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Gast
(Gelöschter Account)
Zitat von giftpilz
nö, 133 anzurufen ist auch im falle eines unfalls nicht ausreichend und kann unter umständen zur anklage wegen unterlassener hilfeleistung führen.
nein! wenn man kein blut sehen kann oder aufgrund anderer gründe, dann kann einen keiner belangen, warum man nur über telefon hilfe geholt hat. das muss man aber, denn das ist jeden zumutbar
Im Falle eines Unfalls , um den es sich aber in diesem Thread nicht handelt , bist auf jeden Fall zur aktiven Hilfeleistung verpflichtet , ob du jetzt Blut sehen kannst oder nicht , das spielt überhaupt keine Rolle und dient ja oft auch als Ausrede , um " nichts " Aktives machen zu müssen . Und nur nebenbei bemerkt ist jeder verpflichtet , sich ein entsprechendes Basiswissen diesbezüglich anzueignen .