger der im Beruf steht mit einer 15jährigen Schülerin? Da gibts normalerweise geringe Schnittstellen.

2. Wie von Bulsara erklärt, ist mal abgesehen von zahlreichen Ausnahmen, 14 das Alter in dem jemand die Zustimmung zu sexuellen Handlungen rechtlich erteilen kann.

Wenn man von den Ausnahmefällen (Gewalt §201 StGB, Drohung §202 StGB, Prostitution, Autoritätsverhältnis, wehrlos oder psychisch eingeschränkte Personen §205 StGB etc.) absieht, ists in Österreich so:

A. Sex zwischen Personen unter 14, Strafbarkeit für beide nicht gegeben, da beide nicht strafmündig. Allerdings schreitet in solchen selten Fällen meist BHM/Magistrat ein.

B. Sex (Beischlaf oder gleichzusetzende Handlung) zwischen einer Person die 13 ist und einer nicht mehr als 3 Jahre älteren Person (also bis 16) ist nach §206 Abs 4 StGB straffrei, sofern keine schwere Körperverletzung etc. dadurch resultiert oder die 13jährige Person nicht mit einem Gegenstand penetriert wurde (kein Scherz, das steht so explizit im Gesetz).

C. Sexuelle Handlungen (ausgenommen Beischlaf oder Beischlaf gleichzusetzende Handlungen) sind zwischen einer Person die 12 oder 13 ist und einer Person die nicht mehr als 4 Jahre älter ist straffrei - wiederum falls keine schwere Körperverletzung etc. eingetreten ist. Oder in anderen Worten, z.B. ein 16jähriger der einen Blowjob von einer 12jährigen erhält ist in Österreich straffrei, wie eigenartig das auch klingt.

D. Sex zwischen einer Person 14 oder älter mit einer anderen Person 14 oder älter ist in jedem Fall straffrei (Ausnahmen wie oben beschrieben abgesehen). D.h. auch ein 75jähriger kann mit einer 14jährigen eine sexuelle Beziehung haben, zumindest nach dem Gesetz besteht Straffreiheit.

E. Die generelle Regelung unter D. (14+ Jahre ok), ist aber dahingehend aufgeweicht worden, dass Sex mit einer 14 oder 15jährige Person die laut Gesetz mangelnde Reife hat, strafbar ist. Was "mangelnde Reife" ist, ist schwer zu sagen, aber normalerweise ein Ausnahmefall.

F. Letztlich ist jede geschlechtliche Handlung strafbar, wenn jemand unter 18. gezielt und unmittelbar dafür ein Entgelt (nicht nur Geld) bekommt, Allerdings muss hier der Vorsatz bestehen gerade durch das Entgelt zu einer geschlechten Handlung zu kommen. Das bedeutet auch, wie bizarr das auch klingen mag, dass ein 15jähriger der einer 17jährigen in einer Bar die Überlassung eines Silbermedallions gegen eine sexuelle Handlung verspricht, selbst strafbar ist. D.h. es geht nicht nur um den Normalfall der Prostitution. §207b Abs 3 ist allerdings weitgehend lediglich in der Praxis lediglich für normale Prostitutionsfälle relevant.

Alles Scheiß egal... zjung is!
 
Was findet ihr an Altersunterschied noch okay!
Ich meine nach unten hin,
Ich hab schon länger ein Auge auf ne süße
15 geworfen.

Eien normal entwickelte, in halbwegs liebevollen Verhältnissen aufgewachsene 15 Jährige, findet Typen über 18 sowieso steinalt und unpassend.
 
Wenn es um meine Tochter ginge, dann wärs mir Wurscht was das Gesetz sagt! Wenn er über, sagen wir mal, 20 ist und ich würde es mitbekommen, dann würde ich ihm sowieso das abschneiden, was er zum Vögeln braucht!

So schauts aus!!!!!!
 
das find ich irgendwie bedenklich:
Zitat hoizi777: "Ich hab schon länger ein Auge auf ne süße 15 geworfen."
ermmm wie lange wirfst du denn schon dein Auge auf sie? "schon länger" ist ein vager Begriff.
Da war sie sicher noch nicht 15 als du damit begonnen hast...
 
@Skybird

Und DU lebst immer noch im 19Jhd oder wie?

Manche haben schon einen gewaltigen Poscha!:kopfklatsch:

Hast du eigentlich schon mal von Ironie gehört?

Ich glaube kaum, dass sich jemand, der es für so normal hält sich mit Minderjährigen einlassen, sich in einem öffentlichen Forum als "Kinderficker" bezeichnet.:roll:
 
Ich stelle mir das wirklich spannend vor, so ein kleines Küken. Da kommt der Liebling heim, und man hat sofort was zu reden: "Wie war es in der Schule, ists heute beim Lateintest gut gegangen? Nein, gefickt wird erst, wenn du das Deutschreferat fertig hast. Und bitte mach die Musik leiser, du weißt, dass sie mir nicht so gut gefällt ...".

Korrigierst Du ihr auch die Hausaufgaben? Holst sie von der Schule ab? Ich hoff, sie braucht keine Windeln mehr

:haha::haha::haha::haha::haha:

Also Alois, ich bin perplex... :shock: Endlich wieder lachen können :daumen:... Danke :bussal:
:winke:
 
@Sturmfans

Arschgeweih ist seit 5 Jahren out, so peinlich, wer sowas noch trägt!:mrgreen:
 
Arschgeweih ist seit 5 Jahren out, so peinlich, wer sowas noch trägt!

war stellvertretend für allen anderen unfung gemeint ........ ;)

was aber natürlich nicht heißt, das es motive gibt, die uns nicht gefallen....... :bussal:
 
tja wer die reize und die lust reifer frauen nicht zu schätzen weiss, dem ist eh nicht zu helfen... aber gott bewahre das arme mädel vor dir!
 
Oh... ich bekomm ein ungutes schaudern über den Rücken.... entweder kann der werte Herr wirklich nicht des Rechnens mächtig sein oder das andere was ich nicht hoffe trifft zu... jedenfalls brrr -.-"
 
Sie ist 15 und ich bin 18

find ich eigentlich nicht so schlimm..

bedauernswert sind die alten säcke (in meine solche in meinem alter, dh. dicker bauch, runzelige haut, weiße haare o.ä.), die zb. in discos rumsitzen, die mädels auf drinks einladen, in der hoffnung, ein junge abschleppen zu können.

solchen gehört die "knarre an den schädel gehalten", aber doch nicht einem 18jährigen jungspritzer, der eine 15jährige anbaggert
 
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