Mit der Beschneidung der Luxuspensionen z. B. von Politikern und Nationalbankpensionisten haben haben es unsere 2 Weitwerfer ja bei weitem nicht so eilig, wie mit den Steuern, die sie uns aufbrummen.
Im Teletext war heute eine Meldung zu lesen, wonach die Nationalbanker der drohenden Änderung ihres Pensionsrechts (im Verfassungsrang) zuvor gekommen sind.
Der Standard schreibt dazu ........
Die Privilegien sind noch viel atemberaubender, als wir sie uns bisher vorgestellt haben. Ein Privileg ist das bisherige sehr niedrige Pensionsantrittsalter bei trotzdem fetten Pfründen, die man nur als unanständig bezeichnen kann.
Kurze Nachlese: DB I galt bis 1993 und ermöglicht den Pensionsantritt nach 35 Dienstjahren, die Pension beträgt 85 Prozent des Letztbezugs. Bei DB II (galt bis 1998) sind es 40 Jahre und 80 Prozent. Bezahlt wird bis zum Tod der Witwe bzw. des Witwers. Betroffen sind jene rund 550 aktiven Notenbanker, die ein Anwartschaftsrecht auf eine solche Bankpension haben. Die Höchstpension beträgt fast 33.000 Euro brutto im Monat.
Das Antrittsalter soll jetzt erhöht, Beiträge angehoben werden. Für frühzeitigen Pensionsantritt sollen Abschläge eingeführt werden (na sowas, da staunt der ASVG - Versicherte). All das aber in kleinen Schritten, wengan Vertrauensschutz warads. Sonst kriegen die armen Hascherln am End an Schock, weil der Hungertod droht.
Und dann soll das Sterbequartal entfallen. Aber was is´n das?
Man stirbt ja nicht ein ganzes Quartal lang. Als Googolores muss ich natürlich sofort auf die Suche gehen. Und dann komme ich aus dem Staunen nimmer heraus.
(1) Im Falle des Ablebens eines pensionierten Beamten gebührt ein Sterbequartal in der Höhe eines Viertels der dem Verstorbenen im Zeitpunkte seines Ablebens zugestandenen Jahrespension, und zwar:1.der hinterbliebenen Witwe, wenn die Ehe nicht gerichtlich getrennt oder aus ihrem alleinigen Verschulden gerichtlich geschieden ist;2.in Ermanglung einer anspruchsberechtigten Witwe den ehelichen Kindern des verstorbenen Beamten;3.in Ermanglung von nach Zahl 1 oder 2 anspruchsberechtigten Personen sonstigen physischen Personen, die für das Begräbnis vorgesorgt haben, jedoch nur bis zur Höhe der tatsächlichen Begräbniskosten.(2) Ein Sterbequartal gemäß Absatz 1 gebührt auch nach pensionierten Bankgehilfen (Skontisten) jener Anstalten, in denen nach den bis 31. März 1938 in Geltung gestandenen Bestimmungen auch nach pensionierten Bankgehilfen (Skontisten) ein Anspruch auf Sterbequartal bestand.
Da jammern uns die Beamten vor, dass sie keine Abfertigung bekämen. Dabei sind bis zu 6 Monatsbezüge Jubiläumsgeld möglich. Und jetzt noch das, ein Viertel der Jahrespension, wenn´s sterben. ASVG - ler kriegen nicht einmal im Sterbemonat ihre Pension.