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Gast
(Gelöschter Account)
naja, wenn es Dir gefällt ist es ja gut. Nur das lese ich nicht immer heraus, Du schreibst des öftern "leider"
[h=2]Rechtsirrtum Nr. 6: In der Ehe ist man nicht zu Sex mit seinem Ehepartner verpflichtet[/h]
Das stimmt nicht – es gibt durchaus eine "Sexpflicht" in der Ehe. Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht vor, dass die Ehepartner einander zur „ehelichen Lebensgemeinschaft“ verpflichtet sind und damit zur so genannten Geschlechtsgemeinschaft.
Das bedeutet, Verweigerung von Sex verstößt gegen ein Grundprinzip des Rechtsinstituts Ehe. Nach verbreiteter juristischer Auffassung kann die „Sexpflicht“ nicht einmal per Ehevertrag ausgeschlossen werden.
Jedoch ist diese Sexpflicht nicht rechtlich durchsetzbar.
man kann nicht alles per Gesetz regeln was in einer Ehe gemacht werden darf oder nicht.... Ehebruch gibt's keinen mehr.... also ist Fremdficken nicht verboten